Gestiegene Bedeutung von Tax CMS im Mittelstand

Ist ein pragmatischer Ansatz möglich?

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Die Ein­hal­tung steu­er­li­cher Vor­schrif­ten ist für Un­ter­neh­men je­der Größe von ent­schei­den­der Be­deu­tung. Tax Com­pli­ance Ma­nage­ment Sys­teme (Tax CMS) zur Ver­mei­dung steu­er­re­le­van­ter Feh­ler sind da­her schon lange das Mit­tel der Wahl − auch im Mit­tel­stand. Nun­mehr räumt die Fi­nanz­ver­wal­tung den Steu­er­pflich­ti­gen mögli­che Er­leich­te­run­gen im Rah­men von Be­triebsprüfun­gen ein, wenn sie ein sol­ches Steu­er­kon­troll­sys­tem im­ple­men­tiert ha­ben.

Un­ter­neh­men kom­men nicht mehr um­hin, Tax CMS in den Blick zu neh­men. Den­noch ha­dern viele Mit­telständ­ler in Er­war­tung lan­ger und kos­ten­in­ten­si­ver Pro­jekte mit der Im­ple­men­tie­rung. Ge­nau hier setzt Eb­ner Stolz mit einem tool­gestütz­ten pro­zess- und ri­si­ko­ori­en­tier­ten An­satz an. Die­ses Vor­ge­hen macht eine mo­du­lare und prag­ma­ti­sche Im­ple­men­tie­rung mit Au­genmaß sehr wohl möglich.

Tax Com­pli­ance – als Be­griffsüber­set­zung – be­schreibt die Ein­hal­tung der Steu­er­ge­setze so­wie ih­rer flan­kie­ren­den Richt­li­nien und Ver­ord­nun­gen. Das Tax CMS stellt so­dann das zu­gehörige Si­che­rungs- und Kon­troll­sys­tem ei­nes Un­ter­neh­mens dar. Es han­delt sich also um die der Tax Com­pli­ance zu­grunde lie­gende Or­ga­ni­sa­ti­ons­struk­tur, die zur Ein­hal­tung der zu be­ach­ten­den Steu­er­ge­setze und dies­bezügli­cher un­ter­neh­mens­in­ter­ner Vor­ga­ben beiträgt, die weit­ge­hende Ver­mei­dung von steu­er­li­chen Ri­si­ken si­cher­stellt und bei der Op­ti­mie­rung der Pro­zesse un­terstützt.

Ein Tax CMS hilft da­bei, steu­er­li­che Pro­zesse im Un­ter­neh­men zu do­ku­men­tie­ren, zu­gehörige steu­er­li­che Ri­si­ken zu iden­ti­fi­zie­ren, zu be­wer­ten und im Er­geb­nis zu mi­ni­mie­ren. Da­ne­ben wird das Un­ter­neh­men ab­tei­lungsüberg­rei­fend steu­er­lich sen­si­bi­li­siert, der In­for­ma­ti­ons­aus­tausch gefördert und da­mit die Ba­sis für die Erfüllung der steu­er­li­chen Pflich­ten ge­legt. Durch all dies können un­zu­tref­fende Steu­er­an­mel­dun­gen und -erklärun­gen und da­mit po­ten­zi­elle Stra­fen und Sank­tio­nen ver­mie­den wer­den.

Tax CMS in der Betriebsprüfung − geplante Prüfungserleichterungen

Mit Be­ginn des Jah­res 2023 hat der deut­sche Ge­setz­ge­ber im Zuge des Ge­set­zes zur Um­set­zung der DAC 7-Richt­li­nie und zur Mo­der­ni­sie­rung des Steu­er­ver­fah­rens­rechts erst­mals Möglich­kei­ten für Er­leich­te­run­gen in der Be­triebsprüfung bei be­ste­hen­den Tax CMS ge­schaf­fen.

Die zunächst tem­porär be­grenzte Neu­re­ge­lung zur Er­pro­bung al­ter­na­ti­ver Prüfungs­me­tho­den ermöglicht es den Fi­nanz­behörden, Be­schränkun­gen von Art und Um­fang des Prüfungs­um­fangs für die nächste Be­triebsprüfung ver­bind­lich zu­zu­sa­gen. Vor­aus­set­zung für die Er­lan­gung die­ser Prüfungs­er­leich­te­run­gen ist eine vor­an­ge­gan­gene Überprüfung der Wirk­sam­keit des vom Steu­er­pflich­ti­gen ein­ge­setz­ten Steu­er­kon­troll­sys­tems (Tax CMS) durch die Fi­nanz­ver­wal­tung. Der­zeit ver­steht man un­ter der Wirk­sam­keitsprüfung ei­nes Tax CMS das Testat ei­nes Wirt­schaftsprüfers nach IDW PS 980, mit dem be­schei­nigt wird, dass das Sys­tem ge­eig­net ist, mit hin­rei­chen­der Si­cher­heit Re­gel­verstöße zu er­ken­nen und zu ver­hin­dern. Ent­spre­chende Testate von Wirt­schaftsprüfungs­ge­sell­schaf­ten wer­den im Zuge der Be­triebsprüfung je­doch vor­aus­sicht­lich nicht maßge­bend für et­waige Er­leich­te­run­gen sein, al­len­falls eine In­dizwir­kung für die Fi­nanz­ver­wal­tung dar­stel­len.

