Corona-Soforthilfe des Bundes ab heute online abrufbar

Kleine Firmen, Freiberufler und Solo-Selbstständige können ab heute die neuen Soforthilfen des Bundes erhalten. Das 50-Milliarden-Euro-Programm der Bundesregierung sieht vor, dass Kleinunternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten einmalig für einen Zeitraum von drei Monaten bis zu 9000 Euro erhalten, Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten bekommen bis zu 15.000 Euro. Das Geld ist vor allem dafür vorgesehen, trotz einbrechender Einnahmen weiterlaufende Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Für die Auszahlung sind Behörden oder Förderbanken der Länder zuständig. Das Programm des Bundes hat ein Volumen von bis zu 50 Mrd. Euro.

Vorsicht bei falschen Angaben

Antragstellende Firmen müssen in Deutschland ansässig und bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sein. Die Hilfen müssen gegebenenfalls versteuert werden – allerdings erst im nächsten Jahr und dann auch nur, wenn Gewinn gemacht wurde. Die Antragsteller müssen versichern, dass sie erst durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Not geraten sind. Als Stichtag gilt der 11. März. Die Zuschüsse sollen zu einer Abfederung eines Liquiditätsengpasses dienen. Anträge können bis spätestens 31. Mai 2020 gestellt werden.

Antragsteller müssen aber zuerst verfügbares liquides Privatvermögen einsetzen, bevor sie die Soforthilfe beantragen. Nicht anzurechnen sind dabei z.B. langfristige Altersversorgung (Aktien, Immobilien, Lebensversicherungen, etc.) oder Mittel, die für den Lebensunterhalt benötigt werden. Das Bundesfinanzministerium und das Bundeswirtschaftsministerium weisen darauf hin, dass falsche Angaben den Tatbestand des Subventionsbetrugs erfüllen können und damit strafbar sind.

Soforthilfen dürfen kombiniert werden

Das Sofortprogramm des Bundes läuft parallel zu den Hilfen, die bereits durch zahlreiche Bundesländer aufgelegt wurden. Eine Kumulierung mit anderen Hilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist daher grundsätzlich möglich. Die Regelungen in den Bundesländern hierzu fallen allerdings unterschiedlich aus – teilweise erfolgt eine Anrechnung der Zuschüsse.

Aktualisierte Übersicht der zuständigen Behörden in den Bundesländern für die Antragstellung:

 

Land Zuständige Behörde(n) oder Stellen für Antragstellung und Bewilligung Link
Baden-Württemberg Antragstellung bei und Vorprüfung
durch IHK und HWK, Bewilligung
durch L-Bank
https://wm.baden-wuerttemberg.de/soforthilfecorona
Bayern Regierungen und
Landeshauptstadt München
www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/
Berlin Investitionsbank Berlin (IBB) www.ibb.de/coronahilfen
Brandenburg Investitionsbank des Landes
Brandenburg (ILB)
www.ilb.de/de/covid-19-aktuelle-informationen/aktuelleunterstuetzungsangebote/
Bremen BAB Bremer Aufbau Bank
BIS Bremerhavener Gesellschaft
für Investitionsförderung und
Stadtentwicklung mbH
www.babbremen.de/bab/coronasoforthilfe.html

www.bisbremerhaven.de/antrag-coronasoforthilfe.99067.html

Hamburg Hamburgische Investitions- und
Förderbank (IFB Hamburg)
www.ifbhh.de/magazin/news/coronavirus-hilfen-fuerunternehmen
Hessen Regierungspräsidium Kassel wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info/soforthilfe-fuerselbststaendige-freiberufler-undkleine-betriebe
Mecklenburg-
Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-
Vorpommern (LFI-MV)
www.lfimv.de/foerderungen/coronasoforthilfe
Niedersachsen Investitions- und Förderbank
Niedersachsen – NBank
www.nbank.de/Blickpunkt/Covid-19–Beratung-für-unsere-Kunden.jsp
Nordrhein-Westfalen Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln,
Münster
https://wirtschaft.nrw/corona
Rheinland-Pfalz Investitions- und Strukturbank RP
(ISB)
https://isb.rlp.de/home.html
Saarland Ministerium für Wirtschaft, Arbeit,
Energie und Verkehr des
Saarlandes
www.corona.wirtschaft.saarland.de
Sachsen Sächsische Aufbaubank –
Förderbank (SAB)
www.sab.sachsen.de/
Sachsen-Anhalt Investitionsbank Sachsen-Anhalt www.ib-sachsenanhalt.de/coronavirusinformationen-fuer-unternehmen
Schleswig-Holstein Investitionsbank Schleswig-
Holstein (IB.SH)
www.ibsh.de/infoseite/corona-beratungfuer-unternehmen/
Thüringen Thüringer Aufbaubank
Die Antragsannahme sowie
Vorprüfungen erfolgen auch über
die IHKn und HWKn.
https://aufbaubank.de/Foerderprogramme/Soforthilfe-Corona-2020

 

Das komplette Dokument ist hier online abrufbar.

 

Wir informieren Sie auf unserer Seite www.unternehmeredition.de/corona kontinuierlich über neue Entwicklungen und Möglichkeiten zur Förderung.

Stand: 30. März, 12 Uhr

Autorenprofil

Als Redakteur der Unternehmeredition berichtet Alexander Görbing regelmäßig über Unternehmen und das Wirtschaftsgeschehen. Zu seinen Schwerpunkten gehören dabei Restrukturierungen, M&A-Prozesse, Finanzierungen sowie Tech-Startups.

Vorheriger ArtikelAlle Signale auf Grün
Nächster ArtikelProbleme bei der Beantragung der Soforthilfe-Programme