„Steuern & Recht“ 2016

Kenntnis und Absicherung in den Bereichen Steuern und Recht sind für Unternehmen unerlässlich. Deshalb widmet sich die Unternehmeredition diesem Thema schon seit Jahren in dem Spezial „Steuern & Recht“. Fachkundige Experten greifen die wichtigsten Änderungen für Unternehmen auf. Den Anfang machen Dr. Florian Herrmann und David Reif mit einer Übersicht für 2016. 

Datenschutz als transatlantisches Handelshemmnis

Der Europäische Gerichtshof entschied jüngst, dass die Rechtsgrundlage für den Austausch personenbezogener Daten zwischen den USA und EU-Mitgliedern (Safe-Harbor-Abkommen) ungültig sind. Die USA gelten nach EU-Datenschutz-Verständnis grundsätzlich als unsicheres Drittland. Sie bieten demnach keinen adäquaten Schutz personenbezogener Daten, da in die USA übertragene Daten nicht hinreichend vor dem Zugriff dortiger Behörden und Geheimdienste geschützt sind. Das betrifft Unternehmen wie Google, Facebook oder Microsoft genauso wie jedes deutsche Unternehmen, das Dienstleistungen aus den USA heraus bezieht (etwa IT-Dienstleistungen) oder US-Unternehmen, die deutsche Tochtergesellschaften bzw. deutsche Mitarbeiter haben. Bis nicht die Wirksamkeit des in der Folge neu verhandelten EU US Privacy Shield geklärt ist, besteht eine erhebliche rechtliche Unsicherheit. Auch das ist eine der gravierendsten rechtlichen Änderungen für 2016. Die EU wird weiteren Datenaustausch vorerst (wohl bis April 2016) noch hinnehmen. Auch das Ausweichen auf die entwickelten Standardvertragsklauseln oder Binding Corporate Rules gewährleistet für Unternehmen keine rechtssichere Lösung. Sollte ein Unternehmen ohne wirksame Rechtsgrundlage personenbezogene Daten in die USA übertragen, drohen Strafen bis zu 300.000 Euro. Unternehmen, die weiterhin personenbezogene Daten in die USA übertragen, sollten umgehend die eigene Praxis analysieren.

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