Die Landschaft der deutschen Sanierungsexperten verändert sich seit einigen Jahren sehr deutlich. Nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein, kurz AGIS, schrumpfte die Anzahl der gelisteten Verwalter erheblich. Zwischen den Jahren 2019 und 2024 sank die Gesamtzahl von über 2.900 auf weniger als 2.000 Aktive. Dieser markante Rückgang lässt sich laut Branchenexperten auf verschiedene strukturelle Entwicklungen zurückführen. Eine einfache Begründung für diese deutliche Marktveränderung gibt es nach Ansicht von Fachleuten nicht. Laut Dr. Anne Deike Riewe, Senior Managerin bei der Kanzlei Sonntag & Partner und Vorsitzende des geschäftsführenden Ausschusses der AGIS, liegt eine Ursache in der Professionalisierung. Seit dem Inkrafttreten der Insolvenzordnung im Jahr 1999 habe sich das gesamte Berufsbild fundamental verändert. Die Anforderungen an die handelnden Akteure sind in der jüngeren Vergangenheit massiv gestiegen. Verwalter müssen heute tiefe betriebswirtschaftliche Kenntnisse und erhebliche M&A-Kompetenz besitzen. Auch die Verhandlungsführung mit komplexen Gläubigerstrukturen fordert die Kanzleien permanent.

Die zuständigen Gerichte konzentrieren nach ihrer Einschätzung die Bestellungen daher zunehmend auf einen engeren Kreis spezialisierter Einheiten. Nach Aussage von Frau Dr. Riewe begünstigt diese Praxis vor allem größere, interdisziplinär aufgestellte Einheiten. Dies führt automatisch zu einer spürbaren Konsolidierung des gesamten Marktes. Auch der VID, Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands, bestätigt diese Entwicklung. Laut dem Verbandsvorsitzenden Dr. Christoph Niering spielen zudem demografische Faktoren eine wesentliche Rolle beim Rückgang der Berufsträger. Viele ältere Kollegen scheiden aus dem Berufsleben aus. Zudem haben sich viele sogenannte „Gelegenheitsverwalter“ aufgrund der gestiegenen organisatorischen Hürden ganz aus dem Segment zurückgezogen. Nach Angaben des VID sanken die Insolvenzzahlen seit dem Jahr 2010 bis 2020 stetig. Während der Pandemie gab es einen weiteren Einbruch der Verfahren. Das habe die Attraktivität des Berufsfeldes für Einsteiger lange Zeit nicht gefördert. Größere Unternehmenskrisen erfordern heute Teams mit umfassender Expertise im Arbeitsrecht und Finanzierungsrecht. Solche Strukturen können kleinere Einheiten oft nicht mehr vorhalten.
Qualität der Verfahren im Fokus
Die Zahl der Firmenpleiten steigt im aktuellen Jahr wieder spürbar an. Nach aktuellen Prognosen wird mit ungefähr 25.000 Verfahren im Markt gerechnet. Trotz dieser Entwicklung droht dem Sanierungsstandort laut Experten keine generelle logistische Sackgasse. „Die Kanzleien besitzen noch immer strukturelle Puffer zur Bewältigung der aktuellen Verfahren. Die Spannungen im Markt sind eher qualitativer Natur“, sagt Frau Dr. Riewe. Es ist laut Branchenkennern zu erwarten, dass Kanzleien ihre Ressourcen intensiver auf wirtschaftlich attraktive Verfahren fokussieren. Das betrifft vor allem größere Insolvenzen mit echten Optionen für eine Fortführung. Laut Frau Dr. Riewe liegt das Kernproblem in der oftmals unzureichenden Substanz der betroffenen Firmen: „Viele Betriebe stellen den notwendigen Antrag erst mit extrem geringer Liquidität. Dadurch sind die verbleibenden Spielräume für tragfähige Sanierungslösungen im Verfahren stark limitiert“, sagt sie. Die Herausforderung liege primär in der Sanierungsfähigkeit der Unternehmen.
