Nur 36 % der deutschen Familienunternehmen verfügen über eine Familienverfassung, weitere 23 % planen deren Einführung. Eine neue Studie zeigt: Das Instrument stärkt Zusammenhalt, Stabilität und Führungsstrukturen. Dennoch bestehen selbst in Unternehmen mit Verfassung Lücken – vor allem bei Ausschüttungen und beim Ausscheiden von Gesellschaftern.
Nur gut jedes dritte deutsche Familienunternehmen hat das Verhältnis zwischen Familie, Eigentum und Unternehmen in einer Familienverfassung geregelt. Zwar halten 59% ein solches Regelwerk für sinnvoll, tatsächlich verfügen aber lediglich 36% darüber. Weitere 23% planen die Erarbeitung, 41% kommen bislang ohne Familienverfassung aus.
Das sind zentrale Ergebnisse der Studie „In bester Verfassung – die Familienverfassung im Familienunternehmen“. Dafür wurden 175 deutsche Familienunternehmen befragt. Herausgegeben wurde die Untersuchung von der INTES Akademie für Familienunternehmen gemeinsam mit PwC Deutschland und der INTES Stiftungsprofessur für Unternehmerfamilien und Familienunternehmen an der Digital Business University of Applied Sciences (DBU). Gegenüber 2011 ist der Anteil der Unternehmen mit Familienverfassung von 25% auf 36% gestiegen.
Moralisch bindender Rahmen
Eine Familienverfassung dokumentiert Werte, Ziele und strategische Vorstellungen der Inhaberfamilie. Sie regelt unter anderem Zugehörigkeit, Rechte und Pflichten der Eigentümer, die Mitarbeit von Familienmitgliedern sowie Fragen zu Führung, Kontrolle, Nachfolge, Ausschüttungen und Konflikten.
Rechtlich bindend ist sie grundsätzlich nicht. Sie versteht sich vielmehr als moralisch verbindlicher Vertrag der Familie und kann als Grundlage für Gesellschaftsverträge, Geschäftsordnungen oder Testamente dienen. Damit ergänzt sie rechtliche Regelungen und Unternehmensstrategie um gemeinsam entwickelte Leitplanken.
Bedeutung steigt mit der Komplexität
Besonders verbreitet ist das Instrument in größeren und älteren Familienunternehmen mit verzweigten Gesellschafterkreisen. Unternehmen mit externer Geschäftsführung sowie einem Beirat oder Aufsichtsrat verfügen häufiger darüber. Gleiches gilt, wenn die Anteile auf mehrere Nachkommen verteilt sind.
Mit wachsendem Abstand zur Gründergeneration steigt meist nicht nur die Zahl der Gesellschafter. Häufig entfernen sich einzelne Familienzweige auch stärker vom operativen Unternehmen. Informelle Absprachen reichen dann nicht mehr aus; Rollen, Informationsrechte und Entscheidungswege müssen transparenter werden.
Die Stichprobe bestätigt diesen Zusammenhang: Unternehmen mit Verfassung sind im Durchschnitt älter, größer und haben mehr Familiengesellschafter. Das belegt keinen direkten Wachstumseffekt, zeigt aber den steigenden Organisationsbedarf mit zunehmender Komplexität.
Viele sehen noch keinen Handlungsbedarf
53% der Unternehmen ohne Familienverfassung halten ein solches Instrument bislang für nicht notwendig. 26% haben dem Thema keine Priorität eingeräumt, 16% nennen fehlende Informationen und 12% einen mangelnden Konsens. Die Kosten spielen mit 3% kaum eine Rolle.
Die Zurückhaltung ist besonders bei jungen Unternehmen und kleinen Gesellschafterkreisen ausgeprägt. Viele Fragen werden dort noch persönlich geregelt. Gerade mit dem Übergang zur Geschwistergesellschaft können jedoch unterschiedliche Vorstellungen über Wachstum, Ausschüttungen oder Mitarbeit aufeinanderprallen. Eine Familienverfassung sollte deshalb möglichst entstehen, bevor eine Auseinandersetzung eskaliert.
Professionalisierung als wichtigstes Motiv
Der häufigste Auslöser für die Erarbeitung einer Familienverfassung ist die Professionalisierung der Inhaberfamilie. 70% der befragten Unternehmen nennen dieses Motiv. Es folgen Konfliktprävention mit 57%, ein Generationswechsel mit 51% und ein wachsender Gesellschafterkreis mit 40%. Nur bei 11% waren bestehende Konflikte der unmittelbare Anlass.
