Datenräume helfen

Auseinandersetzungen nach M&A-Transaktionen haben in den letzten Jahren zugenommen. Gut organisierte Datenräume können den Verkäufer vor Haftung schützen. Die zur Verfügung gestellten Informationen sollten gut dokumentiert werden.

Um dem Vorwurf mangelnder Fairness vorzubeugen, sollte der Datenraum klar nach Themenbereichen und Gesellschaften gegliedert werden. Die Dokumente sollten entsprechend nummeriert und aussagekräftig betitelt werden. Der Datenraum sollte außerdem erst dann eröffnet werden, wenn er nahezu vollständig ist. Laufende Dokumentennachlieferungen verschlechtern die Übersichtlichkeit. Nachlieferungen sollten als solche kenntlich gemacht werden und die nachträglich eingestellten Dokumente unter Fortführung der ursprünglichen Nummerierung in den Datenraum eingefügt werden. Der Käufer sollte nicht zu viele Dokumente außerhalb des Datenraums erhalten. Dies sollte allenfalls bei sehr sensiblen Dokumenten erfolgen, etwa bei Management-Verträgen oder Protokollen aus Aufsichtsrats- oder Vorstandssitzungen. Mit der Schwärzung von Dokumenten sollte zurückhaltend umgegangen werden. Kartell- oder datenschutzrechtliche Bedenken gegen die Offenlegung sollten nicht überspannt werden. Sensible Dokumente und ungeschwärzte Fassungen geschwärzter Dokumente können zunächst nur den Beratern des Käufers offengelegt werden. Diese berichten den Inhalt an den Käufer, mit der Auflage, Informationen nur zusammenfassend, aber ohne Einzelheiten zu geben. Unmittelbar vor Vertragsabschluss sollten aber auch diese Dokumente in den Datenraum eingestellt werden, um die Offenlegung zu dokumentieren.

Fazit

Eine gute Organisation des Datenraums kann den Verkäufer vor dem Vorwurf einer nicht fairen Offenlegung schützen. Die vom Verkäufer in einem Datenraum zur Verfügung gestellten Informationen sind dabei sorgfältig zu dokumentieren. Nur so kann die wichtige Beweissicherungsfunktion des Datenraums auch für spätere Streitigkeiten gewährleistet werden.


Zu den Personen

Dr. Florian Kästle/Tilman Wink/Baker McKenzie (© Privat)
(© Privat)

Dr. Florian Kästle ist Partner im Frankfurter Büro der internationalen Anwaltskanzlei Baker & McKenzie und hat die Post-M&A-Dispute Study gemeinsam mit Alvarez & Marsal federführend betreut. Tilman Wink ist Senior Counsel im Frankfurter Büro von Baker & McKenzie im Bereich Corporate/M&A. www.bakermckenzie.com

Autorenprofil

Dr. Florian Kästle ist Partner im Frankfurter Büro der internationalen Anwaltskanzlei Baker & McKenzie und hat die Post-M&A-Dispute Study gemeinsam mit Alvarez & Marsal federführend betreut. Tilman Wink ist Senior Counsel im Frankfurter Büro von Baker & McKenzie im Bereich Corporate/M&A.

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