Ebner Stolz: „Es wird Zeit für Normalität“

Überbrückungshilfe
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Vor der Bundestagswahl haben Bund und Länder dafür gesorgt, dass die Auswirkungen der Coronapandemie für die deutsche Wirtschaft möglichst gering ausfallen. So wurde kürzliche die Regelung zum erleichterten Zugang zur Kurzarbeit bis zum Jahresende verlängert. Auch die Überbrückungshilfe III-plus fließt weiter bis zum Jahresende. Es stellt sich die Frage, wie lange die Unterstützungsmaßnahmen weiter gehen sollen.

Nach der Bundestagswahl und der Bildung einer neuen Regierung dürfte ein ehrlicher Kassensturz erfolgen, was die bisherigen Rettungsmaßnahmen gekostet haben und auch noch kosten werden. 121 Mrd. EUR wurden nach Aussage des Bundesfinanzministeriums bisher ausgegeben – und dabei  sind die Kosten des Kurzarbeitergeldes nicht eingerechnet. Und dies sind nur die Ausgaben innerhalb Deutschlands − hinzu kommen noch die geplanten Förderprogramme der Europäischen Union.

Härtefallfonds als „Ladenhüter“

Als eine Art „Ladenhüter“ haben sich die Härtefallfonds der Bundesländer erwiesen, die im Frühsommer des vergangenen Jahres aufgelegt wurden. Der Abruf dieser Mittel war bislang eher spärlich. Das erklärt auf Anfrage auch ein Sprecher des bayerischen Wirtschaftsministeriums: „Der BayernFonds greift im Einzelfall dann, wenn anderweitige Finanzierungsmöglichkeiten nicht ausreichend oder rechtzeitig zur Verfügung stehen. Er ist an Auflagen und Bedingungen gekoppelt, die dem damit verbundenen staatlichen Eingriff in den Wettbewerb begegnen sollen. Im Sinne der Unternehmen konnten in Vorgesprächen zur Antragstellung oft passendere Finanzierungshilfen gefunden werden. Das geringe Antragsaufkommen im BayernFonds zeigt auch, dass die Corona-Sonderprogramme für Fremdkapital der KfW und LfA Förderbank Bayern, die Eigenkapitalprogramme im Rahmen der Säule I und II des Maßnahmenpakets für Start-ups und kleine Mittelständler und nicht zuletzt die Zuschussprogramme von Bund und Land (z. B. Überbrückungshilfe III) bereits für viele Unternehmen aus dem Mittelstand hilfreich sind.“

Fördervolumen des Härtefallfonds zu gering

Für Patrick Huhn, Partner bei der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Ebner Stolz ist der spärliche Abruf der Mittel nicht weiter verwunderlich. Mit der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus gäbe es seit dem Frühsommer 2021 sehr umfangreiche Hilfsprogramme auf Bundesebene mit Fördergeldern von bis zu 10 Mio. EUR monatlich. Da kämen die verschiedenen Härtefallfonds oftmals nicht mit, denn hier sei die Förderung auf deutlich niedrigere Werte beschränkt. Die Förderprogramme der Länder seien für die meisten Unternehmen nur dann interessant, sofern die Voraussetzungen der Bundesprogramme nicht erfüllt seien, meint Patrick Huhn zu den Härtefallfonds. Besonders schwierig findet er, dass es keine konkreten Förderrichtlinien gibt. Stattdessen muss eine individuelle Begründung erfolgen, um die Hilfsbedürftigkeit zu erklären. Danach erfolge die Freigabe der Fördermittel in einer „Ermessensentscheidung“. Da könne es schnell passieren, dass Aufwand und Nutzen in keinem Verhältnis zueinander stünden. Für die meisten Unternehmen seien die Förderprogramme der Länder daher kaum relevant.

Kurzarbeit war wichtigstes Instrument

14 Monate nach dem Ausbruch der Pandemie und vielen Mandantengesprächen hat Patrick Huhn den Eindruck gewonnen, dass es vielen Unternehmen gar nicht so schlecht geht – trotz der weltweiten Krise. Das gelte allerdings nicht für die weiter von Beschränkungen betroffenen Branchen wie Gastronomie, Tourismus und Events. In vielen anderen Bereichen seien die Firmen aber operativ besser durch die schwierigen Monate gekommen als erwartet. Natürlich seien die Firmeninhaber und Geschäftsführer nach dem ersten Lockdown sehr beunruhigt gewesen – aber inzwischen hätten sich die Gemüter weitgehend beruhigt. Eine große finanzielle Hilfe zur Überbrückung sei dabei vor allem der erleichterte Zugang zur Kurzarbeit gewesen.

