Stellenabbau per Voluntary Leave

Steht Personalabbau in größerem Umfang an, gehen Arbeitgeber immer seltener den „klassischen Weg“ der betriebsbedingten Kündigungen: Sie nutzen vermehrt Freiwilligenprogramme (Voluntary Leaver Programs). Diese Programme ermöglichen einen schnellen und einvernehmlichen Stellenlabbau durch Aufhebungsvereinbarungen und einer attraktiven Abfindung.

Betriebsrat und Kündigung

Bei der Vereinbarung von Aufhebungsverträgen im Rahmen eines Freiwilligenprogramms hat der Betriebsrat grundsätzlich keine Mitbestimmungsrechte. Betrifft der Stellenabbau jedoch erhebliche Teile der Belegschaft und führt er damit zu einer Betriebsänderung in Form einer Einschränkung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen, sind die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats durch Verhandlung eines Interessenausgleichs und Sozialplans nach § 111 ff. BetrVG zu beachten. Zudem hat der Arbeitgeber auch im Rahmen eines Freiwilligenprogramms eine Massenentlassungsanzeige abzugeben, wenn die Anzahl der durch Aufhebungsverträge ausscheidenden Mitarbeiter die hierfür relevante Grenze überschreitet.

Attraktive Abfindung

Der Erfolg eines Freiwilligenprogramms hängt maßgeblich davon ab, dass der Betriebsrat das Programm aktiv fördert. Hierfür sind Verhandlungsklima und die finanzielle Ausgestaltung des Programms entscheidend. Neben der eigentlichen Abfindung können z.B. Ausgleichszahlungen für Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld oder für Einbußen bei der betrieblichen Altersversorgung Anreizwirkung haben. Daneben werden häufig Leistungen wie Outplacement-Beratungen und Qualifizierungen angeboten.

Fazit

Freiwilligenprogramme sind ein bewährtes Mittel für einvernehmliche Kündigungen. Sie erreichen einen schnellen und inhaltlich gesteuerten Stellenabbau. Grundvoraussetzungen für den Erfolg sind eine sorgfältige strategische Vorbereitung und Konzeption des Programms. Bei der Umsetzung ist entscheidend, das Freiwilligenprogramm gegenüber Personal und Betriebsrat kommunikativ gut zu begleiten und die Vorteile gegenüber einem einseitigen Stellenabbau hervorzuheben.


Zur Person

Frank-Karl Heuchemer/White & Case LLPFrank-Karl Heuchemer ist Partner und Leiter der deutschlandweiten Praxisgruppe Arbeitsrecht der Kanzlei White & Case. Er ist spezialisiert auf die Beratung nationaler und internationaler Arbeitgeber in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. www.whitecase.com

Autorenprofil

Frank-Karl Heuchemer ist Partner und Leiter der deutschlandweiten Praxisgruppe Arbeitsrecht der Kanzlei White & Case. Er ist spezialisiert auf die Beratung nationaler und internationaler Arbeitgeber in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

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