Personal und Aufsichtsrat

Die wichtigsten Personalentscheidungen werden im Aufsichtsrat getroffen: Es geht um die Bestellung und Abberufung von Vorständen, um die Ausgestaltung der Vorstandsverträge und um die Verabschiedung einer Geschäftsordnung für den Vorstand. Für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats ergeben sich deshalb spezifische Anforderungen.

HR-Expertise wünschenswert

In vielen Aufsichtsräten, und das gilt selbst für DAX-Konzerne, ist die Human-Resources (HR)-Expertise kaum vertreten. Es dominieren im Rahmen der Kompetenzfelder der Aufsichtsratsmitglieder Strategie und Steuerung, Branchenkenntnisse, Finanzexpertise, Internationalität und Aufsichtsratserfahrung. Offensichtlich wird bei einer erfolgreichen Führungskraft eine spezielle HR-Erfahrung quasi automatisch unterstellt. Daher gilt es bei der Zusammenstellung eines Aufsichtsrats kritisch zu hinterfragen, ob nicht doch eine Person mit diesem spezifischen Erfahrungshintergrund dem Aufsichtsrat angehören sollte. Insofern müssten auch die Aktionäre dieses Kriterium in ihre Fragen zu den Wahlvorschlägen für den Aufsichtsrat miteinbeziehen.

Trefferquote verbessern

Es gibt also gute Gründe, den Prozess der Suche und Auswahl qualifizierter Führungskräfte auf der Aufsichtsratsebene auf Vollständigkeit und Treffgenauigkeit regelmäßig zu überprüfen und erforderlichenfalls anzupassen. Die Einbeziehung unabhängiger Fachleute kann diese Prozesse nachhaltig verbessern. Die Besetzung von Vorstandspositionen mit unterdurchschnittlichen oder gar nicht geeigneten Personen führt zu erheblichen Belastungen für das Unternehmen mit negativen Folgen für den Unternehmenswert. Dabei geht es nicht nur um die unmittelbaren Folgen einer vorzeitigen Trennung und Neubesetzung, sondern auch um die häufig vielfach höheren Folgekosten. Aber auch der Imageschaden für das betroffene Vorstandsmitglied und der Renommee-Verlust des Aufsichtsrats sind nicht unerheblich, einschließlich eventueller Haftungsfragen auch für den Aufsichtsrat. Risikobewältigung und Risikokontrolle im Hinblick auf die Zusammensetzung und die Aktivitäten des Vorstands sind damit eine wesentliche Pflicht des Aufsichtsrats. Sie erfordern eine konsequente und disziplinierte Arbeit sowie eine adäquate zeitliche Befassung. Nur dadurch lässt sich letztlich auch die Trefferquote guter Vorstandsbesetzungen erhöhen.


Zur Person

Dr. Klaus Weigel, WP Board & Finance GmbHDr. Klaus Weigel (klaus.weigel@board-finance.de) ist seit 2006 Geschäftsführender Gesellschafter der WP Board & Finance GmbH, Bad Homburg v.d. Höhe. Er war zuvor 25 Jahre für verschiedene Banken im Corporate-Finance- und Private-Equity-Geschäft in leitender Funktion und als Mitglied in Beiräten und Aufsichtsräten tätig. Die WP Board & Finance GmbH ist spezialisiert auf die Vermittlung qualifizierter Aufsichtsräte und Beiräte. Dr. Weigel ist ferner Mitgründer und Vorstandsmitglied des Verbands Aufsichtsräte Mittelstand in Deutschland e.V. (ArMiD).

Autorenprofil

Dr. Klaus Weigel ist Gastautor.

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