Studie zu zwei Jahren ESUG

Der wichtigste Erfolgsfaktor beim Antrag und für die Eröffnung in Eigenverwaltung bleibt auch im zweiten Jahr der Studie die umfangreiche Einbindung der Stakeholder. Insbesondere aufgrund der steigenden Komplexität der ESUG-Verfahren ist der Abstimmungsbedarf mit den verschiedenen Interessengruppen deutlich gestiegen. Vor allem die Abstimmung mit nicht im Gläubigerausschuss vertretenen Gläubigern hat dabei an Bedeutung gewonnen.

Gläubiger sehen die ESUG Reformen kritischer

Dabei werden jedoch die Reformen insbesondere durch die Gruppe der Gläubiger kritischer gesehen. So stieg der Anteil der Ablehnung durch die Gläubiger im Vergleich zu der durch die Insolvenzrichter um 11 Prozentpunkte an. Insgesamt werden Anträge auf Eigenverwaltung weniger stattgegeben als noch 2012. Der Anteil sank von 68% auf 55%.

Gleichzeitig steigen die Anforderungen an die Sachverwalter und das eigenverwaltende Management. Dabei stellen die Unabhängigkeit vom Management und umfangreiche Erfahrung die wichtigsten Anforderungen dar. Im Vergleich zu den Erkenntnissen 2012 wird dabei die Rolle eines Chief Restructuring Officer (CRO) wichtiger gesehen. Sie kann gezielt zur Gewährleistung der Unabhängigkeit vom Management dienen.

UE 3-14 Grafik Roland Berger

Standardisierung und Vereinfachung

Der Gesetzgeber ist jedoch weiterhin gefragt. Insbesondere wird die mangelnde Standardisierung der für die Einleitung des Schutzschirmverfahrens benötigten Bescheinigung gemäß § 270b Abs. 1 Satz 3 InsO bemängelt. Umstritten bleibt diesbezüglich die Maßgeblichkeit des IDW ES 9, dessen Bedeutung 2013 sogar leicht zurückging. Der Gesetzgeber ist hier aufgefordert, für Klarheit und Verfahrenssicherheit zu sorgen.

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