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Unternehmeredition 3/2015 - ESUG ist angekommen

Drei Jahre nach Einführung hat sich die Eigenverwaltung etabliert

| Unternehmeredition Restrukturierung 201538 Wissen „Ein großer Wurf“ Seit dem Inkrafttreten des ESUG wurden laut einer aktuellen Studie der Boston Consulting Group rund 790 Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung beantragt. Knapp 450 davon wurden genehmigt. Drei Jahre nach Einführung des ESUG hat sich das Verfahren in der deutschen Insolvenzordnung etabliert, wenn auch gegenwärtig auf einem niedrigen Niveau. VON HOLGER GARBS E in langgezogenes „e“, ein schnell gesprochenes „p“. Zumindest die Älteren kennen nahezu alle den Schneekoppe-Ruf. Nach Unterneh- mensangaben liegt die Bekanntheit im- mer noch bei 80 Prozent. Doch letztlich reichte diese alleine nicht aus, um das Unternehmen am Leben zu erhalten. Die Konkurrenz unter den Lebensmit- telunternehmen war groß, der Vertrieb schwächelte, die Produktion lag nicht in eigener Hand. Schneekoppe wurde von einer Hand in die nächste gereicht, geriet ins Schlingern und letztlich un- ter den Schutzschirm. Einer Insolvenz- form in Eigenverwaltung. Möglich macht dies das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG). „Die Be- kanntheit des ESUG nimmt stetig zu, so dass man davon ausgehen kann, dass in Zukunft nicht nur Großunter- nehmen oder zumindest Unternehmen mit einem gewissen Bekanntheitsgrad die Vorteile des Gesetzes nutzen wer- den“, sagt Rechtsanwalt Andreas Lie- baug von der Frankfurter Kanzlei BBL Bernsau Brockdorff & Partner. „Jedoch ist weiterhin erhebliche Aufklärungs- arbeit zu leisten“, so Liebaug. Der Rechtsanwalt fungiert gegenwärtig als Sanierungsgeschäftsführer des Nah- rungsmittelherstellers Schneekoppe. Große Firmen profitieren stärker Seit dem 1. März 2012 ist das Gesetz in Kraft. Es ermöglicht Unternehmen eine Restrukturierung in Eigenverwaltung, außerhalb der Regelinsolvenz. Allein im vergangenen Jahr wurde nach An- gaben des Bundesverbandes ESUG in 28 Antragsverfahren von Unternehmen mit einem Umsatz von über 20 Mio. Euro und über 100 Mitarbeitern eine Eigenverwaltung angeordnet. Das ent- spricht einem Anteil von 26 Prozent an sämtlichen in dieser Unternehmens- gruppe gestellten Insolvenzanträgen. Bei Unternehmen mit über 100 Mio. Euro Jahresumsatz waren dies 35 Pro- zent. Insgesamt liegt der Anteil der nach Inkrafttreten des ESUG in Eigen- verwaltung eingeleiteten Verfahren al- lerdings nur bei rund drei Prozent, Ten- denz leicht steigend. Dabei zeigt sich, dass die Insolvenz in Eigenverwaltung umso häufiger zum Zuge kommt, je grö- ßer das betroffene Unternehmen ist. „Große Unternehmen und Konzerne sind in der Handhabung des ESUG im Vorteil, da ihnen in der Regel versierte Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zur Seite stehen oder die Firmen selbst über professionelle Rechtsabteilungen verfügen“, erklärt Liebaug. Nach der Annahme des Insolvenzplans durch die Mehrheit der Gläubiger und der Bestätigung durch das zuständige In- solvenzgericht geht er davon aus, dass das Insolvenzverfahren bei Schnee- koppe noch im Juni aufgehoben wird. Generell hat sich das ESUG aber definitiv bewährt. So verweist der Frankfurter Rechtsanwalt auf neue Re- gelungen, etwa auf die Beschränkung der Rechtsmittel gegen Bestätigungs- beschlüsse, welche dazu beigetragen haben, dass Insolvenzpläne heute deutlich effektiver umgesetzt werden können und früher ihre Rechtskraft erlangen. „Auch die gesetzlich vor- gesehene Möglichkeit, weitreichende gesellschaftsrechtliche Maßnahmen zu treffen, etwa einen ‚Debt to Equity Swap‘, ist ein weiteres Argument für die Sanierung mittels eines struktu- riert geplanten Insolvenzverfahrens“, so Liebaug. Nicht ohne Mängel Doch die vergangenen drei Jahre ha- ben auch vermeintliche und tatsächli- che Mängel offenbart. Ein praktisches Problem zeigt sich etwa in der Frage, ob das Insolvenzgericht einen vom Die Bekanntheit des ESUG nimmt stetig zu. ANDREAS LIEBAUG Rechtsanwalt, BBL Bernsau Brockdorff & Partner

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