Was tun gegen die drohende Insolvenzwelle?

Bundesregierung plant Verkürzung des Prognosezeitraums für den Insolvenzgrund

Seit gut zwei Jahren hat sich bei der Branche der Restrukturierer und Insolvenzverwalter eine Menge getan. Die Corona-Krise führte dazu, dass sich die Regeln für die Insolvenzantragspflicht mehrfach änderten – und das teilweise innerhalb kurzer Zeit. Manchmal war es – vor allem für Branchenfremde – schwierig, den Überblick zu behalten.
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Seit gut zwei Jahren hat sich bei der Branche der Restrukturierer und Insolvenzverwalter eine Menge getan. Die Coronakrise führte dazu, dass sich die Regeln für die Insolvenzantragspflicht mehrfach änderten – und das teilweise innerhalb kurzer Zeit. Manchmal war es – vor allem für Branchenfremde – schwierig, den Überblick zu behalten.

Die Coronapandemie rückt nun mehr und mehr in den Hintergrund – dafür leidet die Wirtschaft in vielen Ländern unter den Folgen des Ukrainekrieges und insbesondere unter den explodierenden Energiekosten. Nun gibt es einen neuen Plan der Bundesregierung für Änderungen am Insolvenzrecht. Konkret geht es um den Prognosezeitraum für eine mögliche Überschuldung des Unternehmens. Nach der bisherigen Rechtslage muss die Geschäftsführung davon überzeugt sein, dass in den kommenden zwölf Monaten keine Überschuldung zu befürchten ist. Gibt es Zweifel daran, dann steht zumindest die Prüfung eines Insolvenzantrages auf der Agenda – andernfalls droht ein Besuch vom Staatsanwalt.

Corona-Grafik_Sept_2022Gerissene Lieferketten, zweistellige Inflationsraten und vor allem die exorbitant hohen Preise für Strom, Gas und Wärme machen derzeit eine gesicherte Prognose für den Zeitraum von zwölf Monaten annähernd unmöglich. Die Folge wäre, dass viele Geschäftsführer aus Sorge vor juristischen Konsequenzen sicherheitshalber Insolvenz anmelden – mit schlimmen Folgen für das Unternehmen. Das Bundesjustizministerium und Führung von Minister Dr. Marco Buschmann hat nun einen Vorschlag unterbreitet, wonach der Prognosezeitraum für den Insolvenzgrund Überschuldung auf vier Monate verkürzt werden soll. Bisher gibt es aus dem Ministerium aber noch keine Aussage dazu, ob diese Regelung zeitlich befristet sein soll und wie lang. Insider rechnen damit, dass zumindest der Winter überbrückt werden soll. Auch der Beginn der Wirksamkeit wird noch geprüft, da der genaue Weg der Gesetzgebung zu klären ist. Inzwischen ist auch der Vorschlag in der Diskussion, dass bei der Insolvenz in Eigenverwaltung der Planungszeitraum für die Unternehmensfortführung herabgesetzt werden sollte. Im Raum steht eine Absenkung von sechs Monaten auf einen oder zwei.

Krise wurde zum Normalzustand

Jan Hendrik Groß
Jan-Hendrik Groß, Foto: Ebner Stolz

Den Vorschlag der Bundesregierung, den Prognosezeitraum für den Insolvenzgrund Überschuldung auf vier Monate abzusenken, findet Jan Hendrik Groß, Sanierungsexperte bei der Kanzlei Ebner Stolz gut: „Die Durchfinanzierung über die nächsten zwölf Monate ist für viele Unternehmen zurzeit kaum realistisch planbar. Eine Verkürzung des Prognosezeitraums auf vier Monate ist daher sinnvoll. Denn dies ist immer auch mit persönlicher Haftung der Geschäftsleiter verbunden.“

Dem pflichtet Guido Koch, Dipl-Kaufmann, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei Schultze & Braun bei: „Aufgrund der aktuellen Energiepreisentwicklungen ist für Geschäftsführungen sogar bereits die Prognose der kommenden vier Monate ausgesprochen schwierig. Die Verteuerung beziehungsweise Verknappung der Energie betrifft zwar vorrangig das produzierende Gewerbe, hat aber aufgrund der hohen Vernetzung der deutschen Wirtschaft enorme Folgewirkungen über alle Branchen.

