Erbschaftsteuer: Jetzt noch ausnutzen

Im ersten Halbjahr 2016 werden aller Voraussicht nach die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Begünstigungsvorschriften für Unternehmensnachfolgen geändert. Wer schnell handelt, kann sich noch die günstigen Konditionen der aktuellen Rechtslage sichern.

Geplante Neuregelung für Betriebsvermögen

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung stößt in der politischen Landschaft in Berlin auf hohen Widerstand. Insbesondere die Bundesländer pochen auf Änderungen, weshalb auch der ursprüngliche Zeitplan, der eine Verabschiedung des Gesetzes Ende 2015 vorsah, nicht eingehalten werden konnte.

Grundsätzlich bleibt es bei der bisherigen 85-prozentigen oder auf Antrag vollständigen Steuerbefreiung, wenn – wie bisher – die Haltefristen von fünf bzw. sieben Jahren eingehalten und Arbeitsplätze nicht abgebaut werden. Dies gilt jedoch nur für Erwerbe von bis zu 26 Mio. Euro (bzw. für Familienunternehmen unter sehr strengen Voraussetzungen von bis zu 52 Mio. Euro). Für die Ermittlung des Schwellenwerts sind Erwerbe innerhalb von zehn Jahren zusammenzurechnen.

Einschränkungen beim begünstigten Vermögen

Grundlegende Neuerung ist, dass die Befreiungen nicht mehr für das gesamte Betriebsvermögen, sondern – im Wesentlichen – nur noch für das produktive Vermögen gewährt werden. Begünstigt ist danach das Vermögen, das seinem Hauptzweck nach überwiegend einer originär land- und forstwirtschaftlichen, gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit dient. Das übrige Vermögen wird sofort und ohne Begünstigung besteuert. Die Bundesländer sind mit dieser Forderung der Bundesregierung allerdings nicht einverstanden. Sie fordern, dass das nicht produktive Vermögen wie bisher nach den Kriterien des Verwaltungsvermögens bestimmt wird.

Außerdem sollen nicht gewerblich tätige Personengesellschaften künftig nicht mehr begünstigt sein. Reine Holdinggesellschaften sollen nur noch insoweit begünstigt sein, als ihr Vermögen aus begünstigten Beteiligungen besteht.

Arbeitsplatzerhalt auch bei kleinen Unternehmen

Die Beschäftigtengrenze soll deutlich gesenkt werden, sodass Betriebe mit mehr als drei Beschäftigten künftig ebenfalls Arbeitsplätze erhalten müssen.

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