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Das war ein „annus horribilis“ für viele Bereiche der Wirtschaft

Seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie vor rund zwei Jahren hat die Branche der Restrukturierer und Insolvenzverwalter wahrhaftig seltsame Zeiten erlebt. Krisen, wohin man nur schauen konnte, und die Insolvenzfälle sanken im Gleichschritt immer weiter. Der Staat nahm rekordverdächtige Summen in die Hand und in derselben Phase erreichten die Insolvenzfälle in Deutschland einen negativen Rekordwert nach dem anderen.

Wie viele "schwarzer Schwäne" hält die Wirtschaft noch aus? (c) JM Soedher_adobe_Stock

Seit dem Ausbruch der Coronapandemie vor rund zwei Jahren hat die Branche der Restrukturierer und Insolvenzverwalter wahrhaftig seltsame Zeiten erlebt. Krisen, wohin man nur schauen konnte, und die Insolvenzfälle sanken im Gleichschritt immer weiter. Der Staat nahm rekordverdächtige Summen in die Hand und in derselben Phase erreichten die Insolvenzfälle in Deutschland einen negativen Rekordwert nach dem anderen. Wir haben führende Insolvenzverwalter und Restrukturierer zur aktuellen Situation befragt.

Dr. Mathias Hofmann; Foto: Pohlmann Hofmann

Einer der Gründe für die geringe Zahl der Pleiten liegt in den umfangreichen Hilfspaketen der Regierung. Dr. Matthias Hofmann von der Münchner Kanzlei Pohlmann Hofmann meint dazu, dass „der Staat in der Anfangsphase der Pandemie zurecht schnell und beherzt eingegriffen hat. Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, die Herabsetzung der Hürden für das Kurzarbeitergeld und die Überbrückungshilfen haben viele Unternehmen vor dem Ruin bewahrt.“ Allerdings habe der Staat in seinen Augen den Ausstieg aus diesen Eingriffen in den Markt nicht gut umgesetzt. „Die mehrmalige Verlängerung der Aussetzung der Antragspflicht hat bei Unternehmern den aus meiner Sicht falschen Eindruck gestärkt, dass das Insolvenzrecht als Sanierungsinstrument nicht geeignet ist. Das wirft das Insolvenzrecht in der öffentlichen Wahrnehmung trotz vieler erfolgreicher Sanierungen in der Insolvenz um Jahre zurück“, fährt Dr. Hofmann fort.

Hilfspakete „im Grundsatz richtig“

Dr. Christoph Niering, NIERING STOCK TÖMP Rechtsanwälte GbR

Michael Baur, Vorstandsmitglied bei der Gesellschaft für Restrukturierung TMA Deutschland e.V. (TMA) und Managing Director bei Alix Partners ist der Meinung, dass der Staat viele Unternehmen in der COVID-Krise gestützt und damit eine unkontrollierte Insolvenzwelle mit unvorhersehbarem volkswirtschaftlichem Schaden verhindert habe: „Das war im Grundsatz richtig“. Die sehr pragmatische Umsetzung habe aber auch zu Fehlallokationen geführt. Auch Dr. Christoph Niering, Partner bei Niering Stock Tömp Rechtsanwälte und Vorsitzender des Verbands Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID), findet, dass die Hilfsmaßnahmen wie die Aussetzung der Insolvenzantragspflichten, das Kurzarbeitergeld oder die finanziellen Hilfen zu Beginn der Pandemie die richtige Reaktion des Staates waren. Er meint aber auch: „Die Aneinanderreihung der Krisen und die immer wieder bereitgestellten Hilfspakete erzeugen bei vielen Unternehmern eine Erwartungshaltung, die von weiteren Hilfen ausgehen. Wer als Unternehmer damit rechnet, dass der Staat weitere Hilfen zur Verfügung stellen wird, wird sich nicht mit der gleichen Intensität um die Frage kümmern, ob er einen Insolvenzantrag stellen muss.“ Die Politik sollte seiner Meinung nach zukünftig besseres Erwartungsmanagement betreiben, denn der Staat könne nicht auf Dauer alle Krisenfaktoren abfedern.

