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Sicherung von Unternehmervermögen durch einen Beirat

Ein bewähr­tes Instrument zur Sicherung des unternehmerischen Vermögens ist die Errichtung eines qualifizierten Beirats. 

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In vielen Unternehmerfamilien ist die Beteiligung an ihrem Unternehmen der mit Abstand wichtigste Vermögensgegenstand – erst danach kommen andere Assetklassen wie etwa Immobilienbesitz oder Wertpapiere. Deshalb sollte ein Hauptaugenmerk darauf gerichtet sein, das unternehmerische Vermögen möglichst zu erhalten oder zu mehren. Ein bewähr­tes Instrument zur Sicherung des unternehmerischen Vermögens ist die Errichtung eines qualifizierten Beirats beziehungsweise Aufsichtsrats

Zunehmend haben Familienunternehmen in den letzten Jahren solche Gremien eingerichtet oder sie bewusst stärker auch mit unabhängigen Branchen- und/oder Fachexperten besetzt. Ein Beirat kann in einem ­Familienunternehmen grundsätzlich verschiedene Rollen einnehmen:

 Kompetenzfunktion: Der Beirat kann als qualifizierter Sparringspartner die operative Geschäftsführung unterstützen und mit zusätzlichen Kompetenzen und externem Wissen ergänzen.

• Kontrollfunktion: Der Beirat kann als unabhängiges Gremium die operative Geschäftsführung bezüglich Effektivität und Effizienz kontrollieren.

 Mediationsfunktion: Der Beirat kann als Mediator zwischen den unterschiedlichen Interessen der einzelnen Gesellschafter sowie zwischen den Gesellschaftern und der operativen Geschäftsführung fungieren.

Die Gesellschafter stellen sich die Frage nach der Vermögenssicherung aber nicht nur für ihre Beteiligung am Familien­unternehmen, sondern vermehrt auch im Bereich ihres sonstigen Privatver­mögens: Denn zunehmend schaffen und bündeln Unternehmer Vermögen im ­privaten Bereich, wo sie sich bewusst breiter aufstellen, diversifizieren und entsprechend etwa auch in andere Unter­nehmen oder Beteiligungen investieren. Manche wählen dafür Beteiligungsholdings oder Family Offices; auch für diese Strukturen stellt sich die Frage nach der Errichtung von Beiräten.

Der „richtige“ Beirat als Sparringspartner

Voraussetzung ist natürlich, dass die „richtigen“ Beiräte bestellt werden. Der „richtige“ Beirat sorgt für die fortlaufende Erweiterung des unternehmerischen Erfahrungsbereichs innerhalb der Geschäftsführung. Hier werden Erfolge und Misserfolge, Planungserfahrungen und Kontrollmethoden aus anderen Unter­nehmen für das eigene nutzbar gemacht. Prognosen und Entwicklungen können somit qualifizierter überblickt werden. Der Beirat ist insofern vor allem der unabhängige, nicht ­betriebsblinde Gesprächspartner des Unternehmers bezüglich der langfristigen Unternehmensziele. Ein von allen Beteiligten ernst genommener Beirat ist der preiswerteste Ratgeber für Unter­nehmen. Er ersetzt weder Rechts- noch Steuer- oder Marketingberater, wird aber auch durch sie nicht überflüssig. Er hilft, die Unternehmensziele zu präzisieren, fachkundige Entscheidungen zu treffen, die Nachfolge vorzubereiten, die Kontinuität der Geschäftsführung bei einem Generationenwechsel zu sichern und Streitigkeiten in der Geschäftsführung sowie zwischen der Geschäftsführung und den außenstehenden Gesellschaftern zu vermeiden oder zu schlichten.

Spielregeln für die Aufstellung eines qualifizierten Beirats

Bei der Beachtung folgender Spielregeln kann ein Beirat in einem Familienunternehmen oder einem Family Office den größtmöglichen Nutzen hinsichtlich der Sicherung des Unternehmervermögens entwickeln:

1. Bei der Auswahl von Beiratsmitgliedern stehen fachliche Kompetenzen, Integrität und Loyalität sowie das persönliche Engagement, das die betreffende Person zu erbringen bereit ist, im Vordergrund. Beiratsmitglieder müssen materiell, emotional und persönlich unabhängig sein.

