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Was ist die Erbschaftsteuer-Reform wert?

Das aktuelle Gesetz zur Erbschaftssteuer ist verfassungswidrig. Nun konnten sich die Bundestagsparteien auf eine Reform einigen, die in den nächsten Wochen im Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden soll. Die Unternehmeredition fasst die wichtigsten Ergebnisse zusammen. In einem Exklusiv-Interview schätzt der Steuerexperte Dr. Bertram Layer, der auf die Beratung von Familienunternehmen spezialisiert ist, die Güte der Reform ein.

Am vergangenen Donnerstag haben sich die Parteien im Vermittlungsausschuss sprichwörtlich in letzter Minute auf einen Kompromiss bei der Reform der Erbschaftssteuer einigen können. Das Ergebnis wurde nicht nur von der Öffentlichkeit mit Spannung erwartet. Auch die Experten waren einigermaßen angespannt, ob sich die beiden Lager – steuerliche Gleichbehandlung versus geregelte Nachfolge in Unternehmen – zu einem gemeinsamen Entwurf würden durchringen können. Schlussendlich wurde das aktuelle Gesetz an einigen Stellen verändert, ohne die Verschonung bei der Übertragung eines Unternehmens grundsätzlich aufzuheben. Unternehmer, die ihren Betrieb an die nächste Generation übertragen, können auch künftig von steuerlichen Ausnahmen Gebrauch machen, um damit die Geschäfte für den Nachfolger auf ein solides Fundament zu stellen.


“Die künftige Erbschaftsteuer ist eine Kröte, die wir schlucken müssen.”

VDMA-Hauptgeschäftsführer Thilo Brodtmann


Nun muss der Vorschlag noch gesetzlich verabschiedet werden. Der Bundestag wird voraussichtlich an diesem Donnerstag zustimmen, der Bundesrat in seiner nächsten Sitzung  am 14. Oktober. Danach kann die Reform verabschiedet weren. Offiziell läuft indes die Frist, die das Bundesverfassungsgericht für eine Reform gesetzt hatte, in dieser Woche ab.

Eines ist schon jetzt klar: Auch die neue Reform wird kontrovers bewertet. Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau spricht von einer “Kröte, die wir schlucken müssen”. Dagegen bemängelt Professor Holger Kahle von der Universität Hohenheim “Fehlanreize”, die  durch die komplexen Verschonungsregeln wieder entstehen würden. Kahle plädiert vielmehr für eine Pauschalsteuer. Der Verband wie der Wissenschaftler gehen davon aus, dass die Reform den Vorgaben des Verfassungsgerichts nicht standhalten und eine Reform der Refom nötig sein wird – inklusive fehlender Rechts- und damit Planungssicherheit für Familienunternehmer.  Der Steuerexperte Dr. Bertram Layer bewertet den Entwurf hingegen positiver.

Die wesentlichen Inhalte der Reform:

  1. Die Bewertung des Unternehmens auf der Grundlage des Betriebsergebnisses wird künftig geringer angesetzt als bislang. Der so genannte Kapitalisierungsfaktor beträgt nun nicht mehr 18, sondern 13,75. Gerade für kleine und mittlere Betriebe bedeutet dies eine geringere Erbschaftssteuer.
  2. Kleinstbetriebe mit bis zu fünf Mitarbeitern bleiben wie bisher von der Steuer komplett verschont, ohne einen Nachweis über den Erhalt von Arbeitsplätzen erbringen zu müssen.
  3. Betriebe mit einem Unternehmenswert bis 26 Mio. Euro werden verschont, größere Unternehmen werden nach ihrer Bedürftigkeit geprüft und gegebenenfalls bei der Nachfolge gestaffelt besteuert.
  4. Sollten Unternehmer die Steuer aus ihrem Privatvermögen begleichen, dann kann diese für sieben Jahre gestundet werden. Ab dem zweiten Jahr greift eine Verzinsung und die Tilgung beginnt.
  5. Vermögenswerte wie Cash-Gesellschaften, Yachten oder Gemäldesammlungen werden künftig von der Erbmasse ausgenommen. Laut Steuerberater Dr. Bertram Layer ist das Thema unter Unternehmern weniger kontrovers diskutiert, weil es die meisten schlichtweg nicht betrifft. Anfang September hatte eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung DIW für neuen Zündstoff in der Diskussion gesorgt.

