Überbrückungshilfe bald auch für Großunternehmen?

Überbrückungshilfe
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Der sogenannte Corona-Wirtschaftsgipfel von Bundeswirtschaftsminister Altmaier und Vertretern von 40 deutschen Wirtschaftsverbänden hat ein wesentliches Ergebnis gebracht: Die Überbrückungshilfe III soll auch von Unternehmen beantragt werden können, die mehr als 750 Mio. EUR im Jahr umsetzen. Bisher galt bei der Beantragung diese Umsatzobergrenze für Firmen. Allerdings müssen diese Pläne noch mit dem Bundesfinanzministerium abgestimmt werden. Weiterhin steht noch nicht fest, ob sich die Bundesländer an der Finanzierung beteiligen sollen.

Zwei Drittel der Händler droht Insolvenz

Der Präsident des Handelsverbands Deutschland (HDE), Josef Sanktjohanser, kommentierte diese Ankündigung so: „Das ist ein guter Tag für viele größere Handelsunternehmen und damit auch für viele Innenstädte. Endlich hilft der Staat auch Händlern mit einem Jahresumsatz von über 750 Mio. EUR im Rahmen der Überbrückungshilfe III. Dafür haben wir seit Monaten gekämpft.“ Nach Schätzungen des HDE sind rund zwei Drittel der Einzelhändler in deutschen Innenstädten von der Insolvenz bedroht.

Viele Verbände unzufrieden

Allerdings sind viele Verbände immer noch sehr unzufrieden damit, dass es keinen Zeitplan für Lockerungsmaßnahmen und eine Öffnungsperspektive gibt. „Eine Woche ist seit dem letzten enttäuschenden Bund-Länder-Treffen vergangen und anscheinend hat das Bundeswirtschaftsministerium die Zeit nicht genutzt, um seine Hausaufgaben zu machen und eine eigene Öffnungsstrategie zu entwickeln. Dabei hätte Peter Altmaier genug Klassenkameraden in den Bundesländern gehabt, bei denen er hätte abschreiben können. Es liegen genug Ideen – auch gute – auf dem Tisch. Umso erstaunlicher ist es, dass der Bundeswirtschaftsminister die Aufgabe nun an die Verbände weiterdelegiert hat, ihm binnen 48 Stunden Vorschläge für ein Öffnungsszenario zu unterbreiten“, erklärte dazu Reinhold von Eben-Worlée, Präsident des Verbands DIE FAMILIENUNTERNEHMER.

Neuer Härtefallfonds

Wirtschaftsminister Altmaier kündigte auch einen neuen „Härtefallfonds“ an. Geplant sei ein Volumen von rund 1,5 Mrd. EUR. Diese Mittel sollen Firmen zugutekommen, die Kriterien nicht exakt erfüllen oder dort, wo spezielle Verhältnisse in bestimmen Branchen nicht erfasst sind. Aber auch diese ersten Überlegungen müssen noch mit dem Finanzministerium und mit den Bundesländern diskutiert werden.

Soloselbstständige können Hilfe beantragen

Ab sofort können Soloselbstständige die „Neustarthilfe“ online beantragen und auf diese Weise bis zu 7.500 EUR erhalten. Die Neustarthilfe ist als Alternative zur Überbrückungshilfe III gedacht und richtet sich an Soloselbständige, die im Rahmen der Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend machen können. Der Förderzeitraum für die Neustarthilfe ist Januar bis Juni 2021. Die Anträge können unter ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden. Dies gilt allerdings nur für Soloselbstständige, die als natürliche Personen tätig sind, und nicht, wenn sie in Personen- oder Kapitalgesellschaften organisiert sind.

Autorenprofil

Als Redakteur der Unternehmeredition berichtet Alexander Görbing regelmäßig über Unternehmen und das Wirtschaftsgeschehen. Zu seinen Schwerpunkten gehören dabei Restrukturierungen, M&A-Prozesse, Finanzierungen sowie Tech-Startups.

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