Vermehrt stille Betriebsaufgaben

Dr. Maximilian Pluta; Foto: Pluta Rechtsanwalts GmbH

Insgesamt dürften die Krisen aber nicht spurlos an der Wirtschaft vorbei gegangen sein, denn einige Unternehmen mussten aufgeben – ganz ohne Insolvenzantrag. Dr. Maximilian Pluta, Managing Partner der Pluta Rechtsanwalts GmbH hat ähnliche Erfahrungen gesammelt: „Die Schließung von Einzelhandelsgeschäften beziehungsweise Retail-Filialen sind bereits wegen den Corona-Auswirkungen vermehrt aufgetreten. Laut dem Handelsverband haben über 40.000 Geschäfte im Einzelhandel aufgegeben. Der Effekt verstärkt sich durch den Arbeitskräftemangel, die Inflation und den Anstieg der Energiekosten. Dies hat sowohl Insolvenzen als auch geordnete („stille“) Betriebsaufgaben zur Folge.“ Detlef Specovius von der Kanzlei Schultze & Braun beobachtet, dass es in bestimmten Branchen wie zum Beispiel der Gastronomie, bei Kleingewerbetreibenden oder im kleineren Einzelhandel Marktaustritte gegeben hat: „Wir erhalten in der letzten Zeit aber auch vermehrt Anfragen von Unternehmen mit Restrukturierungs- und Sanierungsbedarf. Die Herausforderungen, vor denen die Unternehmen aktuell stehen, sind sehr vielschichtig: Erst die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronapandemie, mit denen etwa der stationäre Non-Food-Einzelhandel weiterhin zu kämpfen hat, dann die gestörten Lieferketten, der Ukrainekrieg und dessen Folgen und zuletzt die enorm gestiegenen Energiekosten.“  Als einen weiteren Faktor für die Betriebsaufgaben nennt Dr. Niering die Konsequenz aus dem demographischen Wandel und dem Arbeitskräftemangel: „Eine Vielzahl von Unternehmen stehen vor gravierenden Nachfolgeproblemen.“

Zombies und „ausgemergelte“ Firmen

Prof. Dr. Lucas F. Flöther; Flöther & Wissing Rechtsanwälte

Zur aktuellen Lage bei den Insolvenz-Anmeldungen meint Prof. Dr. Lucas Flöther, Partner bei Flöther & Wissing Rechtsanwälte und Vorsitzender des Gravenbrucher Kreises: „Wir haben es zunehmend mit Unternehmen zu tun, die zu spät die Reißleine ziehen. Bei solchen Unternehmen sind bereits alle Reserven aufgebraucht. Diese Entwicklung wurde nach meiner Beobachtung durch die großzügigen staatlichen Förderungen und das Aussetzen der Antragspflichten während der Coronakrise mitverursacht. Hier wurden einfach die falschen Anreize gesetzt.“ Eine vergleichbare Beobachtung macht auch Christian Plail, Partner bei Schneider Geiwitz Restrukturierung: „Wir sehen gerade viele Marktaustrittsverfahren, bei denen Zukunftsaussichten nicht mehr gegeben sind.“ Die stark eingeschränkte Sanierungsfähigkeit gilt nach Ansicht von VID-Chef Dr. Niering aber nicht für alle Unternehmen. Bei größeren Einheiten, die oft das Eigenverwaltungsverfahren wählen, dürfte auch eine Sanierung noch aussichtsreich sein. „Aber die Zahl der beim Insolvenzantrag finanziell schwach aufgestellten Unternehmen hat auch bei größeren Unternehmenseinheiten deutlich zugenommen“, fügt er an.

