Erbschaftsteuer wider Willen

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat sich entschieden: Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer hat er nachgebessert und einen neuen Gesetzesentwurf vorgelegt. Wir haben bei Unternehmern und einem Wissenschaftler nachgefragt, was sie von der Steuer halten.

Realitätsfremde Betrachtung

Erich Sixt, Vorstandsvorsitzender, Sixt SE

Erich Sixt (© Sixt SE)
(© Sixt SE)

Um den populistischen Rufen einer wie auch immer definierten sozialen Gerechtigkeit nachzukommen, leistet sich die Politik einen nicht nachvollziehbaren Widerspruch: Gerne stellt sie Familienunternehmen als vorbildhaft für ihr langfristig orientiertes Wirtschaften heraus. Genauso gerne aber bittet der Fiskus im Erbfall zur Kasse und sorgt dafür, dass die Erben dieses Handeln nicht oder nur erschwert fortsetzen können. Dies gilt umso mehr, als den Verfechtern der Reform jedes betriebswirtschaftliches Verständnis fehlt: So ist die Erbschaftsteuer auf einen theoretischen und zu einem zufälligen Stichtag ermittelten Firmenwert zu entrichten. Die sich ergebende Steuerbelastung ist bei den Erben oftmals nicht in bar vorhanden, denn ihr Vermögen ist größtenteils im Unternehmen investiert. Es spielt auch keine Rolle, ob es wirklich einen Käufer gibt, der den theoretischen Firmenwert tatsächlich bezahlt. Diese realitätsfremde Betrachtung wird zur Folge haben, dass viele Unternehmen nicht mehr vererbt, sondern verkauft würden, was die Unternehmenslandschaft in Deutschland maßgeblich verändern würde.

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