Insolvenzantragspflicht soll weiter ausgesetzt werden

Insolvenzantragspflicht soll weiter ausgesetzt werden
Quelle: Adobe Stock; © Egor

Die Bundesregierung plant, die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht zu verlängern. Erste Anzeichen hierfür hatte es schon vor einer Woche gegeben.  „Um pandemie-bedingt überschuldeten Unternehmen Zeit zu geben, sich zu sanieren, werde ich vorschlagen, die Insolvenzantragspflicht für diese Unternehmen weiterhin bis Ende März auszusetzen“, erklärte Justizministerin Christine Lambrecht. Gegenüber der bisherigen Regelung ist dies eine Änderung, da es für den Insolvenzgrund „Zahlungsunfähigkeit“ nunmehr keine Aussetzung mehr gibt.

Ohne Insolvenzantragspflicht steigen Forderungen

Die ursprüngliche Aussetzung der Insolvenzantragspflicht gilt bis zum 30. September 2020. Die Zahl der Insolvenzen ist aus diesem Grund auch weiter rückläufig – trotz der Krise durch die Corona-Pandemie. Nach Angaben des statistischen Bundesamtes sank die Zahl der Insolvenzen im Mai um fast zehn Prozent. Allerdings spiegelt sich die wirtschaftliche Not vieler Unternehmen nicht in den Insolvenzfällen wider. Denn bei bei den voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger gab es einen deutlichen Anstieg. Sie haben von 2,5 Mrd. Euro auf 3,1 Mrd. Euro zugenommen.

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Als Redakteur der Unternehmeredition berichtet Alexander Görbing regelmäßig über Unternehmen und das Wirtschaftsgeschehen. Zu seinen Schwerpunkten gehören dabei Restrukturierungen, M&A-Prozesse, Finanzierungen sowie Tech-Startups.

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