Michael Baur; Foto: Benteler

Von Unternehmensseite ist es aus Sicht von Detlef Specovius unverändert wichtig, eine notwendige Restrukturierung oder Sanierung rechtzeitig und damit mit möglichst vielen Reserven anzugehen. „Einfach abzuwarten und auf eine baldige Besserung der Konjunktur und der wirtschaftlichen Gesamtlage zu setzen, ist keine sinnvolle Strategie. So hart es klingt: Zu spät kann in diesen Zeiten das `totale Aus´ bedeuten“, fügt er an. Unternehmen, die bereits geschwächt in diese deutlich abgekühlte Konjunkturphase gehen, sind nach Ansicht von Michael Baur in großer Gefahr. Unternehmen, die nicht wettbewerbsfähige Strukturen haben, würden in einem schwächeren Markt weitere Marktanteile verlieren und ganz schnell in eine Ergebnis- und Liquiditätskrise kommen. Im vergangenen Jahr hat Tillmann Peeters, Gründungspartner von FalkenSteg in den „erwartbaren Krisenbrachen“ Handel, Zulieferern für Handel und Automotive viele Insolvenzfälle gesehen. Gleichzeitig wunderte er sich darüber, dass es in energieintensiven Branchen bisher noch wenige Fälle gibt. Dies könne auch an teilweise langfristigen Energielieferverträgen liegen.  Im Laufe des Jahres seien auch vermehrt Pleiten in der Baubranche zu beobachten gewesen.

Weiteres Sanierungs-Tool notwendig?

Tillmann Peeters, Foto: Falkensteg

Mehr als zehn Jahre nach der Einführung des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) und zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) glaubt Dr. Hofmann, dass „wir mit unserem Insolvenzrecht und dem StaRUG gut gewappnet sind. Das StaRUG mag zwar nur in wenigen Fällen wirklich zur Anwendung kommen, es hat aber eine immense mittelbare Wirkung auf Verhandlungen mit Finanzgläubigern.“ Für Fälle, in denen die Krise tiefer ist, würden Schutzschirm, Eigenverwaltung und Insolvenzplan gute Rahmenbedingungen für eine Sanierung bieten.

Michael Schmitt; Foto: Hanse Consulting

Das sieht Michael Schmitt, Partner bei Hanse Consulting, ähnlich: „Um Unternehmen in Krisensituationen wieder erfolgreich am Markt zu etablieren, bietet die deutsche Rechtsprechung sowohl hervorragende außergerichtliche als auch gerichtliche Sanierungsinstrumente. Ein weiteres Sanierungs-Tool Bedarf es nach meiner Einschätzung daher nicht.“ Das StaRUG komme nach wie vor in nur wenigen Fällen zum Einsatz, da es nur für sehr spezifische Fälle geeignet ist. Leider habe der Gesetzgeber eine der wesentlichen Komponenten, die vereinfachte Vertragsbeendigung, im jetzt gültigen Prozess nicht mehr berücksichtigt. Aber allein die „Option“ in ein StaRUG-Verfahren zu gehen, ermögliche somit die außergerichtliche konsensuale Sanierung. Dr. Stephan Gellrich, Senior Adviser (M&A Advisory), Grant Thornton, meint: „Das StaRUG hilft, häufig unbemerkt von der Öffentlichkeit, sogenannte Akkordstörer zu Zugeständnissen bei der Restrukturierung zu motivieren, wobei häufig allein die Androhung eines möglichen StaRUG-Verfahrens ausreicht“.

