Mitarbeiterbeteiligung: Voraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg von morgen

Zum Jahresanfang 2023 hat Bundesfinanzminister Christian Lindner erste Eckpunkte zu neuen Regelungen zur Mitarbeiterbeteiligung vorgelegt.
© Rawpixel Ltd. - stock.adobe.com

Nach Jahren des Dornröschenschlafs hat die Diskussion um die Mitarbeiterbeteiligung wieder deutlich an Fahrt aufgenommen. Die Rahmenbedingungen in Deutschland sind nach wie vor schwierig.

Für den Präsidenten des Bundesverbands Deutsche Startups, Christian Miele, stellt die Mitarbeiterbeteiligung einen zentralen Schritt dar, um Deutschland als Start-up-Nation wettbewerbsfähig zu machen. „Es ist internationaler Standard, dass Mitarbeiter in jungen Unternehmen nicht mit dem Gehalt, sondern mit einer Beteiligung am Unternehmen gewonnen werden. Die Rahmenbedingungen dafür sind in Deutschland nicht wettbewerbsfähig“, mahnt Miele und fordert deutliche Verbesserungen.

Schon im Herbst 2017 wurde mit dem Berliner Appell, den mehr als 60 namhafte Unternehmensvertreter und Wissenschaftler unterzeichnet haben, der Politik und der breiten Öffentlichkeit die Forderung nach mehr „Vermögensbildung der Arbeitnehmer“ vorgestellt. Mitarbeiterbeteiligung bewirkt danach nicht nur Vorteile für die Unternehmen im Hinblick auf Motivation und Mitarbeiterbindung, sondern leistet auch einen wesentlichen Beitrag zu einem Mehr an Vermögensbildung und Altersvorsorge.

Nun weisen die Start-ups und ihre Verbände vehement darauf hin, dass Deutschland seine erst jüngst erblühte Start-up-Kultur aufs Spiel setze, wenn die Mitarbeiterbeteiligung in diesem Unternehmenssegment nicht deutlich besser gefördert beziehungsweise erst ermöglicht werde. Im internationalen Wettbewerb um qualifizierte (IT-)Fachkräfte können die deutschen Start-ups nicht mithalten, weil die einzig möglichen Beteiligungsformen für die „Talente“ – die virtuellen Beteiligungen – in Deutschland ohne jegliche Förderung vollständig als Einkommen zu versteuern sind. In einem Ranking zur Attraktivität von Start-up-Standorten belegt Deutschland unter 35 Ländern denn auch den vorletzten Platz.

Insbesondere die Berliner Oppositionsparteien Die Grünen und die FDP haben den Ball aufgenommen und eine Reihe von Initiativen im politischen Betrieb in Gang gesetzt – zuletzt eine Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags. Auch das Bundeswirtschaftsministerium ist mit einem wissenschaftlichen Gutachten dem Prüfauftrag zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung nachgekommen, wie er im Koalitionsvertrag formuliert wurde. Nicht zuletzt hat die Große Koalition – fast unbemerkt von der Öffentlichkeit – in einem Anhang zum Grundrentengesetz (!) den bislang geltenden Freibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen von 360 auf 720 EUR erhöht. Die Regelung wird wohl Anfang 2021 in Kraft treten.

Für die etablierten Unternehmen ist dies durchaus attraktiv; dass damit aber der große Durchbruch erzielt wird, ist zu bezweifeln, denn auch nach dieser Erhöhung ist die Mitarbeiterbeteiligung in Deutschland noch immer wesentlich unattraktiver als in vielen anderen europäischen Ländern. Den Start-ups hilft diese oder auch die von Nordrhein-Westfalen ins Spiel gebracht Erhöhung des Freibetrags auf 5.000 EUR nicht, da sie weder Aktien noch Mezzanine-Beteiligungen anbieten können.

Die von den Start-ups geforderten günstigen Rahmenbedingungen für die Beschäftigung – oder besser: für die Einbindung – von „Talenten“ verweist auf eine Entwicklung, die für die zukünftige Arbeitswelt von genereller Bedeutung sein dürfte: die zunehmende Aufweichung der Trennung zwischen Mitarbeiter und Investor. In den etablierten Unternehmen haben wir mit Belegschaftsaktionären und stillen Gesellschaften ja auch schon circa 2 Mio. Mitarbeiter-Investoren. Die von den Start-ups so dringend gesuchten Talente sind noch weit weniger nur Beschäftigte; sie investieren vielmehr ihre Arbeitszeit und ihr „Talent“ in die Entwicklung des Unternehmens, gehen ein hohes Risiko ein und verzichten auf marktübliche Gehälter, werden aber arbeitsrechtlich wie auch steuerlich als Arbeitnehmer behandelt und ihre Kapitaleinlage wird als Einkommen besteuert.

Wir werden in Zukunft nicht darum herumkommen, Arbeit, Beschäftigung und Beteiligung neu zu denken sowie rechtlich und steuerlich neu zu gestalten. Das „Prinzip Mitarbeiterbeteiligung“ ist ein zentraler Bestandteil einer im Wandel begriffenen Arbeitswelt, in der Selbstbestimmung, Partizipation und Potenzialentfaltung zu immer wichtigeren Voraussetzungen für den wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmen werden. Es gilt daher, die zunehmende Spaltung der Gesellschaft in Kapitaleigentümer und (nur) Einkommensbezieher abzubauen, um für den zukünftigen Wettbewerb gerüstet zu sein.

 


 

 

 

 

 


Diskutieren Sie bei der diesjährigen Jahrestagung Mitarbeiterbeteiligung in Hannover zu Themen mit wie unternehmerische Verantwortung, Teilhabe, Vermögensbildung und Vorsorge, Startups – die etwas anderen Unternehmen oder beste Praxis Mitarbeiterbeteiligung. Als Leser der Unternehmeredition erhalten Sie bei der Anmeldung einen Vorzugspreis!

Autorenprofil
Dr. Heinrich Beyer

Dr. Heinrich Beyer ist seit 2006 Geschäftsführer des Bundesverbands Mitarbeiterbeteiligung – AGP in Kassel. Er ist zusammen mit Hans-Jörg Naumer Herausgeber des Bandes „CSR und Mitarbeiterbeteiligung“.

Vorheriger ArtikelUnternehmer können Sozialversicherungsbeiträge stunden
Nächster ArtikelKrisenbewältigung – Schritt für Schritt!