Newcomer Myanmar

Protektionistische Maßnahmen abgewehrt

Nach dem zurückgewiesenen Entwurf sollten ausländische Investoren in zahlreichen Marktsegmenten nur über ein Joint Venture mit lokalen Partnern investieren und höchstens 49% der Anteile an der Joint-Venture-Gesellschaft halten dürfen. In bestimmten Segmenten (Fischerei, Landwirtschaft) sollten maximal 35% an ausländischer Beteiligung zulässig sein. Auch sollten ausländische Investitionen mindestens 5 Mio. USD betragen, um genehmigungsfähig zu sein. Diese protektionistischen Maßnahmen sind im neuen Gesetz nicht mehr enthalten, was als politischer Erfolg Thein Seins gewertet wird.

Öffnung durch politischen Wandel

Thein Sein gilt als gemäßigter Reformpolitiker, der auch von der Opposition als Gesprächspartner respektiert wird. Er wurde Anfang 2011 nach Abschaffung der Militärjunta vom Parlament zum ersten zivilen Präsidenten seit 50 Jahren gewählt. Er hat seitdem wichtige politische Reformen angestoßen. So wurden hunderte politische Häftlinge freigelassen, die Oppositionsführerin Aung San Suu Kyi zog ins Parlament ein und im August dieses Jahres wurde die Medienzensur abgeschafft. Als Folge der in den letzten Jahren eingeleiteten Reformen und Öffnung des Landes wurden die EU-Embargos (mit Ausnahme des Waffenembargos) gegen Myanmar suspendiert. Während asiatische Investoren vor allem aus China und Thailand bereits seit einigen Jahren viel in Myanmar investieren, ist der Startschuss für Investitionen aus Europa erst mit Suspension der Embargos gefallen. Die Industrie ist weitestgehend noch durch militärnahe Unternehmen kontrolliert. Auch gibt es in fast jedem Aspekt des Wirtschaftslebens derzeit noch einen Schwarzmarkt und Korruption. Investoren müssen sich auf diese Schwierigkeiten einstellen. Gleichzeitig bietet Myanmar enormes wirtschaftliches Potenzial.

Vielfältige wirtschaftliche Erleichterungen

Das neue Investitionsgesetz löst das bestehende Gesetz von 1988 ab. Der Wortlaut des neuen Gesetzes ist zwar noch nicht veröffentlicht, einige seiner Regelungen sind aber bereits bekannt geworden. Das neue Gesetz geht auf eine Initiative der Regierung unter Thein Sein zurück. Neben bereits ins Rollen gebrachter signifikanter Reformen des Wirtschaftssektors wie etwa einer Herabsetzung der Körperschaftsteuer von 30% auf 25%, der Abschaffung der Ausfuhrzölle, der Einführung eines flexiblen, marktgerechteren Wechselkurses der lokalen Währung „Kyat“, der Einrichtung von Sonderwirtschaftszonen, für die spezielle investitionsfreundliche Regelungen gelten, und einer Reform des Bankensektors soll vor allem das neue Investitionsgesetz dem notwendigen weiteren Aufschwung dienen.

Bisherige Voraussetzungen für Investitionen

Das alte Investitionsgesetz aus dem Jahr 1988 sah bereits Steuererleichterungen, die Möglichkeit von Verlustvorträgen für drei Jahre und Zollerleichterungen für ausländische Investoren vor. Auch konnten ausländische Investoren bereits eine Gesellschaft in Myanmar entweder als 100%ige Tochtergesellschaft oder als Joint Venture mit einem lokalen Partner gründen oder dort eine Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft registrieren. Das Mindestkapital für 100%ige Tochtergesellschaften ausländischer Investoren für eine Dienstleistungsgesellschaft betrug 300.000 USD und für eine Produktionsgesellschaft 500.000 USD. Dass ausländische Investitionen dennoch nur eingeschränkt flossen, lag nicht allein an den Embargos, sondern neben der zähen Verwaltung und komplizierten Zahlungsmechanismen auch an zahlreichen Restriktionen, die noch auf Gesetzesebene bestanden. So waren Investitionen in bestimmten Wirtschaftsbereichen staatseigenen Unternehmen vorbehalten. Dazu zählen die Förderung, der Verkauf und die Verarbeitung von Öl und Gas. Weil myanmarische Staatsunternehmen jedoch selten ohne ausländisches Kapital auskommen, gingen sie in der Praxis sogenannte „Product-Sharing“-Verträge mit ausländischen Investoren ein.

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