2. Ein Beiratsmitglied muss ausreichend Zeit mitbringen können, um sich gewissenhaft mit den relevanten Themen – etwa für Investitions- und Allokationsentscheidungen – zu befassen. Der zeitliche Aufwand für eine verantwortungsbewusste Mandats­tätigkeit hat deutlich zugenommen.

3. Die Vergütung der Beiratsmitglieder sollte den Anforderungen entsprechen, die an sie gestellt werden. Es ist besser, ein Gremium mit wenigen Personen, aber dafür sehr qualifiziert zu besetzen und seine Mitglieder angemessen zu honorieren. Hier kann als Richtschnur der Tagessatz von qualifizierten Beratern oder auch die Vergütung der Geschäftsführung des Unternehmens dienen.

4. Beiratsmitglieder sollten mit den aktu­ellen Branchen- sowie Finanz- und Kapitalmarktentwicklungen professionell vertraut sein. Prominente Persönlichkeiten des öffentlichen ­Lebens sind im Zweifel nicht für die Besetzung von Beiratsgremien geeignet.

Gewinnung von Beiratsmitgliedern

Ein hoch qualifiziert besetzter Beirat in einem Familienunternehmen oder in ­einem Family Office mit einer klaren Aufgabenstruktur ist ein strategisches Instrument zur Sicherung des unternehmerischen Vermögens. Für die ­Gewinnung von Beiratsmitgliedern ­greifen Unternehmer allerdings häufig ­immer noch auf das eigene Umfeld ­zurück. Dabei sind dann Interessen­konflikte und persönliche Verknüpfungen fast nicht zu vermeiden. Externe unabhängige Persönlichkeiten mit der entsprechenden Kompetenz werden inzwischen zunehmend durch die In­anspruchnahme professioneller und auf diesem Gebiet spezialisierter Dienstleister gewonnen, die den Kreis qualifizierter Kandidaten erweitern können. Gute Beiratsmitglieder drängen sich im Übrigen nicht auf – sie wollen vielmehr „ausgewählt“ und gebeten werden.

Es ist nützlich, Personen in einen Beirat zu holen, die entsprechende ­Erfahrungen aus anderen Mandaten einbringen können. Eine gute Idee bei der Frage der richtigen Allokation des Unternehmervermögens auf verschiedene Assetklassen sind etwa die ­Geschäftsführer von anderen Family Offices: Sie kennen die besonderen ­Belange und Themen aus ihrer eigenen operativen Tätigkeit und können diese Erfahrungen in einen Beirat einbringen. Dabei sollten allerdings die Aus­richtung der jeweiligen Vermögen und die Anlage­philosophien vergleichbar sein.

Die professionelle Zusammensetzung und Arbeit eines Beirats ist auch ein immer wichtiger werdendes Entscheidungskriterium für Eigen- und Fremdkapitalgeber. Dies gilt unabhängig von der Unternehmensgröße. Nur wenn der Beirat zugleich Kontrolleur und strategischer Sparringspartner der Geschäftsführung ist, kann er das Unter­nehmen im Sinne der Gesellschafter und der übrigen Stakeholder nachhaltig weiterentwickeln.

FAZIT

Ein hoch qualifiziert besetzter Beirat ist ein strategisches Instrument zur Sicherung der Unternehmenszukunft und hilft damit, unternehmerisches Vermögen zu erhalten oder zu mehren. Dabei können die Gesellschafter entweder qualifizierte Persönlichkeiten selbst identifizieren und ansprechen oder aber sie bedienen sich spezialisierter Berater mit entsprechenden Netzwerken. Auf jeden Fall sollte man sich für die Auswahl der Mitglieder eines Beirats genügend Zeit nehmen, damit der Beirat nicht zum Beiwerk wird.

Dieser Beitrag ist in der Unternehmeredition 4/2021 erschienen.

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