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Unternehmeredition 3/2015

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| Unternehmeredition Restrukturierung 201540 Wissen Kommunikation entscheidet Auch bei Kunden und Lieferanten muss verloren gegangenes Vertrauen neu aufgebaut werden. Kommunikation dient zunächst der Festlegung wichti- ger Formalia und Personalia. So gilt der Auswahl eines geeigneten Sachverwal- ters ein gesondertes Augenmerk. „Bei professioneller Durchführung gibt es kaum noch Probleme“, urteilt Robert Buchalik von der Kanzlei Buchalik Brömmekamp. „Allenfalls in Verfahren mit unerfahrenen Sachwaltern, die im- mer wieder zu Verzögerungen führen, weil sie mit den Mechanismen einer Eigenverwaltung nicht ausreichend vertraut sind und in die Mechanismen einer Regelinsolvenz abgleiten.“ Bes- ser sieht es bei den Gerichten aus, die zunehmend professioneller agieren. „Wir haben sogar den Eindruck, dass es einzelne Richter als Makel auffas- sen, wenn sie noch kein Eigenverwal- tungsverfahren durchgeführt haben“, meint Buchalik. Doch es werden weite- re inhaltliche Verbesserungswünsche genannt, etwa eine ausdrückliche Re- gelung zur Eingehung von Massenver- bindlichkeiten bei der vorläufigen Ei- genverwaltung (§ 270a InsO) oder die Zulassung von Rechtsmitteln gegen die Verweigerung der Eigenverwaltung im eröffneten Verfahren. Anwalt Buchalik: „Darüber hinaus sollte die Befugnis zur Regelung von Vergütung des Sachver- walters und des Gläubigerausschusses Teil des Insolvenzplans sein.“ Zudem wird die Anwendung des sogenannten „Sanierungserlasses“ durch die zustän- digen Finanzbehörden von Experten als unglücklich gewertet. Problema- tisch ist auch, dass der Bescheid des Finanzamts keinerlei Bindungswirkung für die Gemeinden hat. Ein komplexes Verfahren Hinweise auf Schwachstellen und Ver- besserungsvorschläge offenbaren die ganze Komplexität des ESUG. So kann schon ein schlecht oder unzureichend formulierter Insolvenzantrag verbun- den mit dem Antrag auf Eigenverwal- tung dazu führen, dass der Antrag vom zuständigen Insolvenzrichter abge- lehnt wird. Letzteres betrifft gegenwär- tig fast die Hälfte aller gestellten Anträ- ge auf Eigenverwaltung. Und nach einer Analyse der Boston Consulting Group (BCG) sind mehr als 40 Prozent aller beantragten Eigenverwaltungsverfah- ren später in die Regelinsolvenz über- gegangen. Dieser Wert ist im Vergleich zu den Vorjahren nochmals erheblich gestiegen und betrifft vor allem klei- nere Unternehmen. Die Analysten von BCG führen diese Entwicklung auch auf die mangelhafte und unprofessionelle Vorbereitung und Durchführung der Anträge zurück. Nicht zuletzt spielen Erfahrung und Kompetenz der Berater eine ganz wesentliche Rolle. „Die Kom- plexität des Verfahrens wird deutlich unterschätzt“, betont Robert Buchalik. „Ohne ein belastbares Konzept, das auch die operative Sanierungsfähigkeit aufzeigt, ergibt eine Sanierung unter Insolvenzschutz definitiv keinen Sinn.“ Weitere Hürden, die auch nach einer erfolgreichen Antragstellung auftreten können, sind etwa nicht eingeräumte Massekredite, Vorkasseforderungen der Lieferanten, Ausschlüsse bei Aus- schreibungen, Unstimmigkeiten im Gläu- bigerausschuss, Anfechtungsbegehren des Sachwalters oder schwierige Ver- handlungen mit dem Betriebsrat. ■ redaktion@unternehmeredition.de Bei professio- neller Durchfüh- rung gibt es kaum noch Probleme. ROBERT BUCHALIK Partner, Kanzlei Buchalik Brömmekamp Was ist Ihre Meinung zum ESUG? Sprechen Sie mit uns auf Facebook. www.facebook.com/Unternehmeredition

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