Kapital für Unternehmen – Vermögen für die Beschäftigten

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Was haben Unternehmen und ihre Mitarbeiter gemeinsam? Beide haben in der Regel (zu) wenig Kapital beziehungsweise Vermögen. Das Instrument der Mitarbeiterkapitalbeteiligung kann hier Abhilfe schaffen. 

Insbesondere mittelständische Unternehmen in Deutschland verfügen über eine vergleichsweise niedrige Eigenkapitalquote: Im Durchschnitt sind es laut Statistischem Bundesamt 31,8% und in kleineren Unternehmen nur um die 20%. Zwar ist diese Quote in den letzten Jahren angestiegen, aber im Vergleich zu anderen europäischen Ländern wie Frankreich, Österreich und den Niederlanden zum Teil weniger als halb so hoch.

Was für die Unternehmen gilt, zeigt sich auch bei den Bürgern beziehungsweise Arbeitnehmern in Deutschland. Das Medianvermögen pro Kopf beträgt hierzulande 17.968 EUR. Die Kennzahl besagt, dass die eine Hälfte der Menschen mehr, die andere Hälfte weniger Geldvermögen besitzt. In Italien sind es 36.719 EUR, in Frankreich 29.532 EUR, in Großbritannien 25.121 EUR und in Österreich 20.875 EUR.

Mitarbeiterkapitalbeteiligung – attraktiv für alle Einkommen

Obgleich sie kein Allheilmittel ist, kann die Mitarbeiterkapitalbeteiligung einen Beitrag dazu leisten, die Eigenkapitalschwäche und die zu geringe Vermögensbildung zu beheben. In den genannten Ländern mit höherer Eigenkapitalquote und mehr Vermögensbildung sind auch die Freibeträge für die Mitarbeiterbeteiligung um ein Vielfaches höher als in Deutschland. Daran wird auch die bereits beschlossene Erhöhung des Freibetrags von 360 auf 720 EUR, die erst jetzt das Gesetzgebungsverfahren erreicht hat, nur wenig ändern.

Eine kleine Modellrechnung zeigt die gleichwohl beachtenswerten Wirkungen eines Kapitalbeteiligungsprogramms für die Unternehmen und ihre Mitarbeitenden:

  • An dem Programm eines mittelständischen Unternehmens mit 200 Beschäftigten beteiligen sich pro Jahr 100 Mitarbeiter.
  • Die durchschnittliche Einlage der Beschäftigten beträgt 800 EUR und das Unternehmen gibt noch einmal 360 EUR dazu.
  • Nach fünf Jahren kumulieren sich die Einlagen für das Unternehmen auf 580.000 EUR handels- und steuerliches Eigenkapital. Nach zehn Jahren kann dieser Betrag auf mehr als 1 Mio. EUR anwachsen.
  • Diejenigen Mitarbeiter, die sich jedes Jahr an dem Programm beteiligt haben, halten nach fünf Jahren jeweils 5.800 EUR Beteiligungskapital und erhalten bei einem durchaus üblichen (erfolgsabhängigen) Zinssatz von 6% insgesamt 1.044 EUR an Zinsen. Nach zehn Jahren wäre das Vermögen auf 11.600 EUR angewachsen und die Zinsen hätten sich auf 3.828 EUR addiert. Nach 20 Jahren beliefe sich das Vermögen auf 37.816 EUR (Kapital plus Zinsen).
  • Das Unternehmen kann seine Zuwendungen und die Zinszahlungen vollständig als Betriebsausgaben absetzen.
  • Die Mitarbeiter müssen die Zinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen versteuern, bleiben aber in der Regel aufgrund der Freibeträge von 801 beziehungsweise 1.602 EUR für Verheiratete davon verschont.

Win-win-Situation für Unternehmen und Mitarbeiter

Die Unternehmen schaffen sich auf diese Weise ein Alleinstellungsmerkmal im Wettbewerb um qualifizierte Fach- und Führungskräfte, erzielen damit insgesamt eine bessere Performance und bilden Eigenkapital. Zugleich erhöht der Bestand an Mitarbeiterkapital sowohl die Liquidität als auch die Bonität und verbessert damit die Chancen für eine weitere Kapitalaufnahme – schließlich ist Mitarbeiterkapitalbeteiligung ein Ausweis guter Unternehmensführung. Die Stellung der Mitarbeiter wird durch die Miteigentümerschaft deutlich aufgewertet. Sie erfahren Wertschätzung und bekommen Zugang zu einer renditestarken Anlageform für ihren Vermögensaufbau.


Dieser Beitrag ist in der Unternehmedition 4/2020 erschienen.

Autorenprofil
Dr. Heinrich Beyer

Dr. Heinrich Beyer ist seit 2006 Geschäftsführer des Bundesverbands Mitarbeiterbeteiligung – AGP in Kassel. Er ist zusammen mit Hans-Jörg Naumer Herausgeber des Bandes „CSR und Mitarbeiterbeteiligung“.

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