SEPA – Ein rechtliches Monstrum?

6. Gültigkeit

Alle SEPA-Mandate sind gültig, wenn sie den vorgegebenen Inhalt haben. Korrekte Formulare finden sich beispielsweise unter http://bankenverband.de.

Die SEPA-Mandate sind bis zum jederzeit möglichen Widerruf gültig. Sie verfallen jedoch 36 Monate nach einem Lastschrifteinzug, wenn sie nicht benutzt werden.

7. Verwaltung

Die Mandate müssen 13 Monate nach Ausführung der letzten Lastschrift oder deren Widerruf im Original aufbewahrt werden. Wenn der Kunde innerhalb dieser Zeit behauptet, die Belastung sei nicht autorisiert, ist die Belastung zurückzubuchen, wenn der Gläubiger die Mandatserteilung nicht beweisen kann. Der Einreicher zahlt Gebühren und Zinsen an seine Bank


Ausblick und Fazit

Die SEPA-Basislastschrift entspricht wegen der Widerspruchsmöglichkeit und der Möglichkeit, bestimmte Weisungen zur Einlösung der Bank des Schuldners zu erteilen, eher den Interessen der Schuldner. Die SEPA-Firmenlastschrift wird durch den Ausschluss des Widerrufsrechts dagegen den Interessen der Gläubiger gerecht. Man kann davon ausgehen, dass sich wegen der Umdeutungsmöglichkeit und der einfacheren Handhabung das SEPA-Basislastschriftverfahren durchsetzen wird. SEPA erscheint zwar auf den ersten Blick ein juristisches Monstrum zu sein, entpuppt sich aber bei genauerem Hinsehen als sinnvolles und rechtlich praktikables Instrument.


Zur Person

Prof. Dr. Peter Lutz

Prof. Dr. Peter Lutz ist seit mehr als 30 Jahren als Rechtsanwalt in München tätig. Er betreut Unternehmen in wirtschaftsrechtlichen Fragen, insbesondere im Bereich des Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrechts. Daneben lehrt Prof. Dr. Peter Lutz seit vielen Jahren an der Universität Nürnberg – Erlangen.

Autorenprofil

Prof. Dr. Peter Lutz ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht in München. Er befasst sich seit Jahrzehnten mit der Entwicklung von Schutzrechtsstrategien, Implementierung von Brand Protection Management bei seinen Mandanten sowie mit der Durchsetzung und Verteidigung von Urheber-, Marken- und gewerblichen Schutzrechten gegenüber Verletzern. www.snp-online.de

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