Kampf statt Übergabe

Viele Unternehmen werden von Konflikten zwischen Senior und Junior zerrieben, bis hin zur Insolvenz. Die Ursachen liegen in Eitelkeiten und fehlendem Vertrauen. Warum das Allzumenschliche bei der Übergabe immer wichtiger wird.

„Ich habe einen Fall erlebt, da hat der Altinhaber noch einmal erfolgreich ein Unternehmen aufgebaut“, berichtet Wörle. Seinem Sohn verschaffte dies den Freiraum, die Firma, die er vom Vater übernommen hatte, nach seinen Vorstellungen zu führen. Der Senior hatte einen neuen Lebensinhalt. „Und die Probleme, die beide im Tandem hatten, waren ausgestanden“, stellt Wörle heraus.

Es gibt bei allen Risiken, die so eine wegweisende Entscheidung wie die Unternehmensnachfolge in sich birgt, auch konstruktive Optionen. Die Fallbeispiele, ob prominentes Familienunternehmen oder klassischer Mittelständler, vermitteln immer stärker ein negatives Bild vom Generationenwechsel. Eine Familienfehde lässt sich medial auch besser verkaufen als eine harmonische Übergabe. Von dieser Überpräsenz sollten sich Mittelständler nicht anstecken lassen, sondern unbeirrt ihren Weg weitergehen. Schließlich legen sie gerade diese Eigenschaft auch bei anderen unternehmerischen Entscheidungen an den Tag.


Übertragung per Testament vermeiden

Nicht im Alleingang: Wer bekommt später einmal welche Position im Unternehmen? Wer soll im Aufsichts- oder Beirat sitzen? Soll ein Unternehmen per Testament übertragen werden, dann müssen zumindest vorher alle wichtigen Aspekte im Familienkreis besprochen werden. Andernfalls kommt es später leicht zu Auseinandersetzungen.

Steuerlich unattraktiv: „Eine Übertragung im Todesfall per Testament kann auch steuerlich unattraktiv sein“, sagt die Juristin und PwC-Partnerin Susanne Thonemann-Micker, die auf Nachfolgeberatung und Stiftungen spezialisiert ist. Ein Grund dafür: Erbschaft- und Schenkungsteuer werden regelmäßig auch auf Cash-Bestände erhoben. „Tritt der Todesfall nun etwa an dem Tag ein, bevor alle Löhne und Gehälter gezahlt werden, fällt die Steuer höher aus als danach“, erklärt die Expertin.

Besser schenken: Den Zeitpunkt einer Schenkung hingegen kann der Unternehmer selbst bestimmen. Zudem können in den Schenkungsvertrag Widerrufsrechte aufgenommen werden – etwa für den Fall, dass der Beschenkte vor dem Schenker stirbt. „Vorteilhaft ist es auch, wenn geregelt wird, welchen Ausgleich Familienmitglieder bekommen, die nicht am Unternehmen beteiligt werden sollen“, sagt Thonemann-Micker.

 

Autorenprofil

Andrea Martens ist Finanzjournalistin und schreibt hin und wieder Artikel für die Unternehmeredition.

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