Newcomer Myanmar

 

Rolle der Myanmar Investment Commission gestiegen

Für ein Engagement im Land bedürfen ausländische Investoren auch weiterhin der Genehmigung der „Myanmar Investment Commission“ (MIC). Ob die Investition von der MIC genehmigt wird, hängt unter anderem von der Anzahl der für lokale Angestellte geschaffenen Arbeitsplätze, dem Know-how-Transfer, der strategischen Bedeutung für die Infrastruktur und der Umweltfreundlichkeit des Projekts ab, um nur einige Kriterien zu nennen. Die MIC ist durch das neue Gesetz mächtiger geworden. Nach dem neuen Gesetz sind ausländische Investitionen zwar grundsätzlich nun auch in bislang geschützten Wirtschaftsbereichen möglich. Auch sieht das neue Gesetz keine allgemeine Beteiligungsgrenze für Joint Ventures mehr vor. Vielmehr sollen die Joint-Venture-Partner selbst das Beteiligungsverhältnis untereinander bestimmen dürfen. Allerdings bedürfen alle ausländischen Investitionen wie bereits erwähnt der Genehmigung durch die MIC, wobei die MIC einiges an Ermessensspielraum hat. Auch soll die MIC Richtlinien dazu erstellen, unter welchen Voraussetzungen und bis zu welcher Grenze ausländische Investitionen in den diversen Bereichen zulässig sind.

Treuhänder als Gesellschafter nicht zulässig

Das neue Gesetz verbessert die Möglichkeit, Immobilien zu mieten. Ausländische Investoren sollen – je nach Lage und Größe der Immobilie – Immobilien bis zu 50 Jahre mieten können, mit zweimaliger Verlängerungsmöglichkeit um jeweils zehn Jahre. Bisher war dies nur für eine Dauer von einem Jahr möglich, was ein erhebliches Hemmnis für Investitionen darstellte. Nicht zuletzt diese Restriktion führte dazu, dass ausländische Investoren in der Vergangenheit Investitionen in Myanmar über lokale Treuhänder tätigten. Die MIC hat zwischenzeitlich ausdrücklich klargestellt, dass Investitionen von Ausländern im Einklang mit dem Gesetz für ausländische Investitionen zu erfolgen haben und die Einsetzung lokaler Treuhänder als Gesellschafter nicht zulässig ist. Ein Verstoß dagegen führe dazu, dass der ausländische Investor für künftige Investitionen gesperrt werde. Auch könne der ausländische Investor etwaige Rechte und Pflichten, die er mit einem solchen Treuhänder vereinbart hat, in Myanmar nicht durchsetzen. Indem es Steuerbefreiungen für bis zu fünf Jahre statt bisher nur für bis zu drei Jahre zulässt, sieht das neue Gesetz auch verbesserte steuerliche Anreize für ausländische Investitionen vor.

Ausblick
Das Gesetz ist allgemein als investitionsfreundlich begrüßt worden. Allerdings bleibt abzuwarten, wie protektionistisch oder investitionsfreundlich die noch zu erlassenden Richtlinien ausfallen und wie sie in der Praxis angewandt werden. Die Regierung hofft, mit Hilfe des Gesetzes zahlreiche Arbeitsplätze noch vor den nächsten Wahlen 2015 zu schaffen. Man hofft auf genug Zufriedenheit in der Bevölkerung, um eine Chance auf Wahlerfolg auch gegen die Opposition unter der Führung von Aung San Suu Kyi zu haben. Allgemein wird erwartet, dass sich die Politik, vor allem mit Unterstützung der anderen ASEAN-Staaten, weiter in Richtung Demokratie entwickeln und stabilisieren wird.



Zur Person: Birgitta von Dresky

Birgitta von Dresky ist Partnerin der Kanzlei Luther in Singapur und betreut vorwiegend deuts
che und schweizerische Unternehmen bei Investitionsvorhaben und Umstrukturierungen in Singapur und den ASEAN-Ländern. www.luther-lawfirm.com

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