Damit wird die Organisation der Eigentümer zunehmend als eigenständige Führungsaufgabe verstanden.
Prof. Dr. Alexander Koeberle-Schmid, INTES Stiftungsprofessor an der DBU, bezeichnet die in der Familienverfassung dokumentierte Inhaberstrategie als „wichtigsten Streitschlichter jeder Unternehmerfamilie“. Sie ermögliche es, zukunftsweisende Strategien zu vereinbaren, ohne dass unterschiedliche Interessen in zerstörerische Konflikte münden.
Die Inhaberstrategie kann Geschäftsfelder, Wachstumsziele, Risikobereitschaft, Finanzierung und Ausschüttungspolitik festlegen.
Zusammenhalt steht im Vordergrund
Von den Familien, die ein Regelwerk einführen wollen, erhoffen sich 87% einen stärkeren Zusammenhalt und eine größere Identifikation mit dem Unternehmen. 78% wollen Frieden und Stabilität sichern. Verbesserte Führungs- und Kontrollstrukturen sowie wirtschaftlicher Erfolg stehen dagegen nicht an erster Stelle.
Die Erfahrungen von Unternehmen mit bestehender Familienverfassung bestätigen das: 72% berichten von stärkerem Familienzusammenhalt, 66% von besseren Führungs- und Kontrollstrukturen und 61% von mehr Frieden und Stabilität. Einen gesteigerten wirtschaftlichen Erfolg stellen 29% fest.
Ein direkter wirtschaftlicher Effekt lässt sich daraus nicht ableiten. Klar geregelte Eigentümerstrukturen können aber die Entscheidungsfähigkeit unter Druck stärken.
Der Prozess ist entscheidend
Entscheidend ist nicht allein das fertige Dokument, sondern der gemeinsame Erarbeitungsprozess. Dabei müssen die Gesellschafter Erwartungen, Interessen und Rollen offenlegen und miteinander abgleichen.
78% der Familien mit Verfassung lassen sich deshalb von externen Beratern begleiten. Externe Sparringspartner können die Diskussion strukturieren; die Entscheidungen müssen jedoch von der Familie selbst getroffen werden. Nur ein gemeinsam entwickeltes Regelwerk kann später eine tragfähige Bindungswirkung entfalten.
Lücken trotz Familienverfassung
Auch Unternehmen mit Familienverfassung sehen Anpassungsbedarf. Das gilt besonders für die Verteilung des Unternehmensgewinns: 30% wollen ihre Regelungen überarbeiten. Beim Ausscheiden von Gesellschaftern sind es 26%. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten können diese Punkte zum Belastungstest werden.
Bei Unternehmen ohne Verfassung sind die Lücken größer. 53% sehen Anpassungsbedarf bei der Notfallnachfolge. Nur 7% verfügen über Konzepte, mit denen künftige Anteilseigner auf ihre Aufgaben vorbereitet werden; bei Unternehmen mit Familienverfassung sind es knapp 40%.
Regelmäßige Aktualisierung nötig
Familienverfassungen dürfen nicht als unveränderliche Dokumente betrachtet werden. 83% der Unternehmen mit Verfassung planen eine Überarbeitung innerhalb der kommenden fünf Jahre. Auch bei den Unternehmen ohne Verfassung deutet sich Bewegung an: 45% wollen das Instrument in diesem Zeitraum einführen, weitere 20% zu einem späteren Zeitpunkt.
Fazit
Die Studie zeigt: Familienverfassungen gewinnen an Bedeutung, sind in deutschen Familienunternehmen aber noch lange kein Standard. Der Regelungsbedarf steigt spätestens dann, wenn der Gesellschafterkreis wächst, externe Manager Verantwortung übernehmen oder der nächste Generationswechsel bevorsteht.
Der größte Nutzen liegt weniger in einem unmittelbaren Gewinnanstieg als in klaren Rollen, gemeinsamen strategischen Leitplanken und höherer Entscheidungsfähigkeit. Entscheidend ist, dass die Familie das Regelwerk gemeinsam entwickelt, regelmäßig überprüft und in gelebte Governance-Strukturen überführt.







