Erbschaftsteuer: Jetzt noch ausnutzen

Im ersten Halbjahr 2016 werden aller Voraussicht nach die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Begünstigungsvorschriften für Unternehmensnachfolgen geändert. Wer schnell handelt, kann sich noch die günstigen Konditionen der aktuellen Rechtslage sichern.

Steuerbefreiung für Großerwerbe

Übersteigt der Erwerb den Schwellenwert von 26 Mio. Euro (bzw. von 52 Mio. Euro bei Familienunternehmen) und liegt somit ein Großerwerb vor, ist die Steuerbefreiung von 85 Prozent bzw. 100 Prozent nur noch vorgesehen, wenn der Erwerber den Bedarf für die Verschonung nachweist. Es wird geprüft, inwieweit die Hälfte des bereits vorhandenen oder mitübertragenen nicht begünstigten Vermögens des Unternehmensnachfolgers einschließlich seines Privatvermögens ausreicht, um die Erbschaft- oder Schenkungsteuer auf die Übertragung des Unternehmens zu bezahlen. Soweit dieses nicht ausreicht, wird die Steuer in entsprechendem Umfang erlassen, vorausgesetzt, der Erwerber hält die Lohnsummen- und Behaltensregelungen ein.

Alternativ kann der Steuerpflichtige einen Abschlag auf den Unternehmenswert beantragen, der sich nach der Höhe des übergegangenen Unternehmensvermögens richtet, maximal jedoch 20 Prozent im Falle der Regelverschonung bzw. 35 Prozent im Falle der Optionsverschonung beträgt. Gerade für große Vermögen wird die Steuerbefreiung künftig also erheblich geringer ausfallen.

Fazit

Durch die Neuregelung drohen zahlreiche Verschärfungen, und in vielen Fällen wird die Steuerbelastung steigen. Dringender Handlungsbedarf besteht bei der Übertragung von Unternehmen mit einem hohen Anteil an Verwaltungsvermögen, da künftig nicht produktives Vermögen von der Begünstigung ausgenommen wird. Zudem müssen sich Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten, die derzeit keinen Arbeitsplatzerhalt garantieren müssen, auf Verschärfungen einstellen. Insbesondere bei sehr großen Erwerben wird die Steuerbelastung durch die geplante Bedarfsprüfung bzw. durch die geringere Steuerbefreiung erheblich ausgeweitet.


Zur Person

Heike Schwind (© Ebner Stolz Mönning Bachem Partnerschaft mbH)
(© Ebner Stolz Mönning Bachem Partnerschaft mbH)

Heike Schwind, Rechtsanwältin und Steuerberaterin, ist Partnerin bei Ebner Stolz in Stuttgart und verantwortet dort den Bereich der Nachfolgeberatung/Private Clients. www.ebnerstolz.de

Autorenprofil

Heike Schwind, Rechtsanwältin und Steuerberaterin, ist Partnerin bei Ebner Stolz in Stuttgart und verantwortet dort den Bereich der Nachfolgeberatung/Private Clients.

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