Ein Kapazitätsproblem könnte sich nach Einschätzung der AGIS eher im breiten Massengeschäft zeigen. Kleinere Verfahren seien für professionelle Kanzleien wirtschaftlich oft wenig attraktiv. Sie erfordern jedoch meist einen ähnlich hohen Aufwand wie große Mandate. Wenn personelle Ressourcen in diesem Segment fehlen, drohen längere Verfahrensdauern. Auch die Realisierung der Quoten für die Gläubiger könnte sich dadurch verschlechtern. Herr Dr. Niering teilt diese Einschätzung zur veränderten Qualität der aktuellen Verfahren ausdrücklich. Laut Dr. Niering sei die gestiegene Menge an Insolvenzen für die Verwalter grundsätzlich bewältigbar. Die Mehrheit der Fälle im Markt ist nicht hochkomplex. Sorgen bereitet dem Verband jedoch der späte Zeitpunkt der Antragstellung. Viele Betriebe suchen erst sehr spät professionelle Unterstützung. Zu diesem Zeitpunkt sind wesentliche Handlungsspielräume oft bereits unwiederbringlich verloren. Das erschwert die Rettung von Unternehmen und Arbeitsplätzen nachvollziehbar.
Effizienz durch digitale Werkzeuge

Um die knappen personellen Ressourcen auszugleichen, setzt die Branche verstärkt auf moderne Technologien. Der größte Hebel für Künstliche Intelligenz liegt im Management riesiger Datenmengen. Das betrifft nach Ansicht von Frau Dr. Riewe vor allem die automatisierte Analyse von Buchhaltungsdaten. Auch Verträge und die interne Kommunikation lassen sich so schneller strukturieren. Die Systeme unterstützen die Kanzleien effektiv bei der Prüfung von Haftungsansprüchen. Auch bei der Bewältigung von reinen Routineaufgaben hilft die Technologie. In Verfahren mit sehr geringer Quote kann die Verwaltung der Gläubigerdaten automatisiert erfolgen. Das senke den administrativen Aufwand in den Kanzleien spürbar. Auch die Erstellung historischer Steuererklärungen lässt sich über digitale Tools effizienter gestalten. „Bei der Entwicklung strategischer Sanierungslösungen bleibt der Nutzen von KI hingegen limitiert. Das Austarieren komplexer Interessen erfordert weiterhin menschliches Ermessen und langjährige Verhandlungserfahrung. Diese Kernkompetenzen lassen sich nicht einfach programmieren“, sagt Frau Dr. Riewe.
Dr. Niering findet, dass die Insolvenzverwaltung schon lange durch den Einsatz digitaler Werkzeuge geprägt ist. Die Künstliche Intelligenz wirkt hier aktuell wie ein zusätzlicher Beschleuniger. Besonders in verbrauchernahen Verfahren ohne nennenswerte Masse bietet die Technologie erhebliche Entlastungspotenziale. Strukturierte Prozesse sorgen hier für eine schnelle Abwicklung der Fälle. Dennoch kann die Technologie die persönliche Verantwortung des Amtsträgers niemals ersetzen. Juristische Bewertungen müssen stets überprüfbar bleiben. Auch Fragen des Datenschutzes und der beruflichen Verschwiegenheit setzten dem Einsatz enge Grenzen. „Die Qualität der Ergebnisse hängt immer von den genutzten Daten ab. KI bleibt ein reines Werkzeug für die tägliche Praxis. Sie ist kein Äquivalent für eine unabhängige Amtsführung“, erklärt Dr. Christoph Niering. In der Krise würden historische Daten meist nur den Weg in die Insolvenz beschreiben.
