(Kleinere) Brötchen backen nach der Insolvenz

Sternenbäck
(c) Sternenbäck

Bis zum Beginn der Coronapandemie lief es für das Unternehmen Sternenbäck gut: Der Großbäcker mit 215 Bäckereifilialen in sechs Bundesländern und drei Bäckereibetrieben in Hechingen, Gera und Spremberg verzeichnete Jahr für Jahr eine konstant positive Geschäftsentwicklung. Doch mit dem Lockdown im Frühjahr 2020 wurde alles anders: Dramatische Umsatzeinbrüche zwangen das Unternehmen zur Einleitung eines Schutzschirmverfahrens.

Das Traditionsunternehmen wird nach seiner Gründung vor 255 Jahren inzwischen in der neunten Generation betrieben. Es erfolgte in den vergangenen Jahren ein starkes Wachstum bei den Filialstandorten und dementsprechend auch beim Umsatz. Dieser lag vor dem Insolvenzantrag bei rund 90 Mio. EUR pro Jahr. Der Ausbruch der Coronapandemie setzte dieser Entwicklung aber ein jähes Ende. „Sternenbäck ist ein Opfer der Coronakrise! Umsatz und Ergeb­nis zu Beginn des Jah­res 2020 lagen über den Erwar­tun­gen. Doch der Lock­down im März hat sich dann mas­siv auf das Geschäft aus­ge­wirkt“, erklärt Jan Hendrik Groß, Restrukturierungsanwalt der Kanzlei Ebner Stolz. Besonders problematisch sei gewesen, dass das margenstarke Gastronomiegeschäft weggebrochen ist. „Ohne diese inzwi­schen für einen Bäcker wich­ti­gen Umsätze wird es sch­nell exis­ten­ti­ell“, fügt Groß an. Ein zusätzliches Problem bestand darin, dass aufgrund von Verlusten im Jahr 2019 – unter anderem verursacht durch das schnelle Wachstum – die Beantragung von KfW-Krediten trotz intensiver Bemühungen nicht möglich war.

Geschäftsbetrieb konnte gesichert werden

So kam es, dass im Mai 2020 ein Insolvenzantrag gestellt werden musste. Zusammen mit der Geschäftsführung wurde die Entscheidung getroffen, ein Eigenverwaltungsverfahren zu beantragen. Eine der ersten und wichtigsten Aufgaben zum Beginn des Verfahrens war die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes. Die sich schnell ändern­den Bedin­gun­gen und Mög­lich­kei­ten aufgrund der Beschränkungen durch die Coronapandemie sorgten für viele Schwierigkeiten. Zur Verbesserung der finanziellen Situation wurde die Vorfinanzierung des Insolvenzgelds in die Wege geleitet. Die Umsätze im reinen Bäckereigeschäft konnten stabilisiert werden – es fehlten aber weiter die Einnahmen aus der Gastronomie. Insgesamt zeigte sich, dass die Kunden von der laufenden Insolvenz nicht viel mitbekommen haben.

Warum wurde Eigenverwaltung gewählt?

Aber warum wählten Sternenbäck und Ebner Stolz die Eigenverwaltung als Weg für das Insolvenzverfahren? „Im Schutz­schirm­ver­fah­ren haben Sie die Mög­lich­keit, sich leis­tungs­wirt­schaft­lich neu auf­zu­s­tel­len. So kön­nen Sie zum Beispiel lang­lau­fende Ver­träge been­den. Der Vor­teil bei einem Schutz­schirm­ver­fah­ren ist, dass die Geschäfts­lei­tung ‘am Ruder’ bleibt. Zwar ist es ein gericht­li­ches Ver­fah­ren, die Geschäfts­lei­tung gibt jedoch die Handlungs­be­fug­nis nicht ab. Sie bekom­men ledig­lich einen gericht­lich bes­tell­ten Sach­wal­ter als Über­wa­chung­s­or­gan an ihre Seite ges­tellt. Das Unter­neh­men hat dann drei Monate Zeit, einen Restruk­tu­rie­rungs­plan zu erar­bei­ten“, erläutert Groß. Die Einleitung eines Eigenverwaltungsverfahrens setze allerdings eine intensive Vorbereitung voraus, die Gespräche mit den Gläubigern mit einschließt. Immerhin ist ein detaillierter Plan für die Sanierung des Unternehmens ein elementarer Bestandteil des Antrages auf ein Eigenverwaltungsverfahren. Insofern ist eine intensive Kommunikation mit allen Stakeholdern die Basis für den Erfolg.

