Die Eigenverwaltung bietet Unternehmen die Chance, sich unter eigener Führung zu restrukturieren. Voraussetzung für den Zugang zu diesem Verfahren ist jedoch eine belastbare und nachvollziehbare Planung. Insbesondere die Liquiditätsplanung spielt dabei eine zentrale Rolle. Sie ist nicht nur formale Voraussetzung, sondern ein operatives Steuerungsinstrument während des Verfahrens.
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bleiben angespannt: Steigende Kosten, volatile Märkte und zurückhaltende Investoren stellen viele Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen. In dieser Situation gewinnt die Eigenverwaltung als Sanierungsinstrument weiter an Bedeutung.
Damit das Gericht die Eigenverwaltung anordnet, muss die Geschäftsführung eine fundierte Unternehmensplanung vorlegen und ein tragfähiges Sanierungskonzept entwickeln. Neben der betriebswirtschaftlichen Perspektive sind dabei auch insolvenzrechtliche Besonderheiten zu berücksichtigen. Dies erfordert eine frühzeitige Vorbereitung unter Einbindung erfahrener Restrukturierungsexperten. Grundsätzlich ist der Vertrauensvorschuss nur dann gerechtfertigt, wenn das Eigenverwaltungsverfahren rechtzeitig und akkurat geplant worden ist.
Die gesetzlichen Anforderungen sind klar definiert. Nach § 270a InsO sind insbesondere folgende Punkte darzustellen: ein fundierter Finanzplan für die nächsten sechs Monate, ein Konzept für die Durchführung des Verfahrens, eine Darstellung des Verhandlungsstands mit den Gläubigern, Vorkehrungen zur Einhaltung insolvenzrechtlicher Pflichten sowie eine Kostenübersicht im Vergleich zu einem Regelverfahren.
Liquiditätsplanung als zentrales Steuerungsinstrument
Wichtig ist im Verfahren vor allem der Finanzplan, also die Liquiditätsplanung. Sie dient nicht nur als Entscheidungsgrundlage für das Gericht, sondern ist auch das zentrale Instrument zur Steuerung des Unternehmens im Verfahren. Ziel ist es, die laufende Zahlungsfähigkeit im Verfahren jederzeit sicherzustellen und eine stabile Grundlage für die Fortführung zu schaffen.
In der Praxis hat sich eine integrierte Planung bewährt. Gerade in der Eigenverwaltung ist es entscheidend, dass die Planung auf realistischen Annahmen basiert und regelmäßig aktualisiert wird. Schwankungen in Auftragseingängen, Zahlungszielen oder Kostenstrukturen müssen zeitnah abgebildet werden.
Ein Augenmerk liegt auf der Abgrenzung zwischen vorinsolvenzlichen Verbindlichkeiten und Masseverbindlichkeiten sowie auf insolvenzrechtlichen Besonderheiten, etwa im Hinblick auf das Insolvenzgeld und bestehende Sicherungsrechte.
Praxisanforderungen und typische Herausforderungen
Für Unternehmer bedeutet dies: Die Liquiditätsplanung darf nicht als rein formales Dokument verstanden werden. Sie muss operativ belastbar sein und die tatsächlichen Zahlungsströme des Unternehmens präzise abbilden. Dazu gehören unter anderem:
- realistische Einschätzung der Einzahlungen (zum Beispiel aus laufenden Aufträgen)
- belastbare Planung der Auszahlungen (Personal, Lieferanten, Miete et cetera)
- Berücksichtigung verfahrensspezifischer Besonderheiten (etwa Insolvenzgeld, Masseverbindlichkeiten)
- Szenario- und Vergleichsrechnungen
- laufendes Monitoring und Anpassung der Planung
Gerade im aktuell sehr dynamischen wirtschaftlichen Umfeld ist dies eine anspruchsvolle Aufgabe. Umso wichtiger ist es, auf belastbare Daten aus der Buchhaltung zurückzugreifen und die Planung eng mit der operativen Steuerung zu verzahnen.
Wichtig ist auch die passende, praxisnahe Umsetzung der Planung. Statt fehleranfälliger Prozesse über Excel-Tabellen sollte ein Tool genutzt werden, das eine klar strukturierte Liquiditätsplanung mit automatisierter Überleitung, Vergleichsrechnungen und transparenter Darstellung ermöglicht.
In der Praxis zeigt sich, dass eine belastbare Liquiditätsplanung ohne fundierte fachliche Unterstützung kaum umsetzbar ist. Empfehlenswert ist es, frühzeitig erfahrene Sanierungsexperten einzubinden, die sowohl die juristischen Fallstricke sicher beherrschen als auch die wirtschaftliche Realität des Unternehmens abbilden und steuern können.
FAZIT
Die Eigenverwaltung ist als Sanierungsinstrument oft der passende Weg für Krisenunternehmen, weil sie dem Unternehmen sämtliche Sanierungsinstrumente des Insolvenzrechts bietet – nicht nur finanzwirtschaftlicher, sondern auch leistungswirtschaftlicher Art. Eine solide Liquiditätsplanung ist die Grundlage jeder erfolgreichen Eigenverwaltung. Sie entscheidet nicht nur über die Anordnung des Verfahrens, sondern auch über dessen Verlauf.
Unternehmen, die frühzeitig und professionell planen, erhöhen ihre Chancen auf eine erfolgreiche Sanierung deutlich. Die Erfahrung zeigt: Je besser die Vorbereitung, desto größer ist die Handlungsfähigkeit im Verfahren. Im Ergebnis profitieren davon nicht nur das Unternehmen und die Mitarbeiter, sondern meist auch die Gläubiger.
Fünf Tipps für Geschäftsführer
1. Unternehmensplanung als Standardwerkzeug
Die integrierte Planung verknüpft die unterschiedlichen Planungen für Themen wie Absatz, Investitionen und Personal und leitet sie in eine integrierte Ertrags-, Vermögens- und Liquiditätsplanung über. Eine solche Planung sollte zum Standard gehören.
2. Liquidität im Griff
Viele Unternehmen unterschätzen das Thema Zahlungsfähigkeit. Die Kernfrage für einen Unternehmer sollte immer lauten: Kann ich meine fälligen Verbindlichkeiten auch kurzfristig bedienen?
3. Frühzeitiges Handeln
Eine frühe Planung macht den entscheidenden Unterschied. Die Verantwortlichen sollten daher frühzeitig die Restrukturierung in Angriff nehmen. So können die Unternehmen die Probleme überwinden und idealerweise gestärkt aus der Krise herausgehen.
4. Ursachen der Krise beseitigen
Kernaufgabe der Restrukturierung ist es, die Ursachen der Krise zu beseitigen. Sämtliche Maßnahmen dienen dazu, dass ein Unternehmen wieder wettbewerbsfähig wird und am Markt eine branchenübliche Rendite erzielen kann.
4. Rechtliche Pflichten im Blick
Der Unternehmer haftet, sobald die Insolvenzreife eintritt. In diesem Fall ist es die Pflicht des Geschäftsleiters, einen Insolvenzantrag zu stellen – sonst werden möglicherweise Ersatzansprüche im Rahmen der Geschäftsführerhaftung auf ihn zukommen.
👉 Dieser Beitrag ist auch in der aktuellen Magazinausgabe der Unternehmeredition 2/2026 erschienen.







