Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

Unternehmeredition 5-2014

| Unternehmeredition Personal 201460 Management Wichtig ist, dass die Organisationsge- walt über die fremd eingesetzten Mitar- beiter nach wie vor der Auftragnehmer hat, was sich unter anderem dadurch ausdrückt, dass die Entscheidungsho- heit über die Einsatz- und Urlaubszei- ten seiner Mitarbeiter nach wie vor bei ihm verbleibt. Im Ergebnis erfordert die rechtssi- chere Gestaltung des Einsatzes exter- ner Mitarbeiter das Bewusstsein und die Sensibilität für eine exakte Ver- tragsgestaltung und umso mehr das Bewusstsein, ein aktives Personalma- nagement dieser externen Mitarbeiter durchzuführen. Denn die Gefahr in der Praxis ist allzu groß, dass bei einem längerfristigen Einsatz externer Mitar- beiter im Unternehmen die Grenze zwi- schen der eigenen Belegschaft und den externen verwischt. Verantwortung für externe Mitarbeiter Selbstverständlich hat der Unterneh- mer, der sich externer Mitarbeiter be- dient, nicht nur eine Fürsorgepflicht für seine Arbeitnehmer. Ihm obliegt viel- mehr auch eine Verantwortung gegen- über den Externen. Juristisch knüpft die Verantwortung an die sogenannte Verkehrssicherungspflicht des Arbeit- gebers an, dass nicht nur seine Beleg- schaft, sondern auch Fremdfirmenmit- arbeiter vor Gefahren geschützt sind, die aus seinem Unternehmensbereich heraus resultieren können. Dies gilt für die im kaufmännischen Bereich einge- setzten Mitarbeiter im Hinblick auf die Information über Rettungs- und Flucht- wege, umso mehr aber für gewerblich tätige Mitarbeiter von Fremdfirmen, soweit es um die spezifischen Gefah- ren und Sicherheitsanforderungen auf dem Betriebsgelände des Unterneh- mers geht. Werden fremde Mitarbeiter im Un- ternehmen eingesetzt, steigt das Risi- ko von Arbeitsunfällen. Denn Externe sind mit den spezifischen Gefahren im Betrieb, in dem sie eingesetzt sind, nicht vertraut, ebenso wenig mit den Betriebsabläufen. Dies gilt umso mehr, wenn diese Abläufe automatisiert ge- steuert werden. Berücksichtigt man ferner, dass im Fall eines Arbeitsunfalls ein größtmöglicher Schaden durch Verletzung oder Tötung von Menschen eintreten kann, ist jedem Unternehmer klar, dass der Organisation der Ar- beitssicherheit eine sehr hohe Priori- tät zukommt. Jeder Unternehmer sollte wissen, dass diese Organisationsauf- gabe zuerst und im Wesentlichen eine Pflicht der Geschäftsleitung ist. FAZIT Der Einsatz von Fremdmitarbeitern im Unternehmen ist nicht nur Fachauf- gabe der Personalabteilung oder ein- zelner benannter Fachkräfte (z.B. für Arbeitssicherheit), sondern in erster Linie Leitungsaufgabe sämtlicher Per- sonen im Unternehmen, die eine Füh- rungsverantwortung tragen. Mit dem notwendigen Bewusstsein auf dieser breiteren Ebene wird das Risiko des Fremdfirmeneinsatzes dann ohne Wei- teres steuerbar. ■ Werden fremde Mitarbeiter eingesetzt, steigt das Risiko von Arbeitsunfällen.

Seitenübersicht