Filialen auf dem Prüfstand

Im Zuge des Schutzschirmverfahrens kamen sämtliche Filialen von Sternenbäck auf den Prüfstand. Das Team um den Restrukturierungsexperten Groß schaute sich die Deckungsbeiträge an und analysierte auch die Mietverträge sowie weitere Rahmenbedingungen. Im Ergebnis wurden dann 50 Filialen geschlossen und bei einigen weiteren Standorten die Mietkonditionen neu verhandelt. „Die ver­lust­brin­gen­den Filia­len konn­ten auf diese Weise abge­schnit­ten wer­den. So konnte sich das Unter­neh­men auf sei­nen pro­fi­ta­b­len Kern­be­reich fokus­sie­ren“, erklärt Groß. Ziel sollte es in jedem Fall sein, sich von solchen Belastungen zu trennen, die eine positive Entwicklung des Unternehmens nach dem Eigenverwaltungsverfahren verhindern.

Sanierung nach StaRUG wäre nicht sinnvoll gewesen

Das Schutzschirmverfahren war bei Sternenbäck nach Ansicht aller Beteiligten das Mittel der Wahl. Mit dem seit Jah­res­be­ginn zur Ver­fü­gung ste­hen­den Sta­bi­li­sie­rungs- und Restruk­tu­rie­rungs­rah­men könne ein Unter­neh­men zwar gericht­li­che Unter­stüt­zung bei der Neu­ge­stal­tung sei­ner Schul­den in Anspruch neh­men. Aber das StaRUG beinhalte nicht die Möglichkeit, in Ver­träge ein­zu­g­rei­fen oder Miet­ver­träge zu beenden. Damit wäre eine langfristige Sanierung nicht erfolgreich gewesen.

Verfahren schnell abgeschlossen

Das Eigenverwaltungsverfahren von Sternenbäck konnte innerhalb von sieben Monaten abgeschlossen werden. Das Unter­neh­men hatte nach dem Insolvenzantrag drei Monate Zeit, einen Restruk­tu­rie­rungs­plan zu erar­bei­ten. Dieser bekam von den Gläubigern die Zustim­mung. „Am Ende sind wir von einer brei­ten Unter­stüt­zung aller Betei­lig­ten durch das Ver­fah­ren getra­gen wor­den“, sagt Groß. Inzwischen blickt Sternenbäck wieder nach vorne. Organisches Wachstum ist geplant und die aktuellen Zahlen sorgen für positive Stimmung.


ZUR PERSON

Jan Hendrik Groß

Jan Hen­drik Groß ist Part­ner bei Ebner Stolz in Köln. Ebner Stolz gehört zu den Top Ten der mittelständischen Prüfungs- und Beratungsgesellschaften in Deutschland. Das Unternehmen verfügt über fundierte Erfahrung in Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Rechts- und Unternehmensberatung, hat hohe Qualitätsmaßstäbe und steht für eine ausgeprägte Kundenorientierung sowie unternehmerisches Denken. Mehr als 1.700 Mitarbeiter betreuen deutschlandweit überwiegend mittelständische Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen aller Branchen und Größenordnungen. Länderübergreifende Aufträge werden zusammen mit Nexia International durchgeführt, einem der zehn größten weltweiten Netzwerke von Beratungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen in über 120 Ländern.

Autorenprofil

Als Redakteur der Unternehmeredition berichtet Alexander Görbing regelmäßig über Unternehmen und das Wirtschaftsgeschehen. Zu seinen Schwerpunkten gehören dabei Restrukturierungen, M&A-Prozesse, Finanzierungen sowie Tech-Startups.

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