„Steuern & Recht“ 2016

Kenntnis und Absicherung in den Bereichen Steuern und Recht sind für Unternehmen unerlässlich. Deshalb widmet sich die Unternehmeredition diesem Thema schon seit Jahren in dem Spezial „Steuern & Recht“. Fachkundige Experten greifen die wichtigsten Änderungen für Unternehmen auf. Den Anfang machen Dr. Florian Herrmann und David Reif mit einer Übersicht für 2016. 

Erbschaft- und Schenkungsteuer – Neue Regelungen wohl im Juni 2016

Eine der größten rechtlichen Änderungen 2016 ist wohl auch die umstrittenste: Die Änderung der Erbschaftsteuer. Ende 2014 erklärte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Vorschriften zur Begünstigung von Betriebsvermögen im Rahmen der Erbschafts- und Schenkungsteuer für unwirksam. Das BVerfG hatte es für unverhältnismäßig angesehen, dass auch dann eine Steuerverschonung von Betriebsvermögen eintritt, wenn das betriebliche Vermögen bis zur Hälfte aus Verwaltungsvermögen besteht. Nicht verschonungswürdiges Vermögen soll künftig besteuert werden. Das BVerfG hat dem Gesetzgeber bis Juni 2016 eine Übergangsfrist eingeräumt, um den grundgesetzwidrigen Zustand zu beseitigen. Das BVerfG verlangt, dass große Betriebsvermögen nur dann steuerlich verschont werden, wenn der Erbe nachweist, dass er die Steuerlast nicht ohne Betriebsschädigung tragen kann. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht vor, dass im Falle der Erbschaft eines Betriebsvermögens von mehr als 26 Millionen Euro eine Bedürfnisprüfung zu absolvieren sein wird, wenn das Unternehmenserbe verschont werden soll. Bei größeren Betriebserbschaften werden die Steuerzahlungen künftig also zwangsläufig steigen. Der im Juni 2015 vorgelegte Gesetzentwurf wurde allerdings von Experten bereits als verfassungswidrig eingestuft. Sollte bis Juni keine Lösung vorliegen, ist es theoretisch denkbar, dass Unternehmensübertragungen ohne Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer möglich wären – dies allerdings ist höchst unwahrscheinlich. Wahrscheinlicher ist, dass dann geltende Regelungen sehr viel geringere Vorteile für Unternehmer bieten werden als die aktuell geltende Rechtslage.

Fazit

Die vorstehenden Beispiele zeigen, dass Unternehmer auch im neuen Jahr vor eine Fülle von rechtlichen Änderungen und neuer Rechtsentwicklungen stehen, mit denen sie sich zu befassen haben werden. Änderungen im Aktiengesetz, im Wettbewerbsrecht (Stichwort UWG-Novelle), weitere Verschärfungen in der Geschäftsführerhaftung oder angestrebte Neuerungen im Kaufrecht sowie unzählige weitere aktuelle Projekte sind hier gar nicht aufgeführt.


Zu den Personen

Dr. Florian Herrmann und David Reif (© Langwieser Rechtsanwälte Partnerschaft)
(© Langwieser Rechtsanwälte Partnerschaft)

Dr. Florian Herrmann ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Gründungspartner der Langwieser Rechtsanwälte Partnerschaft. Besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die gesellschaftsrechtliche Beratung von nationalen und internationalen Unternehmen sowie Unternehmerfamilien. David Reif ist Rechtsanwalt bei Langwieser Rechtsanwälte Partnerschaft und hat seinen Schwerpunkt in der immobilien- und baurechtlichen Beratung. www.langwieser.de

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