Personal und Aufsichtsrat

Die wichtigsten Personalentscheidungen werden im Aufsichtsrat getroffen: Es geht um die Bestellung und Abberufung von Vorständen, um die Ausgestaltung der Vorstandsverträge und um die Verabschiedung einer Geschäftsordnung für den Vorstand. Für die Personalkompetenz des Aufsichtsrats ergeben sich deshalb spezifische Anforderungen. 

Besetzungen regelmäßig hinterfragen

Dabei ist es eine durchaus positive Entwicklung, dass sich unter anderem Vertreter von institutionellen Investoren und von Aktionärsvereinigungen vermehrt vor und in den Hauptversammlungen zu Wahlvorschlägen und zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats zu Wort melden. So wird bei Portfolioentscheidungen von institutionellen Investoren auch die qualifizierte Besetzung des Aufsichtsgremiums hinterfragt. Daher sollten etwa die Wahlvorschläge für den Aufsichtsrat den Aktionären möglichst schon vor der Hauptversammlung erläutert werden. Es sollte klar sein, wie der Auswahlprozess abgelaufen ist, wer gegebenenfalls von externer Seite in den Prozess involviert war und was den Aufsichtsrat letztlich bewogen hat, gerade diese Person(en) der Hauptversammlung zur Wahl in den Aufsichtsrat vorzuschlagen.

Die Personalverantwortung des Aufsichtsrats beinhaltet auch die regelmäßige Überprüfung, ob die Zusammensetzung des Führungsgremiums mit der strategischen Ausrichtung des Unternehmens kompatibel ist. Allein schon hieraus können sich Notwendigkeiten für Veränderungen ergeben. In den Rahmen der Personalkompetenz des Aufsichtsrats gehören auch eine regelmäßige Evaluierung der Performance der einzelnen Vorstandsmitglieder und des Gesamtgremiums sowie eine vorausschauende Nachfolgeplanung, um auch auf unvorhergesehene Ereignisse reagieren zu können. Dies schließt eine regelmäßige Befassung mit internen und externen Kandidaten ein.

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