Erfolg für den VfR Aalen und das ESUG

Während der laufenden Rückrunde hat sich der VfR Aalen 1921 e.V., ein Profi-Fußballverein der 3. Liga, innerhalb von drei Monaten erfolgreich durch einen Insolvenzplan saniert. Das ESUG hat damit fünf Jahre nach seinem Inkrafttreten nun auch im Profifußball den Praxistest bestanden.

Gegenwind aus München: Besteuerung von Sanierungsgewinnen

Doch die Plansanierung ist zuletzt nicht nur einfacher geworden. Erschwert werden die Verfahren aktuell durch den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom November 2016, wonach der sogenannte Sanierungserlass des Bundesfinanzministeriums mangels gesetzlicher Grundlage nicht mehr angewendet werden darf. Bislang haben die Finanzbehörden und Kommunen üblicherweise den Erlass von Steuern auf Sanierungsgewinne zugesagt, die infolge der in Insolvenzplänen vorgesehenen Forderungsverzichte der Gläubiger entstehen. Mit dem Beschluss des Bundesfinanzhofs hat sich diese sanierungsfreundliche Praxis leider deutlich reduziert. Der Gesetzgeber hat zwar mittlerweile reagiert und ein „Reparaturgesetz“ erlassen, das den Erlass von Steuern im Rahmen von Sanierungen ermöglichen soll. Unklar ist aber noch, wann dieses Gesetz in Kraft treten wird. Dies wird erst – und nur dann – geschehen, wenn nach Prüfung der Europäischen Kommission in dem Gesetz keine unerlaubte Beihilfe zu sehen ist.

Erlass und Stundung von Steuern aus persönlichen Billigkeitsgründen

Trotz der Unsicherheiten in Bezug auf die Möglichkeit eines Sanierungserlasses ist es im Fall des VfR Aalen gelungen, die für die Sanierung des Vereins notwendigen steuerlichen Billigkeitsmaßnahmen zu erlangen. Unabhängig von dem Inkrafttreten des „Reparaturgesetzes“ sind nämlich Billigkeitsmaßnahmen der Finanzämter und Kommunen nach den allgemeinen Vorschriften nach wie vor möglich, insbesondere in Form des Erlasses aus „persönlichen Billigkeitsgründen“. Ein solcher Erlass kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Erhebung der Steuer auf Sanierungsgewinne die Existenz des betroffenen Unternehmens gefährdet. Hierzu ist die finanzielle Situation (Bilanz, Gewinn-und-Verlust-Rechnung) des betroffenen Unternehmens zu analysieren. Sowohl das Finanzamt Aalen als auch die Stadt Aalen konnten im Vorfeld der Beschlussfassung über den Insolvenzplan überzeugt werden, die notwendigen verbindlichen Auskünfte über die Vornahme der Billigkeitsmaßnahmen (Stundung bzw. Erlass von Steuern aufgrund des Insolvenzplans) zu erteilen.

Fazit: Teamgeist führt zum Erfolg, im Fußball und in der Sanierung

Im Ergebnis ist festzuhalten: Die schnelle und effektive Sanierung des VfR Aalen wurde dank des guten Zusammenspiels von Mannschaft, Trainerstab, Präsidium, Vereinsmitgliedern und Gläubigern in Zusammenarbeit mit einem das ESUG professionell anwendenden Insolvenzgericht ermöglicht. So konnte der VfR Aalen mit einem moderaten Etat und einer kleinen, eingeschworenen und daher starken Mannschaft gleichzeitig eine Insolvenz bewältigen und sportlich die Klasse halten. Entscheidend für den Erfolg dieser geschlossenen Mannschaftsleistung war die sorgfältige Vorbereitung und rechtzeitige Abstimmung des Insolvenzplans mit allen Gläubigern und Stakeholdern.


Zu den Personen

Prof. Dr. Georg StreitProf. Dr. Georg Streit ist Equity Partner, Rechtsanwalt und Leiter der Praxisgruppe Restrukturierung bei Heuking Kühn Lüer Wojtek.

 

 

 

 

 

 

St Stephan DEgenDr. Stephan Degen, Maître en Droit, ist Equity Partner, Rechtsanwalt und Steuerberater bei Heuking Kühn Lüer Wojtek.

Beide sind umfassend beratend in Bezug auf alle rechtlichen und steuerlichen Aspekte tätig, die durch den Themenkreis Krise/Sanierung/Insolvenz angesprochen sind.

www.heuking.de

 

 

Autorenprofil

Prof. Dr. Georg Streit ist Equity Partner, Rechtsanwalt und Leiter der Praxisgruppe Restrukturierung bei Heuking Kühn Lüer Wojtek.

Dr. Stephan Degen, Maître en Droit, ist Equity Partner, Rechtsanwalt und Steuerberater bei Heuking Kühn Lüer Wojtek.

Beide sind umfassend beratend in Bezug auf alle rechtlichen und steuerlichen Aspekte tätig, die durch den Themenkreis Krise/Sanierung/Insolvenz angesprochen sind.

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