Finanzkompetenz im Aufsichtsrat von Familienunternehmen

Die Mehrheit der Mittelständler vertraut bei der Finanzierung weiter der Hausbank, obwohl es mittlerweile viele Alternativen auf dem Finanzierungsmarkt gibt. Ein Finanzexperte im Aufsichtsgremium kann hier für das nötige Know-how und eine neue Offenheit sorgen.

Je nachdem, wo die spezifischen Herausforderungen eines Unternehmens liegen, eignen sich entweder ein erfahrener Wirtschaftsprüfer oder ein (ehemaliger) CFO als Finanzexperte im Aufsichtsrat beziehungsweise Beirat, möglichst aus einem hinsichtlich Größe, Struktur und Ausrichtung vergleichbaren Unternehmen. Im Übrigen müssen auch kapitalmarktorientierte Gesellschaften, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht zwingend über einen Aufsichtsrat verfügen, gemäß § 324 HGB i.V.m. § 264 d HGB einen Prüfungsausschuss einrichten, in dem mindestens ein Mitglied ein Finanzexperte gemäß § 100 Abs. 5 AktG sein muss.
Fazit

Familienunternehmen sollten es als Chance ansehen, den Aufsichtsrat beziehungsweise Beirat mit einem Finanzexperten qualifiziert zu besetzen. Mit Fachleuten zu wesentlichen Funktionsbereichen ist das Aufsichtsgremium ein strategisches Instrument zur Zukunftssicherung des Unternehmens. Damit dient es auch dazu, unternehmerisches Vermögen zu erhalten und zu mehren. Dies gilt umso mehr, als ein gut besetztes Gremium eine fast unschlagbar günstige Kosten-Nutzen-Relation aufweist.


Zum Autor

Dr. Klaus Weigel ist seit 2007 Geschäftsführender Gesellschafter der Board Xperts GmbH, Frankfurt am Main. Er war 25 Jahre für verschiedene Banken im Corporate-Finance- und Private-Equity-Geschäft in leitender Funktion und als Mitglied in Beiräten und Aufsichtsräten tätig. Die Board Xperts GmbH ist spezialisiert auf die Vermittlung qualifizierter Aufsichtsräte und Beiräte. Dr. Weigel ist zugleich Mitgründer und Vorstandsmitglied der Vereinigung Aufsichtsräte Mittelstand in Deutschland e.V. (ArMiD) und gehört dem Unternehmerbeirat der Oskar-Patzelt-Stiftung an.

klaus.weigel@board-experts.de

 

 

 

 

Autorenprofil

Dr. Klaus Weigel ist Gastautor.

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