Datenräume helfen

Auseinandersetzungen nach M&A-Transaktionen haben in den letzten Jahren zugenommen. Gut organisierte Datenräume können den Verkäufer vor Haftung schützen. Die zur Verfügung gestellten Informationen sollten gut dokumentiert werden.

Streitigkeiten nach M&A-Transaktionen haben in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen – so eine Studie des Beratungsunternehmens Alvarez & Marsal und der internationalen Anwaltskanzlei Baker & McKenzie zu Post-M&A-Streitigkeiten im deutschsprachigen M&A-Markt. Die früher übliche Zurückhaltung der Transaktionsparteien bei der Geltendmachung von Ansprüchen nach Closing ist einer pragmatischen Sichtweise gewichen, wonach bestehende Ansprüche zunehmend auch geltend gemacht werden.

Typischer Streitpunkt: Gewährleistungen

Ein typischer Streitpunkt bei M&A-Transaktionen ist die Richtigkeit der meist umfangreichen Gewährleistungen des Verkäufers im Kaufvertrag. Voraussetzung eines Anspruchs ist, dass der Ist-Zustand des erworbenen Unternehmens vom versprochenen Soll-Zustand abweicht. Zur Definition des Soll-Zustands werden dem Käufer im Vorfeld der Transaktion in einem physischen oder virtuellen Datenraum Informationen über das Unternehmen zur Verfügung gestellt. Im Kaufvertrag wird häufig vorgesehen, dass Umstände, die im Datenraum offengelegt wurden, keine Verletzung der vertraglichen Gewährleistung darstellen. Dies gilt aber nur, wenn die im Datenraum erfolgte Offenlegung „fair“ war, also diejenigen Informationen enthält, die der Käufer billigerweise benötigt, um sich einen angemessenen Überblick über die relevanten Gesichtspunkte zu verschaffen.

Anforderung an die Offenlegung im Datenraum

Unter welchen Voraussetzungen die Offenlegung fair ist, können die Parteien in beliebiger Detailtiefe vertraglich regeln oder als unbestimmten Rechtsbegriff der gerichtlichen Feststellung im Einzelfall überlassen. Der Vorwurf mangelnder Fairness kann sich aus unterschiedlichen Gesichtspunkten ergeben, etwa der Organisation der Dokumente. Werden wichtige Unterlagen an ungewöhnlichen Stellen platziert, liegt zum Beispiel die Annahme einer unfairen Offenlegung nahe. Unfair kann auch der Datenraum-Prozess an sich sein, etwa wenn fortlaufend ermüdende und unsortierte Nachlieferungen erfolgen. Auch die Auswahl der Dokumente kann unfair sein, falls diese lückenhafte oder beschwichtigende Darstellungen enthalten oder Unterlagen etwa zu intensiv geschwärzt sind.

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