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Unternehmeredition 5-2014

67Personal 2014 Unternehmeredition | Fuhrpark Spezial rung, Führerscheinkontrolle, Scha- denmanagement, Prozesse zwischen Abteilungen und Lieferanten, vorzei- tige Fahrzeugrückgabe, Dienstwagen- überlassungsvertrag, Fuhrparkverwal- tung und Fuhrparkrichtlinie sehr eng verknüpft. Die Fuhrparkrichtlinie ist von besonderer Bedeutung, da sie das Erscheinungsbild des Unternehmens in der Öffentlichkeit beeinflusst. Es lohnt sich somit, vor der offizi- ellen Bekanntgabe zur Anschaffung von Dienstwagen ausreichend Zeit in die strategischen Themen zu investie- ren. Kompetente Partner unterstützen diese Schritte und können zahlreiche „Best-Practice-Lösungen“ aufzeigen. Mitarbeiterentlohnung mittels Firmenwagen Grundsätzlich existieren mehrere Möglichkeiten, Mitarbeiter mit Firmen- fahrzeugen zu entlohnen. So kann ein Dienstwagen als Gehaltsbestandteil oder im Rahmen eines Gehaltsum- wandlungsprogramms gewährt wer- den. Sowohl bei der Stellung eines Dienstwagens als Gehaltsbestandteil als auch bei einem Gehaltsumwand- lungsprogramm hat der Arbeitnehmer den sogenannten geldwerten Vorteil zu versteuern. Dieser entsteht, da der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ei- nen Firmenwagen – auch zur privaten Nutzung – zur Verfügung stellt. In der Regel wird die Pauschalversteuerung angesetzt. Dabei setzt sich der zu ver- steuernde Betrag aus 1 Prozent des Bruttolistenpreises und einer Entfer- nungskomponente von 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke Wohn-Ar- beitsstätte zusammen. Lösungen für (fast) alle Herausforderungen Doch auch für den Mitarbeiter gilt es, eine zuverlässige Kalkulationsbasis zu schaffen. Das Fullservice-Leasing hat sich als probates Mittel zur trans- parenten Kalkulation und zur Eindäm- mung der mit einer Fahrzeuganschaf- fung verbundenen Kosten erwiesen. Diese „Flatrate-Modelle“ beinhalten neben der reinen Finanzleasingrate auch die Folgekosten wie z.B. Wartung und Verschleiß, Reifenersatz, Kfz-Steu- er, Rundfunkgebühren, Versicherung, Reifeneinlagerung, Tankkarten oder auch GAP-Abdeckung. Sofern keine internen Ressourcen für die Fuhrparkverwaltung und für die damit verbundenen Aufgaben bereitge- stellt werden sollen, empfiehlt sich die Unterstützung durch einen externen Fuhrparkmanagement-Provider. Für Im Wettkampf um Talente müssen sich Arbeitgeber gegen immer mehr Wettbewerber durchsetzen. Mittelständler gibt es individuelle Lö- sungsmöglichkeiten und Ansätze auch außerhalb der großen Fuhrparkmanage- ment-Gesellschaften. Mit einer persönli- chen Entscheider- und Nutzerbetreuung und innovativen Mobilitätskonzepten können sich diese Anbieter als Partner für den Mittelstand positionieren, zumal sie selbst an Mittelständler angeschlos- sen und inhabergeführt sind. FAZIT Das sogenannte Motivationsleasing ist ein gutes Mittel zur Mitarbeiterge- winnung und -bindung. Es empfiehlt sich, bereits früh in den Überlegungen einen externen Partner mit an Bord zu holen, um „Kinderkrankheiten“ zu vermeiden und einen reibungslo- sen Start des Vergütungsprogramms zu gewährleisten. An diesen Partner kann – im Idealfall – das vollständi- ge Fuhrparkmanagement ausgelagert werden, was wiederum kostenneut- ral für das Unternehmen ist, da diese Managementgebühr in den Umwand- lungsbetrag einfließt. Wird dieser Vergütungsbaustein von einer mit Be- dacht gestalteten Fuhrparkrichtlinie begleitet, steigert das Unternehmen seine Außenwirkung zusätzlich und sorgt gleichzeitig für Fairness inner- halb der Belegschaft. ■

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