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Mitarbeiterkapitalbeteiligung: Verdopplung des Freibetrags

Positive Neuigkeiten für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung und damit auch für die Aktienkultur hierzulande: Im Zuge der Verhandlungen um die Grundrente hat sich die Koalition auf eine Erhöhung des steuerlichen Freibetrags für Arbeitnehmerbeteiligungen am Betriebskapital verständigt.

In dem Koalitionsbeschluss der Bundesregierung vom 10. November 2019 heißt es: „Mitarbeiterkapitalbeteiligungen tragen zur Vermögensbildung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei. Um ihre Attraktivität zu erhöhen, wird der steuerfreie Höchstbetrag von derzeit 360 EUR auf 720 EUR angehoben“. Damit greift die Koalition eine langjährige Forderung des Bundesverbands Mitarbeiterbeteiligung auf.

Mit der Erhöhung des Freibetrages wird ein deutlicher Effekt für den Vermögensaufbau von Arbeitnehmern, die schon jetzt entsprechende Beteiligungsangebote ihres Unternehmens nutzen, erwartet.

Inwieweit mehr Unternehmen zukünftig Beteiligungsprogramme für ihre Mitarbeiter anbieten werden, bleibt jedoch abzuwarten, da der Freibetrag im europäischen Vergleich weiterhin gering ausfällt.

Die europäische Erfahrung zeigt hier einen deutlichen Zusammenhang zwischen Förderhöhe und Verbreitungsgrad der Mitarbeiterkapitalbeteiligung. Der Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung plädiert daher nicht nur für einen weiteren stufenweisen Ausbau der steuerlichen Förderung, sondern auch für bessere Detailregelungen und eine höhere Rechtsicherheit.

Mehr zu dem Thema können Sie in unserer aktuellen Spezialausgabe “Mitarbeiterbeteiligung 2019” nachlesen.

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