Guido Koch, Ebner Stolz
Guido Koch, Foto: Schultze & Braun

Die Unsicherheit betrifft daher im Ergebnis fast alle Branchen – und es ist auch nicht absehbar, wann der Krisenmodus beendet werden kann.“ Tillmann Peeters, Partner bei Falkensteg, findet die geplante Verkürzung des Zeitraums für die Fortführungsprognose „angemessen für die extrem volatilen Marktlage, denn ohne die Änderung müsste man einem Unternehmer, obwohl er aktuell alles rechtzeitig bezahlt, den Insolvenzantrag empfehlen, weil man in der Prognose mit Worst-Case-Annahmen über einen Zeitraum von einem Jahr arbeiten muss.“

Überschuldung als Insolvenzgrund noch zeitgemäß?

Einen Schritt weiter geht Rechtsanwalt Christian Plail, Leiter der Augsburger Kanzlei bei Schneider Geiwitz Restrukturierung: „Es stellt sich die Frage, ob die Überschuldung als Insolvenzgrund überhaupt noch zeitgemäß ist.“ Diese Diskussion wurde in den vergangenen beiden Jahren auch geführt − bisher aber noch ohne Ergebnis.

Auch Prof. Dr. Lucas F. Flöther von der Kanzlei Flöther & Wissing sieht die Verkürzung des Prognosezeitraums zwiespältig, denn „insbesondere kleinere Unternehmen haben die Überschuldung meist gar nicht im Blick, so dass bei vielen von ihnen diese Maßnahme der Bundesregierung gar nicht ankommt.

Prof. Dr. Lucas F. Flöther
Prof. Dr. Lucas F. Flöther

Sie werden auch weiterhin erst die Reißleine ziehen, wenn es viel zu spät ist.“ Für den Vorsitzenden des Gravenbrucher Kreises ist es aber grundsätzlich ein guter Ansatz, den Zeitraum zu verkürzen, denn: „Unternehmen können zurzeit nur schwer vorhersagen, ob sie in den nächsten zwölf Monaten durchfinanziert sind. Stattdessen müssen sie auf Sicht fahren.“  Zusammenfassend sind die Restrukturierungsexperten aber der Ansicht, dass die aktuell geplante Änderung im Insolvenzrecht ein Schritt in die richtige Richtung ist.

Dr. Matthias Hofmann von der Münchener Kanzlei Pohlmann Hofmann ist der Ansicht, dass der aktuelle Schritt der Bundesregierung zu spät kommt: „Eine vorübergehende Verkürzung des Prognosezeitraums im Rahmen der Überschuldungsprüfung wäre aus meiner Sicht bereits deutlich früher notwendig gewesen. Im Vorstand der TMA Deutschland – Gesellschaft für Restrukturierung e.V. haben wir uns hiermit bereits im April 2022 befasst und damals beim Bundesministerium der Justiz angeregt, über eine vorübergehende Verkürzung dringend nachzudenken. Daher ist die Entscheidung richtig, wenngleich sie sehr spät kommt.“

Prof. Dr. Georg Streit
Prof. Dr. Georg Streit, Foto: Heuking Kühn Lüer Wojtek

Mit dem Timing bei der Bundesregierung eher zufrieden ist Prof. Dr. Georg Streit von der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek: „Die Entscheidung kommt auch rechtzeitig. Man könnte sie nur berechtigt als zu spät kritisieren, wenn die Zahl der Unternehmensinsolvenzen bereits dramatisch angestiegen wäre. Trotz der herausfordernden Lage in weiten Teilen der deutschen Wirtschaft ist die Insolvenzwelle aber bisher ausgeblieben.“ Er plädiert auch dafür, den Insolvenzgrund Überschuldung beizubehalten, denn eine Abschaffung „wäre für den ´heilsamen Druck´ zur Erstellung einer fundierten Fortbestehensprognose auf Basis detaillierter Planungen, den der Überschuldungstatbestand zur Folge hat, nicht sachdienlich gewesen.“

Hilfsprogramme zukünftig anders gestalten

Rückblickend auf die bisherigen Änderungen im Insolvenzrecht meint Christoph Elzer von Ebner Stolz: „Erleichterungen bei den Insolvenzgründen sind ein zweischneidiges Schwert. Letztlich birgt jede Unternehmenskrise die Gefahr, dass Gläubiger nicht mehr bedient werden. Hierbei handelt es sich nicht selten auch um kleine Zulieferer, Handwerker und Dienstleister, die ihrerseits Zahlungsverpflichtungen haben.“ Den Schutz der Gläubiger hat auch Christian Plail von Schneider Geiwitz im Blick: „Unser Insolvenzrecht hat sich über Jahrzehnte hinweg bewährt. Weitere Eingriffe, die dazu führen, dass eigentlich insolvenzreife Unternehmen keinen Antrag stellen müssen, sollten vermieden werden.“

