Erbschaftsteuer wider Willen

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat sich entschieden: Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer hat er nachgebessert und einen neuen Gesetzesentwurf vorgelegt. Wir haben bei Unternehmern und einem Wissenschaftler nachgefragt, was sie von der Steuer halten.

Abschaffung der Verschonungsregel

Prof. Dr. Holger Kahle, Universität Hohenheim

Prof. Dr. Holger Kahle (© Universität Hohenheim)
(© Universität Hohenheim)

Das Bundesfinanzministerium hat sich dazu entschieden, innerhalb der bestehenden Verschonungsregeln nachzubessern und lediglich minimalinvasive Korrekturen an der bestehenden Verschonungskonzeption vorzunehmen. Aus ökonomischer Sicht wäre eine Neukonzeption überzeugender. Ein Nachbessern würde neue Angriffspunkte bieten, Anreize zu neuen Gestaltungen setzen und keinen Beitrag zur Vereinfachung des Steuerrechts liefern. Sinnvoll wäre eine Abschaffung der Verschonungsregeln bei gleichzeitiger Senkung der Steuersätze und Verbesserung der Stundungsregelung. Folgt man diesem Flat-Tax-Vorschlag, dann würden alle Vermögensarten mit ihrem Verkehrswert erfasst und einem einheitlichen Steuersatz von etwa zehn Prozent unterworfen werden. Dies würde die Liquiditätsbelastung für Unternehmen (vergleichsweise einer Verschonung) reduzieren und gleichzeitig Abgrenzungsprobleme beseitigen.

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