Wissensverlust bei den Finanzinstituten
Ein weiteres Problem für die Sanierungspraxis ist der demografische Wandel bei den Kreditinstituten. Bis zum Jahr 2030 drohe den Banken laut Marktstudien ein spürbarer Verlust an Erfahrung. Ungefähr ein Drittel des Personals in den Workout-Abteilungen wird aus Altersgründen ausscheiden. Schon heute fehlt es in vielen Instituten an Ansprechpartnern mit umfassender Krisenerfahrung. Aufgrund der langen Phase niedriger Insolvenzzahlen konnten jüngere Bankmitarbeiter selten komplexe Sanierungen begleiten. Das Verständnis für die Dynamik und die kurzen Fristen im Insolvenzrecht fehle daher oft. Dieses spezielle Wissen lässt sich nach Ansicht von Praktikern kaum aus Lehrbüchern erlernen. Der spürbare Trend zur Risikoaversion verstärkt sich durch diese Entwicklung. Statt gemeinsam mit dem Schuldner die operativen Zahlen zu analysieren, fordern Banken oft schnell externe Gutachten. Das verzögere wichtige Entscheidungen in kritischen Phasen der Restrukturierung. Der Verlust persönlicher Kontakte erschwert die Verhandlungen zusätzlich.
Laut Dr. Niering ist dieser Wissensverlust bei überregionalen Instituten schon seit längerer Zeit spürbar. Die Banken haben ihre spezialisierten Abteilungen zudem oft räumlich stark konzentriert. Dadurch geht die wichtige Nähe zum krisengeschüttelten Unternehmen vor Ort verloren. Ein persönlicher Besichtigungstermin sei für die Mitarbeiter zeitlich kaum noch realisierbar. Das erschwert die Findung von Kompromissen bei komplexen Restrukturierungen erheblich. Verlässliche Absprachen erfordern Vertrauen zwischen allen Beteiligten.
Perspektiven für den Nachwuchs
Um das Berufsfeld für junge Juristen attraktiv zu gestalten, sind veränderte Rahmenbedingungen notwendig. Das Interesse des Nachwuchses an Sanierungsthemen ist laut Frau Dr. Riewe grundsätzlich vorhanden. Das zeigen die Teilnehmerzahlen bei speziellen Mentoring-Programmen sehr deutlich. Junge Anwälte stünden jedoch vor der Herausforderung, sich in einem stark veränderten rechtlichen Umfeld zu positionieren. Neben dem klassischen Insolvenzverfahren spielen heute auch vorinsolvenzliche Sanierungsinstrumente eine wichtige Rolle. Der Einstieg in den Beruf gelinge leichter in etablierten Kanzleistrukturen. Die ältere Generation muss daher frühzeitig transparente Regelungen für die interne Nachfolge schaffen. Zu einer erfolgreichen Übergabe gehören immer zwei Partner. Laut Dr. Niering fordere der Nachwuchs heute mehr Planbarkeit und verlässliche Perspektiven. Ein eigenständiges Berufsrecht mit klaren Voraussetzungen für den Zugang könnte hier einen wichtigen Impuls liefern. Die Branche wartet dringend auf einen entsprechenden Entwurf aus der Politik.
Zudem müssten Kanzleien die veränderten Erwartungen an die moderne Arbeitswelt aktiver erfüllen. Die Verwaltung von Insolvenzen ist heute keine Aufgabe für Einzelkämpfer mehr. Moderne Einheiten arbeiten in interdisziplinären Teams. Das erlaubt eine Verteilung der hohen Verantwortung auf mehrere Schultern. So lässt sich die anspruchsvolle Tätigkeit besser mit familiären Verpflichtungen vereinbaren. Auch das allgemeine Gründungsklima in Deutschland beeinflusst das Berufsfeld direkt.
Fazit
Eine Kultur, die unternehmerische Initiative stärkt und das Scheitern weniger stigmatisiert, würde helfen. Davon würde letztlich auch die Attraktivität des Berufsstandes der Sanierungsexperten profitieren. Die Bewältigung zukünftiger Wirtschaftskrisen erfordert eine stabile und leistungsfähige Verwalterstruktur.