Dr. Matthias Hofmann
Dr. Matthias Hofmann, Foto: Pohlmann Hofmann

Dr. Hofman hat in der Phase der Coronapandemie zwiespältige Erfahrungen mit den staatlichen Hilfsprogrammen gemacht: „Betriebe müssen auch in der Restrukturierungsphase durchfinanziert sein. Wenn dies in bestimmten Branchen in den kommenden Monaten nur mithilfe staatlicher Unterstützung gelingt, dann sollten diese Unterstützungsmaßnahmen gerade auch in der Restrukturierung und in der Insolvenz nutzbar sein – jedenfalls dann, wenn das Unternehmen als solches einen überlebensfähigen Kern hat. Dies war zu Zeiten der Coronapandemie nicht in jedem Fall möglich. Obwohl Hilfen in Krise und Insolvenz mit Blick auf EU-beihilferechtliche Anforderungen sicherlich nicht einfach sind, sollte der Gesetzgeber für die kommenden Monate genau hier ansetzen, um im Kern gesunden Unternehmen gerade auch in der Insolvenz und in einer StaRUG-Restrukturierung eine Perspektive zu bieten.”

Unternehmen sollten früher Insolvenzantrag stellen

Prof. Flöther sieht vor allem den Bedarf, dass Firmen rechtzeitig einen Insolvenzantrag stellen sollten: „Je früher Sanierungsmaßnahmen eingeleitet werden, desto größer sind die Sanierungschancen. Das bedeutet, der Gesetzgeber muss den Unternehmen ein Angebot machen, das sie nicht ablehnen können. Hierfür bietet sich ein spezielles Sanierungsinstrument des deutschen Insolvenzrechts geradezu an: der Schutzschirm. Es hat ein gutes Image und ermöglicht den Unternehmen, die Sanierung zum einen in Eigenregie zu gestalten und sich in wenigen Monaten zu restrukturieren.“

Insolvenzgeldzeitraum verlängern?

Christoph Elzer
Christoph Elzer, Foto: Ebner Stolz

Damit Firmen dieses Instrument noch schneller und stärker in Anspruch nehmen, wünscht sich Flöther aber Ergänzungen im Sanierungsrecht. Das Schutzschirmverfahren sollte von drei auf sechs Monate verlängert werden mit einer verlängerten Abgabefrist für die Abgabe des Insolvenzplans. Ein weiterer Vorschlag von ihm: „Die Verlängerung des Insolvenzgeldzeitraums auf maximal sechs Monate, sowie die Zahlung von Kurzarbeitergeld auch nach Verfahrenseröffnung. Eine solche nachhaltige Sanierung wäre für viele Unternehmen besser als bloße Beruhigungspillen.“ Das Problem durch zu spät gestellte Insolvenzanträge sieht auch Guido Koch: „Wenn eigentlich notwendige Sanierungen zeitlich nach hinten verschoben werden, ist zu befürchten, dass die Schäden, die insolvente Unternehmen bei ihren Gläubigern verursachen, weitaus höher sind als sie bei einer rechtzeitigen Sanierung hätten sein müssen. Zudem haben Insolvenzverwalter und Restrukturierungsberater bei finanziell ausgezehrten Unternehmen immer weniger Möglichkeiten, eine Sanierung im Sinne des Unternehmens, des Unternehmers und der Gläubiger erfolgreich zu gestalten.“

Insolvenzrecht nicht weiter aushöhlen

Tillmann Peeters
Tillmann Peeters, Foto: Falkensteg

Insgesamt sind die befragten Experten aber der Meinung, dass das Insolvenzrecht in der nun vorliegenden Form nicht weiter – nennen wir es – „abgeschwächt“ werden soll. Falkensteg-Partner Peeters bringt es auf den Punkt: „Unternehmen, die ihre Rechnungen nicht bezahlen können, den Insolvenzantrag aus politischer Angst vor der Insolvenzwelle zu erlassen, würde das Vertrauen der gesamten Wirtschaft in die Verlässlichkeit der jeweiligen Geschäftspartner zerstören. Wer regelmäßig am Geschäftsverkehr teilnimmt, muss bestellte Ware, Dienstleistungen etc. auch bezahlen können.“ Die vorliegenden Restrukturierungs- und Sanierungsoptionen seien für die Unternehmen ausreichend. Auch Prof. Streit warnt daher vor einer erneuten Aussetzung der Antragspflicht: „Das Insolvenzrecht hat eine wichtige Funktion für die Wirtschaft und die Märkte. Es bietet in Deutschland auch durchgreifende moderne Sanierungsoptionen. Übermäßige Eingriffe in das Insolvenzrecht, wie etwa eine erneute temporäre Aussetzung der Antragspflicht entsprechend dem COVInsAG, zum Beispiel bei starker Betroffenheit von gestiegenen Energiekosten, sollten daher unterbleiben.“

Kommt jetzt die Insolvenzwelle?