Viele Branchen von Krisen betroffen

Marc-Andre_Kuhne; Foto: dkr diekmann kuhne raith

Die Coronapandemie und die Auswirkungen des Ukrainekrieges haben viele Wirtschaftszweige betroffen, im Jahr 2022 hat sich dieser Trend fortgesetzt.  „Eine klare Tendenz, welche Branchen besonders von der Krise betroffen waren, gibt es in meiner praktischen Erfahrung nicht. Zu Beginn des Jahres waren im Schwerpunkt Transportunternehmen betroffen. Nun beobachte ich, dass Dienstleister wie Architekten, Friseure oder auch Gastronomiebetriebe verstärkt in die Insolvenz geraten“, sagt Marc-André Kuhne von der Kanzlei dkr diekmann kuhne raith. Von einem „annus horribilis, das nun zum Glück zu Ende geht“ spricht Prof. Dr. Georg Streit, Partner bei Heuking Kühn Lüer Wojtek. Insbesondere die Branchen Automotive, Retail, Energie Immobilien und Bauwirtschaft hätten 2022 stark gelitten.

Jan Hendrik Groß; Foto: Ebner Stolz

„Im Wesentlichen waren Branchen betroffen, die unmittelbar die Verunsicherung und die damit einhergehende Konsumzurückhaltung der Verbraucher zu spüren bekommen“, meint Jan Hendrik Groß von Ebner Stolz. Die produzierende Industrie z.B. im Automotive Sektor sei starken Herausforderungen ausgesetzt gewesen durch unzureichende Material-Verfügbarkeiten sowie gestiegene Rohstoff- und Energiekosten. Aber auch die Immobilienbranche – insbesondere im Wohnungssektor – habe einen herben Einbruch erlebt. Von einem „Flurschaden in der deutschen Industrie“ durch die explodierenden Energiepreise spricht Jan-Erik Gürtner, Geschäftsführer bei Helbling Business Advisors. Es sei zwar Geld vorhanden in vielen Unternehmen und auch bei den Verbrauchern, aber die aktuelle Unsicherheit hemmt die Bereitschaft für langfristige Investitionen: „Dies alles führte zu einer self-fulfilling prophecy. Ich rechne mit einer Besserung erst im dritten oder vierten Quartal 2023.“ Gleichzeitig warnt Gürtner aber vor möglichen negativen Auswirkungen durch neue Probleme mit Corona in China.

Hemmt das Zinsniveau Sanierungen?

Christian Plail, Foto: Schneider Geiwitz

Steigende Zinsen machen Kredite teurer. Das spüren Unternehmen bei Fremdkapital-Finanzierungen. Nach Ansicht von Rechtsanwalt Christian Plail sind aber noch keine Auswirkungen bei Restrukturierungsfinanzierungen spürbar: „Wir finden hier Auswirkungen aktuell eher im Verbraucherbereich durch Konsumzurückhaltung und insbesondere Verschieben von Bauinvestitionen.“ Michael Schmitt, Partner bei  Hanse Consulting hat beobachtet, dass aufgrund geringer Restrukturierungsfälle in der Vergangenheit viele Banken ihre Restrukturierungsabteilungen reduziert haben. Hinzu kämen verschärfte Regularien durch die EZB: „Banken müssen daher sehr gezielt auswählen, welche Sanierungsfälle sie im Turnaround Prozess begleiten. Es wird daher zunehmend zu schnellen Veräußerungen von Kreditengagements an spezialisierte Private Debt Fonds kommen“.

Prof. Dr. Georg Streit; Foto: © Heuking Kühn Lüer Wojtek

Eine gewisse Zurückhaltung bei Banken sieht auch Prof. Georg Streit: „Dies gilt nicht nur für Restrukturierungsverfahren, sondern für alle Krisensituationen und insbesondere für betroffene Unternehmen“. Einerseits sei es richtig, dass vor dem Hintergrund der „multidimensionalen Krise“ sorgfältige und auch kritische Prüfungen der Kreditinstitute erfolgen würden. Dabei sei aber andererseits wichtig, dass jeder Einzelfall hinsichtlich der Chancen und Risiken sorgfältig abgewogen wird. Tillman Peeters stellt fest: „Risk is back“. Jeder schaue jetzt besonders auf negative Themen und viele Dinge würden seitens der Finanzierer nun kritisch beäugt. Sanierungen sind seiner Meinung nach immer noch möglich – Verlustfinanzierungen waren vorher schon schwierig. Zinsen könnten zukünftig zu einem Problem werden und Private Debt müsse man auch erst einmal bezahlen können.

