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Unternehmeredition 3/2015

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Anzeige Wissen rung des Unternehmens im Umgang mit Journalisten ab. Fristen von drei bis fünf Tagen sind üblich und nur in seltenen Fällen auch kurzfristiger an- gemessen. TV-Sender und Produktionsgesell- schaften, die zum Teil auf „Skandalthe- men“ spezialisiert sind, haben ein gro- ßes Interesse, Bewegtbilder für das Fernsehen zu produzieren und zu sen- den. Diesem Interesse muss man als Unternehmen nicht nachkommen. Da- her ist eine schriftliche Beantwortung von Fragen regelmäßig vorzuziehen. Verweigert sich allerdings ein Unter- nehmen konsequent, Fragen zu beant- worten, steigt je nach Krisenpotenzial des Themas die Wahrscheinlichkeit für ein sogenanntes „Spontan-Interview“. Diese „Überfälle“ mit laufender Kame- ra sind bei hinreichenden Verdachts- momenten oder unzureichender Dar- stellung von Sachverhalten seitens des Unternehmens zu erwarten. Das richtige Verhalten in Interviews und bei „TV-Überfällen“ lässt sich mit speziellen Kameratrainings üben. Gute Medientrainings helfen darüber hinaus, generell Sicherheit für öffentliche Auf- tritte zu gewinnen und überzeugend zu sein. Auch für Interview-Situationen mit Print-Journalisten sind Trainings zweckmäßig, da hier das gesprochene Wort gilt und grundsätzlich von Journa- listen abgedruckt werden kann. Reputation wird durch die Wahrnehmung beeinflusst Bei ungerechtfertigt erscheinenden „Unterstellungen von Journalisten“ möchten manche Unternehmer fast reflexartig mit anwaltlicher Unter- stützung eine einstweilige Verfügung bewirken. Einen Journalisten daran hindern zu wollen, seine Arbeit zu machen, ist jedoch regelmäßig nicht geeignet, Vertrauen herzustellen. Bes- ser ist es, mit dem Journalisten zu sprechen. Auch Anwälte machen die Erfahrung, dass sie einen Fall zwar ju- ristisch gewinnen können, ihr Mandant dabei aber möglicherweise in seiner Reputation Schaden nimmt. Denn in der öffentlichen Auseinandersetzung ist nicht die Wahrheit entscheidend, sondern allein die Wahrnehmung. Grundsätzlich ist das Ziel von Kom- munikationsarbeit, die Reputation eines Unternehmens zu steigern: In einem Krisenfall gilt es, die Reputati- on des Unternehmens zu verteidigen. Natürlich sind auch die rechtlichen As- pekte einer Krise zu prüfen. Im Zweifel stehen kommunikative Überlegungen hinten an, wenn einem Geschäftsfüh- rer Schlimmeres droht als der Verlust von Reputation – wie beispielsweise der Verlust der Freiheit. Erfahrene Anwälte und Kommunikationsberater arbeiten daher heute Hand in Hand. So kann ein Unternehmen auch aus einer Krise als Gewinner hervorgehen. ■ Foto:PantherMedia/AlinaPavlova Sieht so die Strategie für Ihren Turnaround aus?* www.unternehmeredition.de/abo * Wie es richtig geht, lesen Sie in der Unternehmeredition. Unternehmer Edition

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