Christian Plail
Christian Plail, Foto: Schneider Geiwitz

Kommt angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Verwerfungen nach zwei Jahre sinkender Anträge nun eine Insolvenzwelle? „Alle Anzeichen gehen dahin, dass die Anzahl der Insolvenzanträge zunehmen wird, es sei denn, staatliche Maßnahmen, wie beispielsweise Kurzarbeitergeld, Zuschüsse, Steuererleichterungen, verhindern dies“, meint Christian Plail. Das sieht auch Guido Koch so, zumal seine Kanzlei auf LinkedIn ihre Follower befragt hat: „Aufgrund dieser Kombination aus Krisen, Herausforderungen und geringerer Kapitalverfügbarkeit rechne ich damit, dass in den kommenden Wochen und Monaten die Zahl der Insolvenzen zunehmen wird. Das bestätigt auch eine Umfrage, für die wir uns als Schultze & Braun zwischen Anfang und Mitte September an unsere fast 2.000 Follower auf LinkedIn gewandt haben. Das Ergebnis ist eindeutig: 86 Prozent der Teilnehmer gehen davon aus, dass die Insolvenzwelle im Herbst oder (etwas) später kommt!“. Etwas unsicherer zeigt sich Jan Groß von Ebner Stolz: „Ich gebe keine Prognose mehr ab. Eigentlich müsste die Zahl der Insolvenzen steigen. Alle Vorzeichen deuten in diese Richtung. Allerdings wurde schon in den letzten zwei Jahren (Corona, Lieferketten, Facharbeitermangel) ein deutlicher Anstieg der Insolvenzen befürchtet. Der ist bislang ausgeblieben. Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist weiterhin auf einem historisch niedrigen Niveau.“ Dr. Hofman rechnet nicht mehr mit einer „Welle“, aber doch „mit einem deutlichen Anstieg der Insolvenzzahlen.“ Auch Tilmann Peeters von Falkensteg geht nicht von einer Insolvenzwelle aus: „Allein mit einem Anstieg um 20% bei den Großinsolvenzen und 30% über alle Umsatzklassen würden lediglich die Insolvenzzahlen vor Corona erreicht. Und selbst vor der Pandemie lagen die Antragszahlen auf einem historisch niedrigen Niveau.“

Alle Branchen sind bedroht

Und welche Wirtschaftszweige sind aktuell besonders von der Insolvenz bedroht? „Zunächst natürlich alle Branchen, die für einen längeren Zeitraum nicht mehr genügend Energie haben, um ihrem Geschäft nachzugehen. Dazu zählen natürlich insbesondere die Industrie, aber auch Energieunternehmen und Stadtwerke. Im weiteren Verlauf sind Dominoeffekte möglich, die auch solche Branchen treffen, die von Energieknappheit nicht oder kaum betroffen sind. Aber wir stehen bei den Prognosen erst am Anfang, und ich glaube, wir werden noch einige Überraschungen erleben“, meint dazu Prof Flöther. Ähnlich sieht das auch Jan Groß, denn alle Unternehmen, die sich nicht rasch an die Energiekosten anpassen können, seien bedroht. Und er ergänzt: „Was wir allerdings nicht absehen können, ist, was tatsächlich passiert, wenn Energie im Herbst und Winter knapp wird und es zu Lieferengpässen kommt. Dann trifft es alle. Leider kann man eben nicht einfach nur die Produktion einstellen, um eine Insolvenz zu vermeiden. Die Fixkosten laufen weiter.“ Die nächsten Wochen dürften also spannend werden. „Die Ebbe ist vorbei. Aktuell kommt jeden Tag eine neue Akte mit einem Insolvenzverfahren auf den Tisch“, sagte Tobias Hartwig von Schultze & Braun vor wenigen Wochen im Gespräch mit der Unternehmeredition.

Autorenprofil

Als Redakteur der Unternehmeredition berichtet Alexander Görbing regelmäßig über Unternehmen und das Wirtschaftsgeschehen. Zu seinen Schwerpunkten gehören dabei Restrukturierungen, M&A-Prozesse, Finanzierungen sowie Tech-Startups.

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