„Steuern & Recht“ 2016

Kenntnis und Absicherung in den Bereichen Steuern und Recht sind für Unternehmen unerlässlich. Deshalb widmet sich die Unternehmeredition diesem Thema schon seit Jahren in dem Spezial „Steuern & Recht“. Fachkundige Experten greifen die wichtigsten Änderungen für Unternehmen auf. Den Anfang machen Dr. Florian Herrmann und David Reif mit einer Übersicht für 2016. 

Iran – Geschäftschancen regulatorisch und vertraglich absichern

Die Aufhebung des Iran-Embargos zum 16. Januar 2016 ist eine der erfreulichsten rechtlichen Änderungen für Unternehmer. Sie hat bereits im ersten Monat zu einer Vielzahl neuer Geschäftsabschlüsse geführt. Doch Unternehmer sollten ihre Euphorie bremsen: Noch immer gilt eine Vielzahl von Sondervorschriften im Außenwirtschaftsrecht für Geschäfte mit Iranbezug. So sind insbesondere einige iranische Banken weiterhin von Sanktionen betroffen. Ebenso gelten auch in Zukunft das Waffenembargo und Sanktionen bezüglich Gütern, die im Iran zur internen Repression genutzt werden könnten (etwa bestimmte Software- und Überwachungssysteme). Besonders mit US-Konzernen in Verbindung stehende Unternehmen sollten schon zum Schutz des eigenen US-Geschäfts die weiterhin in den USA geltenden Sanktionen beachten. Ebenso empfiehlt es sich, den iranischen Geschäftspartner gut zu kennen und zu prüfen, ob nicht dessen politische oder religiöse Stellung im Iran zu möglichen rechtlichen Konsequenzen zwingt (wie im Falle von Mitgliedern des Wächterrats oder der Revolutionsgarde). Bei all der Euphorie steht die Aufhebung der Sanktionen zudem unter der Bedingung, dass der Iran seinen eingegangenen Verpflichtungen nachkommt. Die aktuelle Lage könnte sich somit auch schnell wieder umkehren. Sollten heute Verträge geschlossen werden, die für den Fall des Wiederauflebens der Sanktionen keine Schutzmechanismen für den europäischen Vertragspartner vorsehen, kann dies für die deutschen Unternehmen ein sehr teures Unterfangen werden.

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