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Das aktuelle Gesetz zur Erbschaftssteuer ist verfassungswidrig. Nun konnten sich die Bundestagsparteien auf eine Reform einigen, die in den nächsten Wochen im Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden soll. Die Unternehmeredition fasst die wichtigsten Ergebnisse zusammen. In einem Exklusiv-Interview schätzt der Steuerexperte Dr. Bertram Layer, der auf die Beratung von Familienunternehmen spezialisiert ist, die Güte der Reform ein.

„Die Kritik an einem zu geringen Aufkommen kann ich nicht verstehen“

Interview mit Dr. Bertram Layer, Steuerberater und Partner bei der Kanzlei Hennerkes,  Kirchdörfer & Lorz

 

Unternehmeredition: Herr Dr. Layer,  wie zufrieden sind Sie mit dem Ergebnis der zähen Verhandlungen?

Dr. Layer: Bei dieser Frage muss man den gesamten Prozess beurteilen, angefangen vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts und den ersten Reformentwurf des Finanzministeriums. Vor diesem Hintergrund bin ich zufrieden, dass sich die Parteien einigen konnten. Das wichtigste dabei ist die Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmen. Daneben ist entscheidend, dass wir mit dem neuen Gesetz auf die alten, uns bekannten Verschonungsregeln aufbauen können. Die Unternehmen können somit die Nachfolge im Regelfall mit vertretbaren Belastungen regeln.

Der Grund für die Entscheidung des Verfassungsgerichts war die steuerliche Ungleichbehandlung bei Erbschaften zugunsten von Unternehmen. Der Staat hat im vergangenen Jahr rund sechs Mrd. Euro aus der Erbschaftssteuer eingenommen. Ist das zu wenig?

Nicht wirklich, denn das Aufkommen ist jüngst erst wieder deutlich gestiegen und sechs Milliarden Euro sind relativ viel. Bei der Erbschaftssteuer handelt es sich um eine Substanzsteuer, die Betriebe belastet. Wer die Situation der Unternehmer kennt, der weiß, wie schwierig es ist, die Finanzmittel zu generieren. Von daher kann ich die Kritik an einem zu geringen Aufkommen nicht verstehen.

Denken Sie, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit dem neuen Gesetz zufrieden geben wird?

Ich bin kein Verfassungsrechtler. Aber wenn ich mir das damalige Urteil anschaue, dann hat der Gesetzgeber die Vorgaben des Verfassungsgerichts berücksichtigt. Das betrifft vor allem die Besteuerung des Verwaltungsvermögens der Betriebe und die Einführung der Bedürfnisprüfung, bei der nun auch das mitübertragende und bereits vorhandene Privatvermögen berücksichtigt wird. Letzteres halte ich für ein Problem, das möglicherweise auch einer erneuten verfassungsrechtlichen Überprüfung unterliegen wird. In der Praxis könnte das Gesetz gerade an dieser Stelle für das eine oder andere Unternehmen zu einem Problem werden.

Zur Person

Dr. Bertram Layer ist Partner für die Steuergestaltungsberatung bei der Kanzlei Hennerkes, Kirchdörfer & Lorz, bei der er seit 2007 beschäftigt ist. Vorher hat er bei der Beratungsgesellschaft Rödl & Partner gearbeitet. Seine Schwerpunkte sind die  Unternehmens- und Vermögensnachfolge sowie der Kauf und Verkauf von Unternehmen. Herr Dr. Layer ist außerdem Wirtschaftsprüfer und gelernter Diplom-Kaufmann.

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