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UE Internationalisierung 6-2013

Produktpiraterie solide bekämpfen

| Unternehmeredition Internationalisierung 201344 Märkte Abkupfern – nein danke! Erfolg versprechende Maßnahmen der Pirateriebekämpfung sollten die Produktionsverlagerung begleiten. Meist werden jedoch die Risiken für Unternehmen und Geschäftsführer sowie die Erfolgschancen der Pirateriebekämpfung falsch eingeschätzt. VON PROF. DR. PETER LUTZ Das „3x3 der Pirateriebekämpfung“ Diese Risiken und Gefahren lassen sich reduzieren oder gar vollständig verhin- dern, wenn die Unternehmen frühzei- tig ein Brand Protection Management einführen. Die Markenführung und Überwachung darf nicht eine Aufgabe sein, die der Assistent der Geschäfts- führung miterledigt, sondern muss als wichtige Aufgabe der Geschäftsfüh- rung erkannt und als solche an geeig- nete Mitarbeiter delegiert werden. Der Brand Protection Manager hat nicht nur die Maßnahmen umzusetzen, son- dern die Kommunikation der Beteilig- ten sicherzustellen. Als erster Schritt ist mit einem er- fahrenen Rechts- oder Patentanwalt eine Schutzrechtsstrategie zu entwi- ckeln und umzusetzen. Hierzu zählen neben dem Erwerb der geeigneten Schutzrechte auch deren Dokumenta- tion und die Organisation der Grenz- überwachung mit Hilfe des Zolls. Die zweite zentrale Aufgabe ist die Organi- sation der Überwachung des Marktes durch die Unternehmen selbst und durch Dienstleister, einschließlich der dazu erforderlichen Schulung, die Sicherung von Beweismitteln der Rechtsverletzung sowie Berechti- gungsanfragen. Schließlich gehört als dritter Schritt die Durchsetzung der Rechte durch Abmahnungen, zivil- und strafrechtliche Verfolgung und die Pu- blizierung der Erfolge sowie eine publi- kumswirksame Vernichtung der Imita- te zu den Aufgaben eines erfolgreichen Brand Protection Managements. Aus wirtschaftlicher Sicht ist dabei auch die erfolgreiche Realisierung der Scha- M anch Unternehmer nimmt die Piraterie und die dadurch ver- ursachten Schäden als unver- meidbare Tatsache hin, ohne sich über die Dimension der Gefahren wirklich im Klaren zu sein. Wird die Verbreitung von Imitaten geduldet, hat dies nicht nur Umsatzausfälle und Imageschäden zur Folge, sondern auch Haftungsrisiken für das Unternehmen und die Geschäftsfüh- rer. Die schulterzuckende Hinnahme der Plagiate als in Kauf zu nehmenden Be- standteil der Produktionsverlagerung ist eine gefährliche Einstellung. Umsatzausfall, Imageverlust und Haftungsrisiken Wer ein Plagiat gekauft hat, braucht kein Original mehr, es entsteht also kurzfristig ein direkter Umsatzverlust. Mittelfristig kann sich ein Zweitmarkt mit Plagiaten ergeben, so dass die Umsätze einbrechen, schließlich er- gibt sich ein Downtrading der Marke. Dies konnte man bei der Marke „Ralph Lauren“ feststellen, die von einer Pre- miummarke zu einer Allerweltsmarke degenerierte. Das mühsam erarbeitete Qualität- simage löst sich auf. Die oft mangel- hafte Qualität des Plagiats wird dem Hersteller oder dem Händler des Ori- ginals vorgehalten, so dass dieser sich zum Schutz des Images seiner Leistun- gen gezwungen sieht, das Plagiat ge- gen ein Original auszutauschen, ohne dem Kunden die Kosten in Rechnung zu stellen. Es entsteht also ein weite- rer Umsatzverlust. Wird ein Käufer eines Plagiats geschädigt, so können sogar Haftungsansprüche gegen das Unternehmen und die Geschäftsführer persönlich wegen einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht entstehen, sofern keine zumutbaren Maßnahmen zur Verhinderung von Plagiaten ergrif- fen werden. ZUR PERSON Prof. Dr. Peter Lutz ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht in München. Er befasst sich seit Jahrzehnten mit der Entwicklung von Schutzrechtsstrategien, Implemen- tierung von Brand Protection Manage- ment bei seinen Mandanten sowie mit der Durchsetzung und Verteidigung von Urheber-, Marken- und gewerblichen Schutzrechten gegenüber Verletzern. www.snp-online.de

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