Tax Compliance

Der Fall Hoeneß wirkt: In der jüngeren Vergangenheit standen vermehrt steuerstraf- und ordnungswidrigkeitsrechtliche Sachverhalte von Unternehmen im Fokus der Finanzbehörden. Besonders für die Unternehmensleitung kann es brenzlig werden. Eine lückenlose Tax Compliance kann das Schlimmste verhindern.

Das Strafmaß ist schnell hoch

Der Strafrahmen einer begangenen Steuerhinterziehung sieht Freiheitstrafen bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen fünf Monate bis zehn Jahren oder eine Geldstrafe vor. Die Rechtsprechung sieht eine Bewährungsstrafe von mindestens einem Jahr bereits ab einem Hinterziehungsbetrag von 100.000 Euro vor. Haft von mindestens zwei Jahren ohne Bewährung ist ab einer Mio. Euro zwingend. Erleichterungen für Konzernsachverhalte und Großunternehmen sind wegen der Gleichheit vor dem Gesetz keine vorgesehen. So können daher Systemfehler (z.B. bei Lohnsteuer oder Umsatzsteuer) schnell die Schwellenwerte überschreiten, wenn diese sich unerkannt in hoher Zahl perpetuieren.

Zusätzlich drohen ordnungsrechtliche Konsequenzen für einfache interne Pflichtverstöße gegen Vorschriften und Gesetze in Folge einer schuldhaften mangelhaften Betriebsorganisation. Diese können mit einer Geldstrafe bis zu einer Million Euro je Einzelfall geahndet werden. Die jüngere Vergangenheit kennt namhafte Beispiele, in denen mehrfach Millionenbeträge gezahlt werden mussten. Obwohl entsprechende Diskussionen geführt werden, existiert in Deutschland noch kein Unternehmensstrafrecht. Allerdings können auch ordnungsrechtliche Sanktionen gegen das Unternehmen verhängt werden.

Die für Unternehmensorgane üblichen Directors’-&Officers’-Liability-Versicherungen bieten für ein vorsätzliches Organisationsverschulden in der Regel keinen Schutz. Bei grob fahrlässigem Handeln hat der Versicherer in der Regel gute Chancen, seinen Schutz einschränken.

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