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UE Internationalisierung 6-2013

Was bei der Expansion ins Nachbarland schief gehen kann

| Unternehmeredition Internationalisierung 201340 Märkte F ür eine Auslandsexpansion und den Aufbau von internationalen Geschäftsbeziehungen ist eine kompetente rechtliche Beratung unab- dingbar. Die fehlende Rechtskenntnis des Ziellandes kann nicht nur viel Zeit und Nerven kosten, sondern auch enor- me finanzielle Einbußen verursachen. Fallstricke bei der Expansion nach Polen Schon wegen der geografischen Nähe liegt es für viele mittelständische Unternehmen nahe, nach Polen zu expandieren. Damit die Internationalisierung nicht floppt, sollten Unternehmer allerdings einige Punkte beachten. VON OSKAR-DANIEL GOSTOMSKI UND ANDRZEJ KOZIOL Fallstrick 1: Formalismus In die erste Falle können Sie schon bei der Gründung eines Unternehmens in Polen tappen. Die Gründung einer GmbH in Polen setzt nämlich wesent- lich mehr Eigeninitiative als der ent- sprechende Vorgang in Deutschland voraus. Nach der Beurkundung des Ge- sellschaftsvertrages beim Notar sind umfangreiche und zum Teil recht kom- plizierte Formulare beim polnischen Registergericht einzureichen. Wenn Sie hier einen Fehler machen, wird das Gericht Ihnen eine sehr kurze Frist von 7 Tagen zur Berichtigung Ihres Eintra- gungsantrags setzen. Sollten Sie inner- halb dieser Zeit den Fehler nicht nach Wünschen des Gerichts berichtigen, dann müssen Sie das ganze Verfahren von vorne beginnen. Fallstrick 2: Verfahren vor den Gerichten Jeder Unternehmer trifft irgendwann auf einen nicht ganz zahlungswilligen Geschäftspartner. Dies gilt leider auch für Polen. Sollte Ihr Schuldner hart- näckig die Zahlung verweigern, dann müssen Sie den Gerichtsweg beschrei- ten. Hier erwarten Sie unter Umstän- den aber einige Überraschungen, wenn Sie Ihre Rechte ohne anwaltliche Hilfe durchsetzen wollen. Sie müssen ohne Aufforderung vom Gericht die Gerichtskosten einzahlen, in der Regel 5% des Streitwertes. Sollten Sie dem deutschen Muster folgen und auf eine Gerichtskostenaufforderung warten, wird Ihre Klage eventuell abge- wiesen. Sehr wichtig ist daher, dass Sie daran denken, bereits in der ersten Kla- geschrift alle für die Sache relevanten Umstände anzugeben, weil Sie sich sonst auf bestimme Tatsachen nicht mehr be- rufen können und eine Präklusion droht. Ein weiteres Praxisproblem: Werden Sie von einem ausländischen Unterneh- men verklagt, wird Ihnen sodann die Klage in Deutschland mit Hilfe eines deutschen Gerichts zugestellt. Sollte der Klage keine beglaubigte deutsche Übersetzung beigefügt sein, so kön- nen Sie die Annahme des zugestellten Schriftstückes verweigern. Liegt aber die Übersetzung vor, müssen Sie un- bedingt tätig werden. Wenn Sie mit der Klage zunächst zu Ihrem vertrauten Rechtsanwalt in Deutschland gehen, verlieren Sie wertvolle Zeit. Das Ge- richt wird Ihnen nämlich eine Frist von maximal zwei Wochen zur Klageerwi- derung setzen. Wenn Sie diese Frist verstreichen lassen, erwartet Sie ein Versäumnisurteil, das ohne besondere Schwierigkeiten in Deutschland voll- streckt werden kann. ZU DEN PERSONEN Oskar-Daniel Gostomski (links) Andrzej Koziol (rechts) sind Rechtsanwälte in der Kanzlei Goldenstein & Partner mit jeweils drei Standorten in Deutschland und in Polen. Seit Beginn ihrer anwaltlichen Tätigkeit sind die Autoren im grenzüberschrei- tenden Rechtsverkehr zwischen Deutschland und Polen tätig. www.ra-goldenstein.de

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