Überbrückungshilfe jetzt auch für große Unternehmen

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Seit dem Ausbruch der Corona-Krise wurden seitens der Bundesregierung viele Hilfsprogramme für Unternehmen, Selbstständige und Arbeitnehmer beschlossen. Ziel war es dabei, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie möglichst gering zu halten. Die aktuellen Wirtschaftsprognosen zeigen, dass diese Taktik in vielen Bereichen aufgegangen ist.

Diskussion um Obergrenze

Zugleich gibt es aber auch verständliche Kritik an der Umsetzung der Hilfspakte und der komplizierten Beantragung. In den vergangenen Tagen gab es Diskussionen um die Umsatz-Obergrenze für die Überbrückungshilfe III. Diese wurde bei der Erstellung des Programms auf 750 Mio. EUR festgelegt – was Anlass für Kritik geboten hatte, denn größere Unternehmen waren somit ausgeschlossen. Mitte Februar kündigte Wirtschaftsminister Peter Altmaier an, dass diese Grenze angehoben werden soll. Bei der jüngsten Aktualisierung der FAQs zu der Überbrückungshilfe III am 1. März 2021 blieb die Obergrenze noch bei 750 Mio. EUR. Dies führte zu einer Medienberichterstattung, wonach die angekündigte Erhöhung gescheitert sei. Bereits gestern antwortete eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums auf die Anfrage unserer Redaktion, dass die Gespräche derzeit noch laufen würden – es sei gäbe also noch keine Entscheidung. Indirekt wurden damit die Medienberichte dementiert.

Seit heute gilt die Grenze nicht mehr

Heute kam nun die Pressemeldung des Bundeswirtschaftsministeriums wonach seit heute auch größere vom Lockdown betroffene Unternehmen die Überbrückungshilfe III beantragen können. Die bislang geltende Umsatzhöchstgrenze von 750 Millionen Euro entfalle zukünftig für vom Lockdown betroffene Unternehmen. Dies gelte für Unternehmen des Einzelhandels, der Veranstaltungs- und Kulturbranche, der Hotellerie, der Gastronomie und der Pyrotechnikbranche, die von Schließungsanordnungen auf Grundlage eines Bund-Länder-Beschlusses betroffen sind, sowie für Unternehmen des Großhandels und der Reisebranche.

Unterstützung bis zu 1,5 Mio. EUR monatlich

Mit der Überbrückungshilfe III erhalten Unternehmen, die von der Coronapandemie und dem aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen sind, für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis 1,5 Millionen Euro. Verbundene Unternehmen können sogar bis zu 3 Millionen Euro pro Monat bis zum Erreichen der beihilferechtlichen Obergrenze von maximal 12 Millionen Euro erhalten. Die Überbrückungshilfe muss nicht zurückgezahlt werden. Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III erfolgt über die bundesweit einheitliche Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Schwierige Kommunikation

Die Unsicherheit durch Diskussionen über Obergrenzen und anderen Richtwerten, die bei den Unternehmen erzeugt wird, findet auch Patrick Huhn, Partner bei Ebner Stolz problematisch. In der eigenen Kanzlei müssen die Mandanten immer wieder über mögliche neue Regelungen informiert werden. Zugleich kann es auch passieren, dass zwei Wochen alte Aussagen über Zulassungsbedingungen für Hilfen dann wieder revidiert werden müssen.

Autorenprofil

Als Redakteur der Unternehmeredition berichtet Alexander Görbing regelmäßig über Unternehmen und das Wirtschaftsgeschehen. Zu seinen Schwerpunkten gehören dabei Restrukturierungen, M&A-Prozesse, Finanzierungen sowie Tech-Startups.

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