Die kon­krete Aus­ge­stal­tung und Kri­te­rien der Wirk­sam­keitsprüfung im Rah­men der steu­er­li­chen Außenprüfung sind bis­lang ins­ge­samt of­fen. Es wird wohl ent­schei­dend auf eine künf­tige Ko­ope­ra­tion zwi­schen Fi­nanz­ver­wal­tung und Steu­er­pflich­ti­gen an­kom­men. Schließlich hat die Be­triebsprüfung drin­gen­den Nach­hol­be­darf, was das ei­gene Verständ­nis für die Um­set­zung von Tax CMS in der Pra­xis an­geht. Um­ge­kehrt wer­den der­zeit nur we­nige Mit­telständ­ler in der ei­ge­nen Tax Com­pli­ance so weit sein, ein um­fas­sen­des und prüfba­res Tax CMS vor­le­gen zu können. So wer­den wohl künf­tig beide Sei­ten von­ein­an­der ler­nen und pro­fi­tie­ren können.

Tax CMS in der Praxis – immer gleich ein Großprojekt oder sind auch „Quick Wins“ möglich?

Aber wa­rum ha­dern viele Mit­telständ­ler noch mit der Im­ple­men­tie­rung von Tax CMS? Die Vor­teile hin­sicht­lich Ri­si­ko­ver­mei­dung, Ent­haf­tung, Pro­zess­ver­bes­se­rung wie auch fort­schrei­ten­der Di­gi­ta­li­sie­rung sind un­be­strit­ten.

Tax CMS-Im­ple­men­tie­run­gen wa­ren in der Ver­gan­gen­heit oft­mals stei­nige, kos­ten- und res­sour­cen­in­ten­sive Großpro­jekte, de­ren Er­geb­nisse sich teil­weise in sei­ten­lan­gen Ex­cel-Ri­siko-Kon­troll­ma­tri­zen und di­cken Handbüchern spie­gel­ten und ein prag­ma­ti­sches Hand­ling kaum ermöglich­ten. Oder es wa­ren oberfläch­li­che Pro­jekte, die je­doch nur sehr ru­di­mentär die in­di­vi­du­el­len Pro­zesse re­flek­tier­ten und da­her kaum zu ei­ner höheren Si­cher­heit führ­ten. Aber auch die Um­set­zung von Tax CMS in der Pra­xis hat sich zu­letzt be­deut­sam fort­ent­wi­ckelt.

Im Rah­men des pro­zess­ori­en­tier­ten Tax CMS-Be­ra­tungs­an­sat­zes von Eb­ner Stolz liegt der Fo­kus der prak­ti­schen Um­set­zung auf den Zen­tral­pro­zes­sen der Un­ter­neh­men, in de­nen na­tur­gemäß – ge­mes­sen an quan­ti­ta­ti­ven wie auch qua­li­ta­ti­ven Kri­te­rien – die „Top Risks“ lie­gen. Wer­den in den Zen­tral­pro­zes­sen ge­zielt Tax Com­pli­ance-Maßnah­men und -Kon­trol­len um­ge­setzt, können im Sinne des Pa­reto-Prin­zips be­reits in­ner­halb kur­zer Zeit res­sour­cen­scho­nend sog. „Quick Wins“ er­zielt wer­den. Hier­bei emp­feh­len wir schlanke One-Pa­ger zu re­le­van­ten Steu­er­pro­zes­sen und Kon­trol­len mit Au­genmaß. Be­reits je­der An­fang und je­des Tun im Rah­men der Tax Com­pli­ance re­du­ziert nicht nur die Steu­er­ri­si­ken und ver­bes­sert die Pro­zesse, son­dern wird auch – so un­sere Er­fah­rung in ak­tu­el­len Be­triebsprüfun­gen – durch die Fi­nanz­ver­wal­tung ho­no­riert.

Natürlich gilt wei­ter­hin, dass letzt­lich je­des Tax CMS in­di­vi­du­ell aus­zu­rich­ten ist und mit­hin so un­ter­schied­lich ist wie die zu­gehöri­gen Un­ter­neh­men selbst. Aber: zahl­rei­che Tax CMS-Pro­jekte und auch die „Klas­si­ker-The­men“ der steu­er­li­chen Außenprüfung ha­ben in der Pra­xis ge­zeigt, dass in der Re­gel auf einem ge­mein­sa­men „Gerüst“ auf­ge­setzt wer­den kann. So hat Eb­ner Stolz für zahl­rei­che Pro­zesse „best prac­tices“ ent­wi­ckelt, die der Aus­gangs­punkt für die in­di­vi­du­elle steu­er­li­che Ri­si­ko­ana­lyse und Im­ple­men­tie­rung sein können.

Autorenprofil
Daniel Spieker

Daniel Spieker ist Head of Tax Technology, Director bei Ebner Stolz. Er berät Unternehmen bei Fragen zu Steuertechnologien (Tax Technology) und der digitalen Transformation im Bereich Steuern. Dies umfasst die De­fi­ni­tion und Um­set­zung ei­ner Di­gi­ta­li­sie­rungs­stra­te­gie für die Steu­er­funk­tion sowie die Unterstützung bei der allgemeinen steu­er­li­chen Pro­zes­sop­ti­mie­rung und Au­to­ma­ti­sie­rung unter Berücksichtig der Tax Compliance spezifischen Anforderungen.

Autorenprofil
Claudia Rohe

Claudia Rohe ist Steuerberaterin, Director bei Ebner Stolz in Köln und als Generalistin vor allem in der Beratung mittelständischer und familiengeführter Unternehmen tätig. Seit sieben Jahren liegt ihr fachlicher Schwerpunkt in der Implementierung von Tax Compliance Management Systemen. Ihre Tätigkeit umfasst neben der Prozess- und Risikoaufnahme vor allem die passgenaue Überführung der Tax Compliance-Programme in die täglichen Arbeitsprozesse der Unternehmen.

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