Was ist die Erbschaftsteuer-Reform wert?

Das aktuelle Gesetz zur Erbschaftssteuer ist verfassungswidrig. Nun konnten sich die Bundestagsparteien auf eine Reform einigen, die in den nächsten Wochen im Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden soll. Die Unternehmeredition fasst die wichtigsten Ergebnisse zusammen. In einem Exklusiv-Interview schätzt der Steuerexperte Dr. Bertram Layer, der auf die Beratung von Familienunternehmen spezialisiert ist, die Güte der Reform ein.

„Die Kritik an einem zu geringen Aufkommen kann ich nicht verstehen“

Interview mit Dr. Bertram Layer, Steuerberater und Partner bei der Kanzlei Hennerkes,  Kirchdörfer & Lorz

 

Dr. Bertram Layer. (© Kanzlei Hennerkes, Kirchdörfer & Lorz)

Unternehmeredition: Herr Dr. Layer,  wie zufrieden sind Sie mit dem Ergebnis der zähen Verhandlungen?

Dr. Layer: Bei dieser Frage muss man den gesamten Prozess beurteilen, angefangen vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts und den ersten Reformentwurf des Finanzministeriums. Vor diesem Hintergrund bin ich zufrieden, dass sich die Parteien einigen konnten. Das wichtigste dabei ist die Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmen. Daneben ist entscheidend, dass wir mit dem neuen Gesetz auf die alten, uns bekannten Verschonungsregeln aufbauen können. Die Unternehmen können somit die Nachfolge im Regelfall mit vertretbaren Belastungen regeln.

Der Grund für die Entscheidung des Verfassungsgerichts war die steuerliche Ungleichbehandlung bei Erbschaften zugunsten von Unternehmen. Der Staat hat im vergangenen Jahr rund sechs Mrd. Euro aus der Erbschaftssteuer eingenommen. Ist das zu wenig?

Nicht wirklich, denn das Aufkommen ist jüngst erst wieder deutlich gestiegen und sechs Milliarden Euro sind relativ viel. Bei der Erbschaftssteuer handelt es sich um eine Substanzsteuer, die Betriebe belastet. Wer die Situation der Unternehmer kennt, der weiß, wie schwierig es ist, die Finanzmittel zu generieren. Von daher kann ich die Kritik an einem zu geringen Aufkommen nicht verstehen.

Denken Sie, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit dem neuen Gesetz zufrieden geben wird?

Ich bin kein Verfassungsrechtler. Aber wenn ich mir das damalige Urteil anschaue, dann hat der Gesetzgeber die Vorgaben des Verfassungsgerichts berücksichtigt. Das betrifft vor allem die Besteuerung des Verwaltungsvermögens der Betriebe und die Einführung der Bedürfnisprüfung, bei der nun auch das mitübertragende und bereits vorhandene Privatvermögen berücksichtigt wird. Letzteres halte ich für ein Problem, das möglicherweise auch einer erneuten verfassungsrechtlichen Überprüfung unterliegen wird. In der Praxis könnte das Gesetz gerade an dieser Stelle für das eine oder andere Unternehmen zu einem Problem werden.

Zur Person

Dr. Bertram Layer ist Partner für die Steuergestaltungsberatung bei der Kanzlei Hennerkes, Kirchdörfer & Lorz, bei der er seit 2007 beschäftigt ist. Vorher hat er bei der Beratungsgesellschaft Rödl & Partner gearbeitet. Seine Schwerpunkte sind die  Unternehmens- und Vermögensnachfolge sowie der Kauf und Verkauf von Unternehmen. Herr Dr. Layer ist außerdem Wirtschaftsprüfer und gelernter Diplom-Kaufmann.

Autorenprofil

Als Redakteur bei der Unternehmeredition leitet Volker Haaß die Online-Aktivitäten sowie die Sonderpublikationen der Plattform. Dazu gehört unter anderem die FuS – Zeitschrift für Familienunternehmen und Strategie.

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