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Unternehmeredition 3/2015

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89Restrukturierung 2015 Unternehmeredition | Expertenumfrage Vermögen Sicherlich will die Bundesregie- rung die Erben von Familien- unternehmen, die die Verantwor- tung, Haftung und Garantie für die Arbeitsplätze übernehmen, nicht mit einer Steuer belegen. Wenn ich aber etwas erbe, was mit dem Un- ternehmen nichts zu tun hat, sollte Das Bundesfinanzministerium hat sich dazu entschieden, in- nerhalb der bestehenden Verscho- nungsregeln nachzubessern und lediglich minimalinvasive Korrek- turen an der bestehenden Verscho- nungskonzeption vorzunehmen. Aus ökonomischer Sicht wäre eine Neukonzeption überzeugender. Ein Nachbessern würde neue Angriffs- punkte bieten, Anreize zu neuen Gestaltungen setzen und keinen Beitrag zur Vereinfachung des Steu- errechts liefern. Sinnvoll wäre eine Verantwortung ist Hypothek genug Abschaffung der Verschonungsregel WOLFGANG GRUPP Geschäftsführer und Inhaber, TRIGEMA Inh. W. Grupp e.K. PROF. DR. HOLGER KAHLE Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Prüfungswesen, Universität Hohenheim ich auch akzeptieren, einmal dafür eine Erbschaftsteuer zu bezahlen. Was ich allerdings nicht verstehen würde, ist wenn derjenige, der or- dentlich gewirtschaftet hat, bezah- len müsste und andere, die weniger ordentlich gewirtschaftet haben, verschont blieben. Abschaffung der Verschonungsre- geln bei gleichzeitiger Senkung der Steuersätze und Verbesserung der Stundungsregelung. Folgt man die- sem Flat-Tax-Vorschlag, dann wür- den alle Vermögensarten mit ihrem Verkehrswert erfasst und einem einheitlichen Steuersatz von etwa zehn Prozent unterworfen. Dies würde die Liquiditätsbelastung für Unternehmen (vergleichsweise einer Verschonung) reduzieren und gleichzeitig Abgrenzungsprobleme beseitigen.

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