“Anfangs hat es schon geruckelt”

In den ersten Wochen nach dem Lockdown im Frühjahr 2020 sei es schon sehr hektisch gewesen. Patrick Huhn erinnert sich, dass es bei der Einführung der verschiedenen Hilfspakete „anfangs schon geruckelt hat“. Diese Abstimmungsprobleme seien im Verlauf der Krise aber immer weniger geworden und die Kooperation mit den Behörden lief immer besser: „Es gab schon einen Lernprozess auf beiden Seiten. Und hier war der Kontakt zu den jeweiligen bewilligenden Behörden der optimale Weg“, so Huhn weiter. Da bei vielen Corona-Hilfsprogrammen Neuland beschritten wurde, mussten auch intern bei Ebner Stolz viele Experten Chancen und Risiken prüfen. Es wurde eine Task-Force gebildet, die unter anderem wöchentlich eine Sprachregelung zu den aktuellen Themen erarbeitete und diese dann an die Mandanten weitergab. Es fehlten anfangs die sonst so hilfreichen Gesetzeskommentare oder eigene Erfahrungen und Fallstudien. Aus diesem Grund habe es zudem auch einen intensiven Austausch mit anderen Kanzleien gegeben, um jeweils Erfahrungen auszutauschen.

Die unsichere Rechtssituation und die teilweise nicht eindeutigen Ausführungsbestimmungen haben auch Patrick Huhn und seinem Team zu schaffen gemacht. Immerhin ist er als Berater auch in der Haftung, wenn es um Fragen des europäischen Beihilferechts geht. Wenn zu viel Geld beantragt wurde und dann auch geflossen ist, drohen unter Umständen Rückforderungen. Es sei für ihn aber auch immer wichtig gewesen, dass man auch selbst hinter den beantragten Mitteln steht und hier nach bestem Wissen und Gewissen bei der Beratung der Mandanten vorgeht.

Überbrückungshilfe war der Durchbruch

Die ersten Hilfsprogramme der Bundesregierung und der Länder ernteten viel Kritik dafür, dass große Unternehmen und Filialunternehmen keine ausreichende Unterstützung bekommen. Mit den verschiedenen Versionen der Überbrückungshilfe hat sich das nach Ansicht von Huhn nun entscheidend geändert. Inzwischen können im Rahmen der Überbrückungshilfe III und Überbrückungshilfe III-plus bis zu 52 Millionen Euro insgesamt und bis zu 10 Millionen Euro monatlich beantragt werden. Das hilft auch einem großen Filialisten, wenn er gleichzeitig die Möglichkeiten der Kurzarbeit nutzen kann. „Es hat sich vieles aufgehellt“, sagt Huhn zu den verbesserten Hilfsprogrammen. Für die Mandanten sei es trotzdem ein recht aufwändiger Prozess gewesen, da die ständigen Fortschreibungen der Hilfsprogramme dazu führten, dass immer wieder Ergänzungs- und Änderungsanträge gestellt werden mussten. „Und wir haben alle diese Themen praktisch on top zu unserem normalen Geschäft erledigt“, so Huhn weiter.

Es braucht wieder Normalität

Nach mehr als anderthalb Jahren Ausnahmezustand mit Lockdowns, Hilfsprogrammen, Kurzarbeit und Aussetzung der Insolvenzantragspflicht hat Huhn einen Wunsch: „Es wird wieder Zeit für Normalität“. Die kommenden Wochen werden zeigen, wie es mit den Corona-Programmen weiter gehen wird.

Autorenprofil

Als Redakteur der Unternehmeredition berichtet Alexander Görbing regelmäßig über Unternehmen und das Wirtschaftsgeschehen. Zu seinen Schwerpunkten gehören dabei Restrukturierungen, M&A-Prozesse, Finanzierungen sowie Tech-Startups.

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