Personal und Aufsichtsrat

Die wichtigsten Personalentscheidungen werden im Aufsichtsrat getroffen: Es geht um die Bestellung und Abberufung von Vorständen, um die Ausgestaltung der Vorstandsverträge und um die Verabschiedung einer Geschäftsordnung für den Vorstand. Für die Personalkompetenz des Aufsichtsrats ergeben sich deshalb spezifische Anforderungen. 

Im deutschen Aktiengesetz gibt es eine klare Rollenverteilung der drei Unternehmensorgane bezüglich der Führung des Unternehmens: Die Hauptversammlung als Organ der Aktionäre wählt deren Vertreter für den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand und der Vorstand ist für das operative Geschäft verantwortlich – vorbehaltlich definierter zustimmungspflichtiger Geschäfte. Der Personalkompetenz des Aufsichtsrats kommt deshalb eine entscheidende Bedeutung für den Erfolg eines Unternehmens zu.

Aufsichtsrat als entscheidendes Organ

Der Aufsichtsrat hat insbesondere immer wieder zu überprüfen, ob die Zusammensetzung des Vorstands und die Performance seiner Mitglieder den Herausforderungen genügt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist bzw. künftig ausgesetzt sein wird. Er hat sich bei der Personalauswahl an den Interessen des Unternehmens zu orientieren. Das setzt voraus, dass es eine klare Strategie für die operative Marschrichtung des Unternehmens und seine Zukunftsmärkte gibt. Damit wird die Besetzung der Leitungsebene auch zu einer Frage des Risikomanagements. Die Besetzung des Vorstands hat dadurch nicht nur eine fachliche und inhaltliche Dimension. In diese Entscheidung müssen auch die Aspekte eines zwischenmenschlichen Miteinanders der Vorstände untereinander und im Zusammenspiel mit dem Aufsichtsrat eingehen, aber auch die Kompatibilität mit dem Wertekanon eines Unternehmens.

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