Goldene Regeln für die Nachfolge

Jedem Unternehmer ist zu empfehlen, seine Nachfolgeregelung aus den eigenen Ziel- und Wertvorstellungen heraus zu entwickeln und nicht zu versuchen, andere Konzepte zu kopieren. Ein Pauschalrezept gibt es nicht. 

  1. Planung umfasst Gesellschafter- und Leitungsebene

Spricht man von Unternehmensnachfolge, so umfasst diese zwei völlig unterschiedliche Fragestellungen, die beide gelöst werden müssen, aber nicht in einen Topf geworfen werden dürfen: Einmal geht es um die Nachfolge der Gesellschaftsanteile, also um die Vermögensnachfolge. Zum anderen geht es um die Nachfolge auf der Geschäftsführungsebene, also die Unternehmer- und Führungsnachfolge. Es empfiehlt sich dringend, beide Ebenen gezielt zu trennen, auch wenn die überwältigende Mehrheit der Unternehmer noch immer einem aus der Familie stammenden Nachfolger in der operativen Geschäftsführung den Vorzug vor einem Fremden gibt.

  1. Machtübergang muss konsequent sein

Für den zeitlichen Ablauf der Unternehmensübergabe gibt es zwei Varianten, die gleichberechtigt nebeneinanderstehen und deren Einsatz von der individuellen Situation des Unternehmens und der Unternehmerfamilie abhängt. Die erste geht von einer punktgenauen Übergabe aus, einem Zeitpunkt, an dem der Junior die Geschäftsführung übernimmt und der Senior sich vollständig aus der Unternehmensleitung zurückzieht. Die zweite sieht eine schrittweise Übergabe über einen Zeitraum von nicht selten mehreren Jahren vor. In beiden Varianten müssen aber die Spielregeln der Machtübergabe sauber niedergeschrieben werden.

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