Was macht die Krise mit der Branche?

Jan-Erik Gürtner; Foto: Helbling

Wie haben sich Dauerkrisen und sinkende Fallzahlen wirtschaftlich auf die Kanzleien und Berater ausgewirkt? Jan-Erik Gürtner von Helbling hat in der Phase der sinkenden Insolvenzzahlen beobachtet, dass an vielen Stellen alte Fälle aufgearbeitet wurden: „Wir hatten schon gut zu tun und es gab sicher keine Krise in der Restrukturierungsbranche“. Prof. Flöther meint dazu: „Einige Insolvenzverwalter haben aufgehört oder sich verkleinert. Auffällig ist, dass es sich hier überwiegend um Insolvenzverwalter klassischen Zuschnitts handelt. Hingegen sind andere Kanzleien – überwiegend mit dem Schwerpunkt Restrukturierungen – sogar gewachsen. Neben der Sanierung von Unternehmen erfüllen Insolvenzverwalter aber eine weitere, wichtige volkswirtschaftliche Funktion: Wer nicht mehr wettbewerbsfähig ist, scheidet aus dem Markt aus und muss geordnet abgewickelt werden.“

Detlef Specovius; Foto: Schultze & Braun

Dass sich in den vergangenen Jahren die Rolle des Insolvenzverwalters geändert hat, findet auch Detlef Specovius: „2022 hat die ESUG-Insolvenzrechtsreform ihr zehntes Jubiläum gefeiert. Aus meiner Sicht hat sich die Branche seit dieser Reform 2012, mit der ja das Schutzschirmverfahren eingeführt und die Sanierung in eigener Regie aus ihrem Schattendasein geholt wurde, grundlegend gewandelt.  Die Aufgabe eines Verwalters sei es verstärkt, die vorhandenen Werte zu sichern, Potenziale zu erkennen und – wann immer möglich – das Unternehmen zu sanieren. Ein moderner Insolvenzverwalter müsse daher nach seinem Selbstverständnis ein Manager sein – und zwar sowohl innerhalb seines eigenen Teams als auch im zu sanierenden Unternehmen. „Wenn man in unserer Branche, in der Flexibilität und mitunter auch Improvisation zum Handwerk gehören müssen, nicht offen für Neues ist, kann man keine Sanierung nach modernen Maßstäben angehen. Man muss offen für die Zukunft sein, um sie zu gestalten.“

Georg Bernsau; Foto: TMA

Ein Nachwuchsproblem in der Branche kann Prof. Flöther nicht feststellen: „In meiner Vorlesung Insolvenzrecht sitzen eher mehr Studentinnen und Studenten als früher. Richtig ist aber, dass sich der Beruf gewandelt hat. Der Liquidator früherer Zeiten ist passé. Stattdessen ist der Beruf des Restrukturierers bei Absolventen gefragt. Ein Beruf also, wo es auf Mediationsfähigkeiten und Sanierungs-Know-how ankommt.“ Dr. Georg Bernsau, TMA-Vorstandsmitglied und Partner bei KL Gates, beobachtet, dass sowohl bei den Insolvenzverwalterkanzleien, den Restrukturierungsteams der Anwaltskanzleien als auch bei den Restrukturierungsberatungen sehr aktiv rekrutiert wird. „Aufgrund der geringen Anzahl an Fällen in der letzten Dekade fehlt fast eine Generation an erfahrenen Restrukturierungsexperten“, meint Bernsau.

FAZIT

Die kommenden Monate des Jahres 2023 dürften also eine Menge Arbeit für Restrukturierer und Insolvenzverwalter mit sich bringen. Lesen Sie im zweiten Teil des Artikels, ob die Branchenexperten nun mit einer Insolvenzwelle rechnen – oder eher nicht.

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