Tax Compliance

Der Fall Hoeneß wirkt: In der jüngeren Vergangenheit standen vermehrt steuerstraf- und ordnungswidrigkeitsrechtliche Sachverhalte von Unternehmen im Fokus der Finanzbehörden. Besonders für die Unternehmensleitung kann es brenzlig werden. Eine lückenlose Tax Compliance kann das Schlimmste verhindern.

Tax Compliance als Pflicht

Um sich dem Vorwurf des Organisationsverschuldens zu entziehen, ist daher die Errichtung eines Tax-Risk-Management-Systems mit einem eigenem Compliance Officer empfehlenswert – die sogenannte Tax Compliance. Nach der Siemens/Neubürger-Entscheidung des Landgericht München vom 10.12.2013 (Rs. 5HK O 1387/10) kann ein Vorstand seiner Organisationspflicht mit der Einrichtung eines geeigneten internen Risk-Management-Systems nachkommen. Erforderlich ist hiernach eine Analyse der unternehmensspezifischen Risiken, eine klare Zuordnung von Zuständigkeiten und Verantwortungsbereichen, die Einweisung und regelmäßige Schulung der Mitarbeiter (Kommunikation), die Dokumentation der getroffenen Maßnahmen sowie die Einführung eines geeigneten Reporting- und Kontrollwesens. Die Mitarbeiter müssen für die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung sorgfältig nach persönlicher (Zuverlässigkeit, Belastbarkeit) und fachlicher Qualifikation (Ausbildung, Erfahrung) ausgewählt werden. Das Tax-Risk-Management muss zudem Sanktionen für Zuwiderhandeln anordnen, sowie regelmäßig aktualisiert werden.

Zu beachten ist, dass auch der Mittelstand sich dem Thema Tax Compliance stellen muss. Das Kostenargument wird die Finanzverwaltung wohl nicht daran hindern, Versäumnisse der Organisation in der Vergangenheit als Anknüpfungspunkt für unbequeme Fragen aufzugreifen. Auch hier sollte daher der Mandant von seinem Berater intelligente Lösungen erwarten können.

Fazit

Die Errichtung einer funktionierenden Tax Compliance kann sowohl Haftungsrisiken als auch steuerstraf- und steuerordnungsrechtliche Risiken für die Unternehmensverantwortlichen reduzieren. Der Aufwand für die Errichtung eines solchen Compliance-Systems ist geringer verglichen mit den Beratungskosten für strittige Abwehrprozesse wegen einer unzureichenden Tax Compliance.


Zu den Personen

Werner Geißelmeier und Veit Kachelmann (© Pinsent Masons Germany LLP)
(© Pinsent Masons Germany LLP)

Werner Geißelmeier ist Rechtsanwalt und Partner, Veit Kachelmann Rechtsanwalt und Steuerberater. Beide sind tätig im Bereich Steuern bei Pinsent Masons in München. Pinsent Masons konzentriert sich auf die rechtliche Beratung von Mandanten aus dem Technologiesektor sowie den Branchen Energie, Finanzen und Infrastruktur. www.pinsentmasons.de

Autorenprofil

Werner Geißelmeier ist Rechtsanwalt und Partner, Veit Kachelmann Rechtsanwalt und Steuerberater. Beide sind tätig im Bereich Steuern bei Pinsent Masons in München. Pinsent Masons konzentriert sich auf die rechtliche Beratung von Mandanten aus dem Technologiesektor sowie den Branchen Energie, Finanzen und Infrastruktur.

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