Probleme bei der Beantragung der Soforthilfe-Programme

Seit vergangener Woche bieten die meisten Bundesländer Online-Formulare an zur Beantragung der Soforthilfen für kleine Unternehmen und Freiberufler. Nach den ersten Tagen ist die Bilanz gemischt, denn bei einigen schnell eingerichteten Antrags-Formularen traten erhebliche Probleme auf.

In Berlin ging es drunter und drüber

Die Antragstellung für die Zuschüsse liefen in Berlin sehr holprig. Die Stadt war ohnehin recht spät dran mit der Einrichtung der Möglichkeit zur Beantragung. Als es dann Ende der vergangenen Woche soweit war, brach erst einmal der Server zusammen. Später bekamen die Antragsteller einen Hinweis auf Ihrem Bildschirm mit einer „Warteschlange“ von mehr als 138.000 Nutzern. Später gab es dann auch noch eine Datenpanne. Aufgrund eines Programmierfehlers erhielten Antragsteller jeweils die Bestätigung des Eingangs der erforderlichen Angaben einer anderen Person. Damit gelangten persönliche Informationen wie Angaben zum Unternehmen, Ausweis-, Steuer- und Bankdaten in falsche Hände.

Anträge auf Kredite in Berlin vorerst ausgesetzt

Die Nachfrage nach den Darlehen im Rahmen der Rettungsbeihilfen Corona (Soforthilfe Paket I) übersteigt die Erwartung in Berlin bei weitem. Berlin hatte vorerst einen Kreditrahmen in Höhe von 100 Mio. EUR beschlossen und eine Erhöhung auf 200 Mio. EUR in Aussicht gestellt. Nachdem nun die ersten Anträge in die Bearbeitung kamen, stellte sich ein Volumen von rund 300 Mio. EUR heraus. Aus diesem Grunde wurde die Annahme weiterer Anträge vorerst ausgesetzt.

Hoher Andrang in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel haben in den ersten 44 Stunden nach dem Beginn des Online-Verfahrens mehr als 150.000 Kleinunternehmer, Freiberufler und Soloselbstständige einen Antrag gestellt. 100.000 Anträge wurden bis 29. März schon bewilligt. 700 Mitarbeiter in den Bezirksregierungen sind aktuell damit beschäftigt.

Kritik an Regelung in Bayern

Bayern war das erste Bundesland mit einer Möglichkeit zur Beantragung von Zuschüssen. Die Regeln für die Antragssteller sehen unter anderem vor, dass zunächst “liquides Privatvermögen” eingesetzt worden sein muss, bevor der Antrag gestellt werden kann. Eine Initiative von 80 Selbstständigen in Bayern hat nun kritisiert, dass damit all diejenigen bestraft werden, die in der Vergangenheit gut gewirtschaftet und Geld beiseitegelegt haben. “Zum Schluss ist beides verloren, Privatvermögen und Betrieb”, heißt es in dem offenen Brief an das Wirtschaftsministerium. Der Initiator des offenen Briefes Gunther Gross betreibt die Kleinkunst- und Konzertbühne Orpheum in Nürnberg.

Baden-Württemberg hat nach Kritik umgelenkt

In Baden-Württemberg muss das Privatvermögen nicht mehr eingesetzt werden, um Corona-Soforthilfe zu bekommen. Nach massiver Kritik hat das Wirtschaftsministerium in Stuttgart diese Bedingung am Sonntag der vergangenen Woche zurückgenommen. Antragsteller müssen nur noch nachweisen, dass die laufenden betrieblichen Einnahmen nicht ausreichen, um die laufenden Kosten zu finanzieren. Das Land Nordrhein-Westfalen beispielsweise gibt in den Bedingungen für seine Landeshilfen vor, dass sich der Umsatz gegenüber dem Vorjahresmonat mindestens halbiert haben muss.

 

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Stand: 31. März, 10 Uhr

Autorenprofil

Als Redakteur der Unternehmeredition berichtet Alexander Görbing regelmäßig über Unternehmen und das Wirtschaftsgeschehen. Zu seinen Schwerpunkten gehören dabei Restrukturierungen, M&A-Prozesse, Finanzierungen sowie Tech-Startups.

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